Di, 10:40 Uhr
26.09.2023
im Kyffhäuserkreis
CDU/FDP-Fraktion will gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge
Die CDU/FDP-Fraktion im Kreistag wird einen entsprechenden Antrag stellen, teilen Stefan Schard, Vorsitzender der Kyffhäuser CDU und Fraktionsvorsitzender Knut Hoffmann mit. Die Fraktion habe sich in Ihrer Sitzung darauf verständigt. Es ist nicht einzusehen, weshalb Asylbewerber, die arbeiten könnten, keinen Beitrag leisten, sagt Schard...
Sowohl das Asylbewerberleistungsgesetz, als auch das Sozialgesetzbuch II für Bürgergeldempfänger, ließen das nicht nur zu, sondern danach sollen sogar entsprechende Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung unternehmen keinerlei Anstrengungen, den Zustrom wirksam zu ordnen und zu begrenzen", was nach Schard aber dringend geboten wäre.
Die Menschen, die da seien, sollten der Gesellschaft, die umfänglich Leistungen für sie erbringt, aber auch etwas zurückgeben und nicht in Untätigkeit verharren. Entsprechende Strukturen seien zumindest teilweise bspw. mit der FAU schon vorhanden." Gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.
Entsprechende Einsatzmöglichkeiten für sog. zusätzliche Aufgabenfelder sieht die Fraktion zuhauf. Gerade bei der Sauberhaltung der Allgemeinflächen auch im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte ist ein großer Bedarf vorhanden. Bei Ablehnung solcher zumutbaren Tätigkeiten sieht das Gesetz die Kürzung der Leistungen vor. Mit solchen Maßnahmen werden auch sprachliche Kenntnisse gefördert. Bestehende reguläre Arbeitsverhältnisse sind durch solche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nicht bedroht. Da die entsprechenden Gesetze solche Arbeiten vorsehen, sei nicht nachvollziehbar, wenn davon im allseitigen Interesse kein Gebrauch gemacht würde, so Schard und Hofmann abschließend.
Autor: emwSowohl das Asylbewerberleistungsgesetz, als auch das Sozialgesetzbuch II für Bürgergeldempfänger, ließen das nicht nur zu, sondern danach sollen sogar entsprechende Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung unternehmen keinerlei Anstrengungen, den Zustrom wirksam zu ordnen und zu begrenzen", was nach Schard aber dringend geboten wäre.
Die Menschen, die da seien, sollten der Gesellschaft, die umfänglich Leistungen für sie erbringt, aber auch etwas zurückgeben und nicht in Untätigkeit verharren. Entsprechende Strukturen seien zumindest teilweise bspw. mit der FAU schon vorhanden." Gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.
Entsprechende Einsatzmöglichkeiten für sog. zusätzliche Aufgabenfelder sieht die Fraktion zuhauf. Gerade bei der Sauberhaltung der Allgemeinflächen auch im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte ist ein großer Bedarf vorhanden. Bei Ablehnung solcher zumutbaren Tätigkeiten sieht das Gesetz die Kürzung der Leistungen vor. Mit solchen Maßnahmen werden auch sprachliche Kenntnisse gefördert. Bestehende reguläre Arbeitsverhältnisse sind durch solche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nicht bedroht. Da die entsprechenden Gesetze solche Arbeiten vorsehen, sei nicht nachvollziehbar, wenn davon im allseitigen Interesse kein Gebrauch gemacht würde, so Schard und Hofmann abschließend.
Kommentare
Rieke11.11.11
26.09.2023, 14.50 Uhr
Die Parteien...
...jeglicher Art, sollten sich dafür einsetzen, dass das eigene Volk arbeit hat. Dass die Jugendlichen nach Schulabschluß eine Ausbildung machen. Um die Flüchtlinge sollte man sich erst ganz zum Schluß kümmern, wenn es dem eigenen Volk gut geht. So wird ein Schuh draus.
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