Fr, 14:39 Uhr
24.01.2025
Der Landeswahlleiter informiert
Elf Parteien für die Bundestagswahl zugelassen
Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2025 insgesamt 11 Parteien zur Bundestagswahl 2025 in Thüringen zugelassen. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 standen im Vergleich 19 Parteien auf den Wahlzetteln...
Beschwerden gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis Montag, den 27. Januar 2025, nach § 28 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes eingelegt werden.
Die Reihenfolge der Parteien auf den Thüringer Stimmzetteln zur Bundestagswahl 2025 richtet sich gemäß § 30 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl in Thüringen erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.
Vorausgesetzt, dass keine Beschwerden gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses erfolgen, ergibt sich folgende Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
Autor: redBeschwerden gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis Montag, den 27. Januar 2025, nach § 28 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes eingelegt werden.
Die Reihenfolge der Parteien auf den Thüringer Stimmzetteln zur Bundestagswahl 2025 richtet sich gemäß § 30 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl in Thüringen erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.
Vorausgesetzt, dass keine Beschwerden gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses erfolgen, ergibt sich folgende Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
Kommentare
Alex Gösel
24.01.2025, 15.01 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert Keine Wahlaufrufe für oder gegen eine bestimmte Partei oder Person.
Alex Gösel
24.01.2025, 19.27 Uhr
Bundestagswahl
Nachdem die Ampelparteien, CDU und auch die Linke in den letzten Jahren mehrfach wortbrüchig geworden sind, sind diese aus meiner Sicht auf Dauer unwählbar. BSW wird gerade von einem Korruptionsskandal überschattet, also auch nicht wählbar. Volt arbeitet mit mindestens einer Ampelpartei zusammen, steht also sprichwörtlich scheinbar "unter Strom", ebenfalls für mich nicht wählbar. Freie Wähler sind wankelmütig, da weiß man absolut nicht wie die "ticken", also auch nicht wählbar.
Im Prinzip gibt es doch nur eine Wahl, oder? Und diese ist nicht gerade "Blau"!
Und da dem "Internationalen Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos" eine solche Meinungsäußerung erlaubt ist, sollte doch meine Meinung hier auch geduldet sein, oder möchten Sie mir demokratische Grundrechte verwehren?
Im Prinzip gibt es doch nur eine Wahl, oder? Und diese ist nicht gerade "Blau"!
Und da dem "Internationalen Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos" eine solche Meinungsäußerung erlaubt ist, sollte doch meine Meinung hier auch geduldet sein, oder möchten Sie mir demokratische Grundrechte verwehren?
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Landru
24.01.2025, 20.04 Uhr
MLPD zugelassen?
Eine Partei, die sich offen und radikal kämpferisch für die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung einsetzt?
Ja sowas.... !
Ja sowas.... !
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grobschmied56
25.01.2025, 12.38 Uhr
Ooch... Landru ...
... man kann so ziemlich alles zur Wahl zulassen.
Hauptsache, es sind keine Rechten...
Hauptsache, es sind keine Rechten...
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Wie Bitte
25.01.2025, 14.17 Uhr
Oooch... Grobschmied....
Das fällt doch wieder unter "Falsche Tatsachenbehauptung".
Sie wissen doch selbst, dass sehr wohl auch rechte Parteien zur Wahl zugelassen sind.
Sie wissen doch selbst, dass sehr wohl auch rechte Parteien zur Wahl zugelassen sind.
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grobschmied56
25.01.2025, 17.22 Uhr
Es fällt auch unter 'Falsche Tatsachenbehauptung' ...
... daß der Grobi chemische Kampfstoffe gegen überbordende Bürokratie einsetzen will. Hat einen gewissen Kommentareschreiber aber nicht weiter gestört...
Was die Zulassung rechter Parteien zur Bundestagswahl betrifft:
Genau die wollen ja eine ganze Menge Politiker verbieten.
Noch nicht bemerkt?
Moin Moin.
Was die Zulassung rechter Parteien zur Bundestagswahl betrifft:
Genau die wollen ja eine ganze Menge Politiker verbieten.
Noch nicht bemerkt?
Moin Moin.
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Landru
25.01.2025, 18.43 Uhr
Ich würde es begrüßen....
wenn die das Verbotsverfahren endlich mal auf den Weg bringen würden!
Umso eher kommt dann nämlich die Klatsche!
Umso eher kommt dann nämlich die Klatsche!
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marco-sdh
25.01.2025, 22.04 Uhr
Und die nächste falsche Tatsachenbehauptung von grobschmied:
Welcher Politiker - wie er schreibt - will denn die Zulassung rechter Parteien zur Bundestagswahl verbieten? Wo steht das? Und wie soll das in einem Rechtsstaat überhaupt möglich sein? Die Lüge ist das Instrument des Populisten.
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marco-sdh
25.01.2025, 22.26 Uhr
@ landru: Sie haben also Vertrauen in den Rechtsstaat...
so jedenfalls verstehe ich Ihren Post hinsichtlich eines angestrebten, aber nicht in Gang gesetzten Verbotsverfahrens gegen die sog. AfD. Das ist ja auch gut so. Ich befürchte nur, dass sofern das Ergebnis eines Verbotsverfahrens nicht nach Ihrem Gusto ausfällt, Sie den Rechtsstaat und dessen unabhängige Gerichtsbarkeit wie immer in Zweifel ziehen. So ist es ja Usus bei der von Ihnen hofierten "Alternative".
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grobschmied56
26.01.2025, 08.51 Uhr
Die 'Falsche Tatsachenbehauptung' ...
... des Grobschmieds gründet sich u.a. auf einen Beitrag von BR24 vom 14.11.2024, 15:44 Uhr.
Dort heißt es wörtlich:
Zitat:
'Umstrittener Antrag im Bundestag: 113 Abgeordnete für AfD-Verbot
Insgesamt 113 Abgeordnete des Bundestags wollen erreichen, dass das Parlament ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet – noch vor der Neuwahl im Februar.'
Zitat Ende.
Quelle: BR 24.
Natürlich steht es dem Marco frei gegen BR24 zu prozessieren, weil man dort dem 'Populisten' Grobi Material für >falsche Tatsachenbehauptungen< liefert.
Ob sich Maximilian Heim (Autor) und die Redaktion des Senders davon sehr beeindrucken lassen, wage ich anzuzweifeln.
Allgemein rate ich dazu, sich erst mal kundig zu machen, bevor man anderen Kommentatoren 'Populismus' oder Schlimmeres unterstellt und andichtet.
Und noch ein ganz allgemeiner Rat (gegen den wird sicher auch der techn. Support nichts einzuwenden haben):
Am 23. Februar wählen gehen, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen!
Dort heißt es wörtlich:
Zitat:
'Umstrittener Antrag im Bundestag: 113 Abgeordnete für AfD-Verbot
Insgesamt 113 Abgeordnete des Bundestags wollen erreichen, dass das Parlament ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet – noch vor der Neuwahl im Februar.'
Zitat Ende.
Quelle: BR 24.
Natürlich steht es dem Marco frei gegen BR24 zu prozessieren, weil man dort dem 'Populisten' Grobi Material für >falsche Tatsachenbehauptungen< liefert.
Ob sich Maximilian Heim (Autor) und die Redaktion des Senders davon sehr beeindrucken lassen, wage ich anzuzweifeln.
Allgemein rate ich dazu, sich erst mal kundig zu machen, bevor man anderen Kommentatoren 'Populismus' oder Schlimmeres unterstellt und andichtet.
Und noch ein ganz allgemeiner Rat (gegen den wird sicher auch der techn. Support nichts einzuwenden haben):
Am 23. Februar wählen gehen, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen!
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Kobold2
26.01.2025, 10.37 Uhr
Ach Grobschmied
Aus einem angestrebten Verbotsverfahren gegen eine einzelne Partei, ein generelles Verbot von rechten Parteien zu behaupten, ist eben jener Populismus, der ihrer Opferrolle dient.
Das haut ihnen jeder Jurapraktikant noch vorm morgendlichen Befüllen der Kaffeemaschine lächelnd um die Ohren.
Da können sie noch so viele Artikel zusammensuchen, aber ihre Falschbehauptung wird dadurch nicht besser
Das haut ihnen jeder Jurapraktikant noch vorm morgendlichen Befüllen der Kaffeemaschine lächelnd um die Ohren.
Da können sie noch so viele Artikel zusammensuchen, aber ihre Falschbehauptung wird dadurch nicht besser
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Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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