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Sa, 16:27 Uhr
01.02.2025
AfD bringt Gesetzesentwurf in Landtag ein

Rückbau von Windindustrieanlagen gesetzlich regeln

Auf Initiative der AfD-Fraktion haben sich die Mitglieder des Thüringer Landtags mit einem Gesetzentwurf [1] befasst, der fordert, in Thüringen Windindustrieanlagen samt Fundament nach deren Stilllegung vollständig zurückzubauen...

Zudem sollen die Anlagenbetreiber ausreichende finanzielle Rücklagen für diese vollständige Entfernung nachweisen müssen.

Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, erklärt:

„Angesichts des vom Bund und Land angestrebten Ausbaus der Windindustrie auf zwei Prozent der Fläche des Freistaates und der damit einhergehenden Bodenversiegelung muss der Rückbau mit allen unterirdischen Anlagenteilen und der finanzielle Nachweis der Betreiber gesetzlich geregelt werden. Das Bundesbaugesetzbuch ermöglicht den Ländern diese Vorgehensweise. Schon im Sinne des Schutzgutes Boden muss Thüringen eine solche Regelung zum vollständigen Rückbau mit Fundament einführen.“

______________

[1] Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung - Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung“
Autor: red

Kommentare
Franz Haarkamm
01.02.2025, 17.40 Uhr
Bürokratieabbau?
Das wird doch immer gefordert! Für die Umsetzung des Vorschlages braucht es doch sicher mindestens 5 Beamte und einen Abteilungsleiter. Und wer bezahlt das? Richtig: Entweder der Verbraucher oder der Steuerzahler, also wir.
Graukopf55 NDH
01.02.2025, 20.25 Uhr
Eine der normalsten Sache
... sollte es doch sein, das jemand der die Erlaubnis bekommt etwas zu errichten, also nicht nur Windräder, das der "Erbauer" nach der Nutzung den vorherigen Zustand wieder herstellt. Die sollte im Vertrag / der Baugenehmigung doch geregelt worden sein oder zu mindest jetzt drin enthalten sein. Okay, für manch eine Beamtenstube ist hier wohl eine gesetzliche Regelung erforderlich. Das würde sich bestimmt auch positiv für die Kassen auswirken, welche vom Steuerzahler zu füllen sind, wenn nicht Stadt und Land den Rückbau machen muss.
DonaldT
01.02.2025, 20.43 Uhr
Rückbau von Windindustrieanlagen gesetzlich regeln
Und die Grundstückseigentümer sollten ebenso für den Rückbau haften, wie die Betreiber!

Die Betreiber sollten Sicherheiten stellen, Rücklagen können verbraucht oder anderweitig ausgegeben werden.
Kobold2
01.02.2025, 22.45 Uhr
Gilt das dann auch
Für konventionelle Kraftwerke und vor allen die AKWs, die die AfD so händeringend errichten möchte...???
ossi1968
02.02.2025, 19.10 Uhr
Rückbau
Kobold bis jetzt ist weder in der Geschichte der Bundesrepublik noch in der der DDR kein Fall bekannt, daß sich ein Betreiber eines Kohlekraftwerkes oder evtl. AKW um seine Pflichten bzgl Rückbau wegen Betriebsaufgabe gedrückt hat. Allerdings waren diese Kraftwerke auch immer Dauerläufer, extrem solide gebaut für die Ewigkeit...und die Betreiber hochsolvente Konzernfirmen. Anders bei den Windrädern, meist mittellständige betreiber, da ist es für die verlockend nach ende der laufzeit der windräder mal insolvenz für die betreffende teil-gmbh anzumelden. davor sollte sich die gesellschaft schützen und ja es sollten auch die grundstückseigentümer bzw verpächter in die haftung mit reingenommen werden!
Bodo Bagger
03.02.2025, 09.55 Uhr
Tatsächlich sind WKA Betreiber
schon jetzt verpflichtet, den Rückbau der Anlagen über insolvenssichere Rückstellungen ocer eine gesicherte Rückbaubürgschaft gegenzufinanzieren.

Was darin allerdings nicht geregelt ist, ist der Grad des Rückbaus der WKA. Hier wird im Regelfall nur der Turm und die Gondel mit Generator und Rotor zurückgebaut, nicht jedoch das Fundament, die Infrastruktur zur WKA (Weg, Stell- und Lagerflächen) und Netzinfrastruktur.

Und genau diese sind die größten und am schwierigsten zu recyclenden Massen (satte 5000to Stahlbeton pro Fundament.). Zudem ungeregelt ist die Dekontantimation der umgebenden Fläche um Glasfaserpartikel aus dem Abrieb der WKA zu enfernen, da diese die landwirstschaftliche Nutzbarkeit des Bodes gefährdet.
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