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Sa, 08:32 Uhr
07.06.2025
Sondervermögen für Infrastruktur sinnvoll einsetzen

Planung beschleunigen statt blockieren

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt zeigt sich irritiert über die jüngsten Einwände des Bundesumweltministeriums gegen Neuregelungen im Baugesetz. Die geplante Regelung soll Bauvorhaben in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erleichtern – ein dringend nötiger Schritt, um Wohnraummangel effektiv zu begegnen und die Investitionstätigkeit im Baugewerbe anzukurbeln...

„Statt die nötige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu unterstützen, entwickelt sich das Bundesumweltministerium unter Carsten Schneider zunehmend zu einem Verhinderer zentraler Infrastrukturmaßnahmen. Schon jetzt zeigt sich anhand des § 246e, wie schwerfällig und ablehnend die SPD-geführte Ressortpolitik bei der Umsetzung des Infrastruktur-Sondervermögens agiert. Dabei brauchen Kommunen und Investoren Planungssicherheit und Handlungsspielräume – keine neuen Hürden“, erklärt IHK-Präsident Dieter Bauhaus.

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Die Kritik des Ministeriums, dass durch § 246e Umweltstandards unterlaufen werden könnten, sei zwar nachvollziehbar, dürfe aber nicht zum Generalargument gegen jede Form von Beschleunigung werden. In einer Zeit zunehmender Wohnraumknappheit, schleppender Investitionen und wachsender Unsicherheit am Bau seien pragmatische Lösungen gefragt, so Bauhaus.

Aus Sicht der IHK Erfurt muss gelten: Zukunftsorientierte Infrastrukturpolitik braucht zügige Verfahren, klare gesetzliche Rahmenbedingungen und eine konsequente Umsetzung bestehender Fördermittel. Dass das Umweltministerium in dieser frühen Phase bereits grundsätzliche Zweifel streut, sei nicht nur ein fatales Signal an die Bau- und Immobilienwirtschaft, sondern untergrabe auch das Ziel des Infrastruktur-Sondervermögens, dringend benötigte Investitionen zu ermöglichen.

Die IHK Erfurt fordert:
  • Ein klares Bekenntnis zu schnelleren Verfahren, insbesondere bei Wohnungsbau, Energieprojekten und Verkehrsinfrastruktur.
  • Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Kommunen durch praktikable Ausnahmeregelungen.
  • Eine wirksame Einbindung der Wirtschaft bei Gesetzesvorhaben, auch im Zeitdruck – ohne Beteiligung droht Praxisferne.

Autor: red

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