Fr, 16:05 Uhr
12.04.2024
Polizeibericht
Ein Sammelsurium an Straftaten
Gegen 0.40 Uhr stellten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser heute Nacht bei Ebeleben ein Motorrad fest, dass den öffentlichen Verkehrsraum befuhr, jedoch ohne ein angebrachtes Kennzeichen...
Bei der Verkehrskontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine nicht zulassungsfähige Crossmaschine handelte. Dementsprechend standen zunächst die Straftaten des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung für eine nicht geleistete Kfz-Steuer im Raum.
Ein Drogenvortest bei der 24-Jährigen verwies auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Folglich wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Hiermit war die Betroffene nicht einverstanden und setzte sich verbal mit beleidigenden Worten und körperlich gegen die Maßnahme zur Wehr. Entsprechende Anzeigen wegen Beleidigung der Beamten und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurden gefertigt. Das Kraftrad wurde anschließend sichergestellt.
Eine vor Ort befindliche und polizeilich bekannte männliche Person hatte zudem verbotene Betäubungsmittel bei sich. Diese wurden beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Besitzes entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes eingeleitet.
Autor: redBei der Verkehrskontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass es sich bei dem Fahrzeug um eine nicht zulassungsfähige Crossmaschine handelte. Dementsprechend standen zunächst die Straftaten des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung für eine nicht geleistete Kfz-Steuer im Raum.
Ein Drogenvortest bei der 24-Jährigen verwies auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Folglich wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Hiermit war die Betroffene nicht einverstanden und setzte sich verbal mit beleidigenden Worten und körperlich gegen die Maßnahme zur Wehr. Entsprechende Anzeigen wegen Beleidigung der Beamten und dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurden gefertigt. Das Kraftrad wurde anschließend sichergestellt.
Eine vor Ort befindliche und polizeilich bekannte männliche Person hatte zudem verbotene Betäubungsmittel bei sich. Diese wurden beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Besitzes entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes eingeleitet.
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