Fr, 15:12 Uhr
14.02.2025
Thüringen unterstützt Bundesratsinitiative
Strafbarkeit von verbaler sexueller Belästigung
Die Thüringer Landesregierung setzte sich heute gemeinsam mit anderen Ländern für eine Bundesratsinitiative ein, die darauf abzielt, verbale und nonverbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. Ziel ist es insbesondere den Schutz von Frauen und ihre Sicherheit im öffentlichen Raum zu stärken...
Der Tatbestand der sexuellen Belästigung umfasst in Deutschland derzeit nur körperliche Übergriffe. Sexuelle Belästigung durch anzügliche Äußerungen und obszöne Gesten (auch als Catcalling bezeichnet) ist anders als in anderen europäischen Staaten unabhängig von ihrer Erheblichkeit derzeit nicht strafbar. Studien zeigen, dass auch derartige sexuelle Belästigungen erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben können. Insbesondere Frauen berichten von emotionalen und psychischen Belastungen und einem Gefühl der Unsicherheit sowie Degradierung als Sexualobjekt.
Die vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuchs sieht vor, einen neuen Absatz im § 184i StGB (sexuelle Belästigung) aufzunehmen, der erhebliche sexuell belästigende Äußerungen und vergleichbare Gesten unter Strafe stellt und eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht.
Mit der Unterstützung der Bundesratsinitiative unterstreicht die Thüringer Landesregierung ihr Engagement für den Schutz von Frauen und Mädchen. Beate Meißner, Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Es ist unerlässlich, dass wir Frauen vor allen Formen der sexuellen Belästigung schützen. Jeder Mensch hat das Recht, sich sicher und unbehelligt im öffentlichen Raum zu bewegen. Verbale und nonverbale sexuelle Belästigung darf nicht länger toleriert oder verharmlost werden.
Die konkrete Gesetzesinitiative fand im Bundesrat keine Mehrheit. Die Länder sprachen sich allerdings im Rahmen einer Entschließung des Bundesrats mehrheitlich dafür aus, den Schutz von Betroffenen von sexualisierten Angriffen in nicht körperlicher Form zu fördern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich der Thematik anzunehmen und einen Vorschlag zu einem Straftatbestand vorzulegen.
Autor: redDer Tatbestand der sexuellen Belästigung umfasst in Deutschland derzeit nur körperliche Übergriffe. Sexuelle Belästigung durch anzügliche Äußerungen und obszöne Gesten (auch als Catcalling bezeichnet) ist anders als in anderen europäischen Staaten unabhängig von ihrer Erheblichkeit derzeit nicht strafbar. Studien zeigen, dass auch derartige sexuelle Belästigungen erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben können. Insbesondere Frauen berichten von emotionalen und psychischen Belastungen und einem Gefühl der Unsicherheit sowie Degradierung als Sexualobjekt.
Die vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuchs sieht vor, einen neuen Absatz im § 184i StGB (sexuelle Belästigung) aufzunehmen, der erhebliche sexuell belästigende Äußerungen und vergleichbare Gesten unter Strafe stellt und eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht.
Mit der Unterstützung der Bundesratsinitiative unterstreicht die Thüringer Landesregierung ihr Engagement für den Schutz von Frauen und Mädchen. Beate Meißner, Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Es ist unerlässlich, dass wir Frauen vor allen Formen der sexuellen Belästigung schützen. Jeder Mensch hat das Recht, sich sicher und unbehelligt im öffentlichen Raum zu bewegen. Verbale und nonverbale sexuelle Belästigung darf nicht länger toleriert oder verharmlost werden.
Die konkrete Gesetzesinitiative fand im Bundesrat keine Mehrheit. Die Länder sprachen sich allerdings im Rahmen einer Entschließung des Bundesrats mehrheitlich dafür aus, den Schutz von Betroffenen von sexualisierten Angriffen in nicht körperlicher Form zu fördern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich der Thematik anzunehmen und einen Vorschlag zu einem Straftatbestand vorzulegen.