Do, 13:21 Uhr
28.09.2023
Sondershausen
Grünzeug muss getrimmt werden
Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Metern, freigehalten werden. Auch Anlagen der Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen und -technik, sowie der Ver- und Entsorgung dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Kommentare
hightower
28.09.2023, 13.35 Uhr
na klar
Hauptsache die Stadt bekommt das auch hin.
es gibt nämlich Gehwege wo man kaum noch durchkommt und das schon das ganze Jahr.
es gibt nämlich Gehwege wo man kaum noch durchkommt und das schon das ganze Jahr.
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Kobold2
28.09.2023, 21.00 Uhr
Nicht nur Gehwege
Das " Bäumchen" in der Schillerstraße vorm Elisabethplatz gibt die angebenen 4,5m Höhe seit Jahren nicht her. Ebenso einige Bäume in der Panzerstrasse.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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