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Sa, 13:08 Uhr
30.09.2023
Erstaufnahmeeinrichtung Suhl bleibt geschlossen

Komplett überlastet

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat am gestrigen Abend aufgrund des weiterhin hohen Ankunftsgeschehens in Übereinstimmung mit den zuständigen Ressorts angewiesen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl ab sofort für Neuzugänge geschlossen wird...


Die Schließung der EAE für Neuzugänge wurde dem Bund und den anderen Ländern mitgeteilt. Die EAE in Suhl wird unverzüglich durch Nutzung noch freier Kapazitäten an den Erstaufnahmestandorten Eisenberg und Hermsdorf entlastet. Darüber hinaus werden alle drei Erstaufnahmestandorte durch Aufnahme in den Kommunen entlastet. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes hat hierüber, in Übereinstimmung mit den zuständigen Ressorts, die Landkreise und kreisfreien Städte informiert.

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Durch enges Zusammenwirken und Unterstützung der Stadt Suhl, der Rettungsdienste und der Polizei konnte das Ankunftsgeschehen der vergangenen Tage bewältigt werden. „Gleichwohl ist der Schritt der Schließung der EAE Suhl für Neuzugänge ein notwendiger Schritt, um zu einem Regelbetrieb zurückkehren zu können und die sehr hohe Belastung vor Ort nicht weiter fortzusetzen“, sagt Migrationsministerin Doreen Denstädt. Durch das Landesverwaltungsamt und das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurden Personalkapazitäten freigestellt, um in den drei Erstaufnahmeeinrichtungen die notwendige Unterstützung zu leisten.

Angesichts des europaweit sehr hohen Ankunftsgeschehens ist es aktuell nicht möglich, die seitens der Landesregierung zugesagte Belegung von 800 Personen in Suhl umzusetzen. Auch in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern oder Hessen, sind die Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich stärker als vorgesehen belegt.

Notwendig ist, dass der Bund weitere finanzielle Mittel für die Kommunen bereitstellt, um Unterbringungsmöglichkeiten aber auch die nötigen Integrationsvoraussetzungen, darunter vor allem Beschulung und Sprachmittlung, bereitzustellen.
Autor: psg

Kommentare
roni
30.09.2023, 13.33 Uhr
Wahnsinn
Stoppt endlich diesen Wahnsinn!!!!
Kama99
30.09.2023, 14.17 Uhr
So llangsam ....
scheint man, nicht nur in Suhl, begriffen zu haben was hier im Land abgeht. Nicht nur die Neu-Aufnahme stoppen sondern auch mal im großen Stil abschieben, damit hier mal wieder halbwegs Ordnung herrscht.
tannhäuser
30.09.2023, 14.56 Uhr
Die Suhler Bürger...
...haben schon vor Jahren sowohl unter den "Integrations"ministern Lauinger als auch Adams Alarm wegen der Zustände geschlagen, noch bevor die derzeitige Polizeikollegendenunziantin in Amt und (Un)Würden berufen wurde.
Marino50
30.09.2023, 16.56 Uhr
Aufnahmestopp
Siehe MDR-Videotext: Die Flüchtlinge werden einfach nach Suhl gefahren. Gestern Abend 130 und am Mittwochabebd 200. Den Suhlern reicht es. Zum 100. Mal wird sich damit befasst in der Landesregierung. Auch unsere Stadt ist nur noch von Flüchtlingen geprägt, wo man hinschaut. Sie fahren mit PKW's auf den Gehweg vor der Marktpassage und 3 Frauen steigen aus zum Einkaufen. Gerade vorhin erlebt. Wo soll das alles noch enden. Die Grenzen müssen geschützt werden. Wann begreifen die Herrschaften das da oben.
Anna Lüst
30.09.2023, 17.00 Uhr
Dublin Verordnung
Die Dublin-Verordnung besagt, dass für einen Asylbewerber das Land zuständig ist, das er zuerst betreten hat, in dem Fingerabdrücke genommen wurden oder für das er ein Visum hatte. Die Flüchtlinge müssen demnach ihren Asylantrag in dem EU-Land stellen, in dem sie ankommen.
Da wir von EU - Mitgliedsstaaten umgeben sind (die Schweiz gilt in diesem Fall als solcher), müssen die Asylbewerber entweder mit dem Flugzeug kommen oder per Schiff in einem deutschen Hafen anlegen.
Das Erstaufnahelager Suhl wäre dann natürlich nicht überfüllt.
Aber die Lösung ist ganz einfach::
Wir benennen es einfach in Erstabschiebelager um, trennen die Spreu vom Weizen, den Rückweg müssen die Asylbewerber ja noch im Kopf haben..
Dann können sie dort Asyl beantragen, wo sie EU - Boden zuerst betreten haben..
Schließlich haben die Dublin 3 Verordnung alle EU - Staaten inclusive der Schweiz unterschrieben.. Es sollte also keine Probleme geben.
Sollte es wider Erwarten doch Gegenwind geben, werden einfach die Gelder an die EU gekürzt, um das Flüchtlingsproblem in Deutschland finanzieren zu können.
Unsere Regierung steht doch voll hinter den EU - Beschlüssen, oder?
Audio
30.09.2023, 17.04 Uhr
"Deutschland schafft sich ab !"
Dieser Ausspruch eines bekannten Politikers kommt der Realität immer näher. Was die Merkel-Regierung damals in Gang gesetzt hat, ist mittlerweile völlig aus der Bahn gelaufen und von den Schwachmaten in der Regierung nicht mehr aufzuhalten.
Die AfD ist die einzige Partei, die schon lange auf die Gefährlichkeit einer unkontrollierten Zuwanderung hingewiesen hat. Sie wurde und wird dafür verleumdet und in die rechte Ecke gestellt. Mittlerweile plappern, wenn auch zaghaft, Politiker anderer Parteien das nach, was die AfD fordert und geben dies noch als ihr geistiges Produkt aus.
Wenn nicht bald konkrete gemeinsame Gegenmaßnahmen getroffen werden, wird Deutschland in einem Chaos von Inflation, Armut und Verbrechen zugrunde gehen !
tannhäuser
30.09.2023, 18.21 Uhr
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geloescht.20240214
30.09.2023, 22.32 Uhr
Dennstedt..
totale Fehlbesetzung. Ist ja klar. Bei den Grünen normal. Haben ja keine Pfeile mehr im Köcher. Kannst morgen bei denen eintreten
Und sofort hast du ein Ministeramt oder wirst Staatssekretär. Eine Grundvoraussetzung ist natürlich noch. Musst mal on einer Küche gearbeitet haben. Wegen dem Demokratieverständnis.
Anna Lüst
01.10.2023, 12.18 Uhr
Artikel 16a Grundgesetz
Wir müssen noch nicht mal Dublin3 bemühen. Hier die Absätze 1 und 2 des Artikels 16a des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland :
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Kobold2
01.10.2023, 17.03 Uhr
Das Dublin
In der Praxis nicht funktionieren kann und das Abkommen mehr Wunsch als Realität ist, scheinen einige vom sicheren Sofa nicht bemerken zu wollen.
Anna Lüst
01.10.2023, 20.24 Uhr
Dublin 3
wurde genau für solche Fälle wie die Erstaufnahmstelle Suhl geschaffen.
Inhalts - und Argumentationslos, wie man sie kennt, Kleinwüchsiger, nehmen sie erst mal gar keinen Bezug zum Grundgesetz, obwohl dort das Gleiche drin steht. Wäre ja auch schwierig, zu behaupten, daß Grundgesetz könne nicht funktionieren. Natürlich drängt sich bei solchen Kommentaren die Wahrnehmung auf, dass ihr Hirn sich linear zu ihrem Körperwachstum entwickelt hat.
Sehr schade, sonst könnte man sie vielleicht ernst nehmen.
Da ich ja nur auf dem Sofa sitze und sie heroisch an vorderster Front kämpfen, folgender Vorschlag:
Wenn der Feind das nächste Mal Hirn verschließt, kommen sie doch mal aus dem Graben raus.
Dann klappt es vielleicht auch mit argumentativem Kommentieren.
Kobold2
02.10.2023, 07.48 Uhr
Abwertungen
und polemische Pauschalisierungen sind noch argumentationsloser, als der Vorwurf.
Bei dieser Leere kann auch mit mehr geglaubter Hirnmasse kein Gedanke aufkommen, wo denn die Defizite des Abkommens sind.
Das Nichtwissen um die genannten Grundgesetzauszüge war hier schon oft genug Grund für entsprechende Erklärungen. Ständige Wiederholungen sind wie das gleichermaßen häufige Aufwärmen eines morgendlichen Heissgetränks...
Es wird nicht besser.
diskobolos
02.10.2023, 10.19 Uhr
Da irren Sie, Anna
Im GG steht: Wenn (1) V (politisch verfolgt) erfüllt ist, so A (Asylgewährung).
Weiter steht da (2): Wenn S (sicherer Einreisestaat), so kann (1) nicht herangezogen werden. Also Asyl nicht zwingend.
Es steht NICHT da, was dann passieren soll. Insbesondere steht NICHT da, dass dann auszuweisen ist.
Wenn Sie das so rauslesen WOLLEN, kann das Ihnen niemand verbieten. Aber noch mal: Es steht NICHT da!

Juristische Texte zu verstehen ist nicht immer einfach. Aber man sollte sich dann auch nicht abfällig über kleine Menschen äußern.
A-H-S
02.10.2023, 12.55 Uhr
Trollen können wir viel besser
@diskobolos

Zitat diskobolos: "Wenn Sie das so rauslesen WOLLEN, kann das Ihnen niemand verbieten. Aber noch mal: Es steht NICHT da!"

-> Da haben Sie sich aber ein intellektuelles Ei gelegt. Dann bin ich doch streng dafür, dass wir uns auf das beschränken was wörtlich im GG steht. Zitat GG Art 16: "(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

-> Was meinen Sie, wieviel Prozent der Zugereisten sind nachweislich politisch verfolgt? Zwei Prozent? Drei Prozent? Ok, wir sind großzügig: 5 Prozent. Dazu kommen noch ein paar, die man wegen ihrer Sexualität in islamischen Ländern vom Dach stoßen würde, macht 5,1 Prozent.
Der Rest kann wieder gehen. Und nein, in Afghanistan und Syrien ist kein Krieg mehr. Und in 90Prozent der Ukraine auch nicht. PS: Krieg ist natürlich kein Asylgrund. Steht ja auch nicht im GG - und wir wollen uns doch wirklich nur auf das beschränken, was im GG steht - oder?^^
Anna Lüst
02.10.2023, 13.03 Uhr
Diskuswerfer,
der Text Artikel 16a GG ist aus "Gesetze-im-Internet. de, Bundesministerium für Justiz, Bundesamt für Justiz", 1:1 herauskopiert und hier eingefügt. Was Sie da herauslesen, ist mir egal.
Eine Wertung dazu habe ich nicht abgegeben, die haben Sie frei erfunden.
Vor dem Verstehen kommt immer erst das recherchieren.
Ist manchmal auch nicht so einfach.
Daher versuchen Sie nicht mit Steinen zu werfen, die für Sie zu schwer sind.
diskobolos
02.10.2023, 14.31 Uhr
Richtig kopieren reicht nicht, Anna
Man muss es auch noch lesen und verstehen. Um eine Wertung Ihrerseits geht es gar nicht. Aber Sie interpretieren etwas hinein, das dort nicht steht.
Aus einer Aussage der Form "Wenn A erfüllt ist, so folgt B daraus", kann man NICHT folgern "Wenn A nicht erfüllt, folgt das Gegenteil von B". Das ist Ihre Interpretation und die ist logischer Unsinn.
Lautaro
03.10.2023, 04.18 Uhr
Nun Frau Ann Lüst ....
Was Ihre Interpretation von Dublin betrifft.....Ich möchte Ihre lieben Kleinen nicht mehr !
Ist das nun klarer geworden ?
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