Fr, 16:00 Uhr
16.02.2024
Amtsgericht verurteilt Todesfahrer von Bad Langensalza
Vier Jahre Haft für sieben Tote
Knapp ein Jahr nach dem furchtbaren Unfall bei Bad Langensalza, in dessen Folge sieben Menschen ums Leben kamen, stand heute der 35-jährige Verursacher für seine unter Alkoholeinfluss herbeigeführte Todesfahrt vor Gericht …
Für vier Jahre muss der geständige Täter nach dem heutigen Urteil des Mühlhäuser Amtsgerichts wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung ins Gefängnis. Damit ging der Richter über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß von drei Jahren und elf Monaten hinaus und betonte, dass vier Jahre die Höchststrafe darstelle, die das Amtsgericht verhängen könne. Zwei weitere Nebenkläger kritisierten, dass ein so bedeutsamer Prozess am Landgericht hätte verhandelt werden müssen.
Laut dem zuständigen Staatsanwalt Lothar Murk sei der Fahrer ohne Fahrerlaubnis und mit mindestens 1,34 Promille Alkohol im Blut unterwegs gewesen, was den Angeklagten absolut fahruntüchtig gemacht hätte. Sein Geständnis könne deshalb nur als Teilgeständnis gewertet werden, denn zum Unfallhergang habe er sich nicht geäußert.
Die Frage des Vorsatzes hätte stärker geprüft werden müssen, meinte auch der Anwalt Thomas Fliegner, der die Eltern der Verstorbenen als Nebenkläger vertrat. Zum Prozessauftakt am Mittwoch hatten die Eltern Bilder ihrer Kinder mitgebracht. Wir haben lebenslänglich, sagte die Mutter eines der fünf 19-jährigen Opfer der Horrorfahrt am 1. April 2023. Die Familien und die Ersthelfer müssen für immer mit den Folgen des Unfalls klar kommen".
Bei dem Unfall waren drei Männer und zwei Frauen im Alter von 19 Jahren, sowie ein 60-jähriger und ein 44-jähriger Mann ums Leben gekommen. Eine zum Unfallzeitpunkt 73-Jährige und ein damals 45-Jähriger wurden schwer verletzt. Den Unfallhergang beschrieb die Staatsanwaltschaft so: In einer leichten Linkskurve verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug, als er mit 130 km/h die Straße befuhr. Auf der Gegenfahrbahn geriet er an die Leitplanken und stieß anschließend gegen das Auto der fünf 19-Jährigen. Beide Autos wurden daraufhin angehoben und drehten sich. Ein weiteres Fahrzeug geriet daraufhin unter das Auto der Jugendlichen und zerstörte den Benzintank. Ein Feuerball sei die Folge gewesen. Die Fahrer der anderen Autos waren chancenlos, den Unfall zu verhindern.
Der angeklagte Unfallverursacher hatte seine Schuld am Mittwoch zu Prozessbeginn eingeräumt. Zum Ende des Prozesses entschuldigte er sich heute bei den Angehörigen der Todesopfer und sagte, es tue ihm leid.
Eva Maria Wiegand
Autor: emwFür vier Jahre muss der geständige Täter nach dem heutigen Urteil des Mühlhäuser Amtsgerichts wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung ins Gefängnis. Damit ging der Richter über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß von drei Jahren und elf Monaten hinaus und betonte, dass vier Jahre die Höchststrafe darstelle, die das Amtsgericht verhängen könne. Zwei weitere Nebenkläger kritisierten, dass ein so bedeutsamer Prozess am Landgericht hätte verhandelt werden müssen.
Betroffene Eltern mit den Bildern ihrer verunglückten Kinder bei der Verhandlung am Amtsgericht Mühlhausen (Foto: S. Dietzel)
Laut dem zuständigen Staatsanwalt Lothar Murk sei der Fahrer ohne Fahrerlaubnis und mit mindestens 1,34 Promille Alkohol im Blut unterwegs gewesen, was den Angeklagten absolut fahruntüchtig gemacht hätte. Sein Geständnis könne deshalb nur als Teilgeständnis gewertet werden, denn zum Unfallhergang habe er sich nicht geäußert.
Die Frage des Vorsatzes hätte stärker geprüft werden müssen, meinte auch der Anwalt Thomas Fliegner, der die Eltern der Verstorbenen als Nebenkläger vertrat. Zum Prozessauftakt am Mittwoch hatten die Eltern Bilder ihrer Kinder mitgebracht. Wir haben lebenslänglich, sagte die Mutter eines der fünf 19-jährigen Opfer der Horrorfahrt am 1. April 2023. Die Familien und die Ersthelfer müssen für immer mit den Folgen des Unfalls klar kommen".
Bei dem Unfall waren drei Männer und zwei Frauen im Alter von 19 Jahren, sowie ein 60-jähriger und ein 44-jähriger Mann ums Leben gekommen. Eine zum Unfallzeitpunkt 73-Jährige und ein damals 45-Jähriger wurden schwer verletzt. Den Unfallhergang beschrieb die Staatsanwaltschaft so: In einer leichten Linkskurve verlor der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug, als er mit 130 km/h die Straße befuhr. Auf der Gegenfahrbahn geriet er an die Leitplanken und stieß anschließend gegen das Auto der fünf 19-Jährigen. Beide Autos wurden daraufhin angehoben und drehten sich. Ein weiteres Fahrzeug geriet daraufhin unter das Auto der Jugendlichen und zerstörte den Benzintank. Ein Feuerball sei die Folge gewesen. Die Fahrer der anderen Autos waren chancenlos, den Unfall zu verhindern.
Der angeklagte Unfallverursacher hatte seine Schuld am Mittwoch zu Prozessbeginn eingeräumt. Zum Ende des Prozesses entschuldigte er sich heute bei den Angehörigen der Todesopfer und sagte, es tue ihm leid.
Eva Maria Wiegand
Kommentare
DonaldT
16.02.2024, 16.39 Uhr
vier Jahre die Höchststrafe
Und warum hat das Gericht dann verhandelt und die Sache, wegen der Schwere, nicht ans Landesgericht abgegeben?
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Kyffhaeuser
16.02.2024, 18.28 Uhr
eine lächerliches Urteil - von Strafe kann man ja nicht sprechen
im Suff, viel zu schnell, keine Fahrerlaubnis... ... da sollte es doch schon mal auf Vorsatz und Totschlag hinausgehen und nicht so eine lächerliche Höchststrafe von 4 Jahren. Auch am Landgericht gäbe es nur höchstens 5 Jahre , da lohnt sich das Verhandeln gar nicht, kostet nur unnütz unser Steuergeld und macht die Anwälte reich. Auch der Entzug des Führerscheins ist ein Witz, interessiert ja den Angeklagten eh nicht, der fuhr ja eh schon ohne Lappen, also was soll das ?? 10 Jahre Knast und lebenslang Führerschein weg mit Fußfessel Überwachung fände ich angemessen.
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Raul7
16.02.2024, 20.29 Uhr
Milde Strafe
Sicherlich ist das Urteil juristisch korrekt, aber gefühlt hat der Typ zehn Jahre Gulag unter den Bedingungen von 1945 verdient .
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