eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 16:09 Uhr
14.09.2024
AOK unterstützt bei der Vermutung von Behandlungsfehlern

Über 1000 neue Verdachtsfälle

Es darf nicht passieren und doch kommt es vor: Beim Vernähen der offenen Wunde wird die Schere oder der Mulltupfer im Bauch des Patienten vergessen, der Bruch nicht erkannt oder eine falsche Entscheidung bei der Geburtshilfe getroffen...

Auch die Verwechslung von Medikamenten im Pflegeheim kann gefährlich sein und als Behandlungsfehler anerkannt werden. Im vergangenen Jahr wurden wieder mehr Verdachtsfälle bei der AOK PLUS gemeldet.

Anzeige symplr
1.009 Verdachtsfälle gingen im Jahr 2023 bei der Gesundheitskasse ein, 83 mehr als im Vorjahr und insgesamt die meisten Fälle seit 2019. Insgesamt lagen dem Behandlungsfehler-Expertenteam der AOK PLUS im vergangenen Jahr 2.925 Fälle vor, wovon 1.069 abgeschlossen werden konnten. In 191 davon handelte es sich gesichert um einen Behandlungsfehler.

Fachgebiete mit den meisten Verdachtsfällen
Die Orthopädie/ Unfallchirurgie führt das Feld der meisten Verdachtsfälle vor der Chirurgie an. An dritter Stelle folgt die innere Medizin. Zu den ersten zehn Fachgebieten zählen weiterhin die Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, die Zahn-, Augen- und HNO-Heilkunde, Psychiatrie, Urologie und hausärztliche Behandlung.

Welttag der Patientensicherheit
Behandlungsfehler im medizinischen Bereich oder in der Pflege sollten nicht passieren, sind jedoch nicht ausgeschlossen. Versicherte sollten ihre Patientenrechte kennen und schnell reagieren. Auf diese macht der jährliche Aktionstag am 17. September aufmerksam. Ziel ist es das, öffentliche Bewusstsein und Engagement für Patientensicherheit steigern.

Medizinische und juristische Beratung
Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Bei der AOK PLUS prüft das Team des Behandlungsfehlermanagements sehr umfangreich mit deren medizinischer und juristischer Fachkompetenz den Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler. Auch Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten, können als Behandlungsfehler anerkannt werden. Dennoch ist es wichtig zu wissen, dass im Vergleich zur Vielzahl der täglichen Behandlungen durch Ärzte, Pflegerinnen und Therapeuten, die fehlerhaften Anwendungen nur einen kleinen Teil ausmachen. Bei Unklarheiten sollten Versicherte immer nachfragen und sich den Umstand erklären lassen.
Autor: red

Kommentare
Marino50
14.09.2024, 16.57 Uhr
Wen wundert das noch
Ich erlebe es selbst, was getan wird oder besser gesagt, was NICHT getan wird.
Die Beiträge im TV über die Charite` zeigen was abgeht. Es wird gezeigt wie marode unser Gesundheitssystem ist und wie in Krankenhäusern gearbeitet wird oder notgedrungen gearbeitet werden muss.
Das fördert nicht gerade das Vertrauen zwischen Patient und Arzt.
Ecki58
14.09.2024, 18.13 Uhr
Aber was wenn
Etwas nachgewiesen wird? Wohin kann man sich dann wenden? Was kann man tun wenn einem eine Diagnose verschwiegen bzw. Vorenthalten wird?
Ich kann mir nicht vorstellen das man dann auf eine finanzielle Entschädigung hoffen kann. Eine Wiedergutmachung kann es in einem solchen Fall kaum reden man hat nur das eine Leben. Darüber sollten manche der sogenannten Halbgötter in weiß nachdenken was sie mit öffensichtlichen Schlamperei anrichten.
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige
Anzeige symplr