eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 17:31 Uhr
02.10.2025
Immobilien im Fokus des IET Südharz

Wie weiter bei Pflegebedürftigkeit?

Der gestrige Immobilienabend des Immobilienexpertenteam-Südharz (IET-Südharz) stellte die steuerlichen Aspekte bei der Übertragung von Immobilienbesitz in den Mittelpunkt. Zum 5. Immobilienabend des IET-Südharz kamen 75 Gäste in die Räumlichkeiten der Volksbank in Thüringen am Nordhäuser Taschenberg zusammen...

Immobilie (Symbolbild) (Foto: Cornelia Stoll auf Pixabay) Immobilie (Symbolbild) (Foto: Cornelia Stoll auf Pixabay)
Nach einer herzlichen Begrüßung durch einen Vertreter des Hausherrn, das Mitglied des Vorstandes Marco Schmidt, stellte Co-Initiator des IET-Südharz und Rechtsanwalt Marko Siebold alle anwesenden Mitglieder des Immobilienexpertenteams und das Ziel desselben vor.

Anzeige symplr (4)
Der Notar Alexander Beck erläuterte im Anschluss die bei einer Immobilienübertragung zu beachtenden steuerlichen Aspekte. Besonderes Augenmerk lag auf typischen Fehlern, die sich meist bereits im Vorfeld der Übertragung vermeiden lassen. Am Beispiel des Familienheims zeigte Alexander Beck, dass der Gesetzgeber das selbstgenutzte Familienheim besonders privilegiert: Beim Erwerb von Todes wegen durch den Ehegatten/Lebenspartner ist dieser Erwerb – unabhängig vom Immobilienwert – erbschaftsteuerfrei.

Notar Alexander Beck spricht über steuerliche Aspekte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Übertragung eines Immobilienbesitzes. (Foto: privat) Notar Alexander Beck spricht über steuerliche Aspekte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Rahmen der Übertragung eines Immobilienbesitzes. (Foto: privat)
Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Immobilie unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzt und dies über einen Zeitraum von zehn Jahren beibehält. Für Kinder gilt diese Steuerbefreiung ebenfalls, allerdings nur bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche und ebenfalls unter der Bedingung der unverzüglichen Eigennutzung über zehn Jahre. Wichtig: Diese Regelung betrifft den Erwerb von Todes wegen. Bei Schenkungen zu Lebzeiten ist die unentgeltliche Übertragung des selbst genutzten Familienheims zwischen Ehegatten/Lebenspartnern ebenfalls steuerfrei; für Kinder gilt diese Befreiung nicht. Hier greifen jedoch persönliche Freibeträge, die genutzt werden können, um Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren (zum Beispiel 500.000 Euro beim Ehegatten, 400.000 Euro pro Kind).

Der anschließende Vortrag des Immobilienwertermittlers Lutz Engelhardt verzahnte sich unmittelbar mit den Ausführungen von Alexander Beck an. Sein Fokus lag besonders darauf, Möglichkeiten vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu erläutern, wie das Familienheim nach dem Eintritt derselben nicht verkauft werden muss. Der Sachverständige erläuterte die brenzliche Situation für viele Familien in Bezug auf die hohen Kosten der Pflege, welche durch die Altersbezüge eines Pflegebedürftigen nicht aufgebraucht werden können.

mmobilienwertermittler Lutz Engelhardt erläutert die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Begründung von Wohnungs- oder Nießbrauchrechten. (Foto: privat) mmobilienwertermittler Lutz Engelhardt erläutert die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Begründung von Wohnungs- oder Nießbrauchrechten. (Foto: privat)
Die Folge: sowohl die Altersbezüge, als auch das Bar- und das Immobilienvermögen müssen zunächst aufgebraucht sein, bevor die staatlichen Führsorgeleistungen greifen. Unumwunden gesagt, bis auf ein Schonvermögen des Pflegebedürftigen in Höhe von 10.000 Euro, muss alles für den Eigenanteil der Pflege aufgebraucht werden. Dabei werden die Alterseinkünfte des Pflegebedürftigen zur fortlaufenden Deckung des Eigenteils der Pflege herangezogen, so dass kein Zuwachs an Geldvermögen mehr möglich ist.

Die Lösung – zumindest in Bezug auf den Immobilienbesitz – ist die rechtzeitige Übertragung der Immobilie und Begründung eines Wohnungs- oder Nießbrauchrechtes zum Erhalt der Möglichkeit solange in seinem Heim zu bleiben, wie man es möchte. Letztlich sind hier höchst individuelle Entscheidungen zu treffen, welche immer umfassende Beratung bedürfen, was sich letztlich mit den Zielen und Aufgaben des IET-Südharz decken.

Das IET-Südharz wird am 5. November 2025 den 6. Immobilienabend, ebenfalls in der VR Bank in Thüringen in Nordhausen, Taschenberg 1-2, durchführen. Auch an diesem Abend besteht wieder die Möglichkeit, mit den anwesenden Experten des IET-Südharz ins Gespräch zu kommen. Dieser Termin ist auch im Terminkalender der nnz zu finden.
Autor: psg

Kommentare
Gehard Gösebrecht
02.10.2025, 20.59 Uhr
Bei dieser Thematik
Sollte nicht vergessen werden, dass etwaige Schenkungen von Immobilienvermögen und auch von Geldmitteln bis zu 10 Jahre rückwirkend von den Sozialämtern bei Pflegebedürftigkeit, zurückgefordert werden können.
Also diese Tricks von Bänkern und Notaren werden jetzt und in Zukunft in das Leere laufen.
Bei den jetzigen Pflegeheimkosten dürften wohl die wenigsten Eltern ihren Kindern oder auch den Enkeln noch etwas zu vererben haben.
Daran werden wohl weder die jetzigen Machthaber, noch die zukünftigen Alternativen was ändern können und werden.
Der Staat ist Pleite und bis in den Billionenbereich verschuldet.
Da kommen keine Geschenke mehr.
Audio
03.10.2025, 10.23 Uhr
Heute, am Tag der Eingliederung, geht mir so manches nochmal durch den Kopf.
Die DDR-Bürger, naiv und blind vertrauend, haben bis auf wenige Menschen mit Durchblick, die Wiedervereinigung und den Zusammenbruch der stalinistischen Diktatur, die sich DDR nannte, begrüßt und gefeiert - bis, ja, bis die große Kündigungswelle einsetzte und funktionierende Betriebe an zwielichtige Kapitalisten verschleudert wurden. Durchgeführt durch die damalige CDU-Regierung und ihre Kreuzritter, die sog. "Treuhand"! Bis heute, 35 Jahre danach, leidet der Osten Deutschlands unter dieser Zerstörung der Wirtschaft, was zunehmend durch höhere Allgemeinkosten und niedrigere Einkommen zum Ausdruck kommt. Wie man die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen scrupellos ausbeutet, ist eine Schande für eine Regierung, die sich "christlich" nennt, aber nur auf Profit aus ist.
Ich schäme mich noch heute, Kohl und seine Büttel gewählt zu haben.
diskobolos
03.10.2025, 11.26 Uhr
Geld für's Heim
Tatsächlich sind die Kosten eines Pflegeheimplatzes hoch und ein weiteres Ansteigen ist sicher. Einen Teil trägt die Pflegeversicherung, den Rest der zu Pflegende aus seiner Rente und falls vorhanden aus seinem Vermögen. Das ist m. E. auch soweit in Ordnung; wie sollte es sonst sein?
Es geht eben nicht, dass man sein Haus an den Enkel vererbt und das Pflegeheim bezahlt der Steuerzahler, also wir alle. Die eigenen Kinder werden nur zur Finanzierung herangezogen, wenn sie mehr als 100 000 € Einkommen haben. Wenn das alles nicht reicht, tritt das Sozialamt ein (also wieder wir). Statistisch ist es aber so, dass nur sehr wenige viele Jahre im Pflegeheim zubringen.

„Der Staat ist pleite“, ist natürlich eine Plattitüde und außerdem falsch. Deutschland ist gemessen an seiner Wirtschaftskraft nicht einmal halb so hoch verschuldet wie die USA, Frankreich oder auch Japan. Aber die Finanzierung von Renten, Krankheitskosten und Pflege wird für jede Regierung in der Zukunft eine kaum zu lösende Aufgabe . . .
Lautaro
03.10.2025, 13.38 Uhr
Danke für den Artikel !
Er hat bei mir Fragen aufgeworfen, welche ich immer etwas beiseite geschoben habe.
Und natürlich auch teilweise die Antworten dazu geliefert.
Wie schon gesagt....Danke !
@Herr Diskuswerfer....Wenn Menschen jahrelang ihren "Körper" für harte Arbeit verschlissen haben und von den 70 Prozent (?) des Einkommens (nach Steuern und Abgaben) ein Häusschen gebaut oder erhalten haben, dann sollte das bei der Berechnung der Pflege dieses alten Körpers keine Rolle spielen !
Der genussüchtige Uwe und der eingewanderte Abdullah, welche niemals eingezahlt haben, müssen für ihre Eltern auch nicht finanziell einstehen.
Marian
03.10.2025, 14.04 Uhr
Warum nicht so wie in Österreich?
Entfall des Pflegeregresses

Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmern zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren sind einzustellen. Insoweit Landesgesetze dem entgegenstehen, treten die betreffenden Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt außer Kraft (BGBl. I Nr. 125/2017).
diskobolos
03.10.2025, 16.44 Uhr
Die östereichischen Verhältnisse kenne ich ja nicht,
aber wenn es so ist, wie Sie es schreiben, Marian, dann sollen wohl für die Kosten des Heimplatzes alle aufkommen, die nicht zu Verwandten, Beschenkten und Erben gehören. Ob die das die das für gerecht halten?

Denn zu bedenken ist ja, dass die Gesamtkosten der Heimplätze von der Gesellschaft zu tragen sind und davon sind wir ja alle ein Teil . . .

Ich persönlich hielte es für gerechter, mich an den Heimkosten für meine Eltern zu beteiligen als an denen der Eltern meiner Nachbarn, erst recht, wenn ich etwas erbe . . .
Wanderwölfin
03.10.2025, 20.16 Uhr
Pflegeheim
Mir ist ein Fall bekannt geworden, wo das Amt das Haus eines Pflegebedürftigen einkassiert hat.Der arme Mann muss jetzt in einem Doppelzimmer leben. Einfach grausam.
Wanderwölfin
04.10.2025, 06.17 Uhr
Pflege
Daumen runter,lebt mal in einem Doppelzimmer mit einer fremden Person.
Teja
04.10.2025, 15.15 Uhr
Pflegebeteiligung
Richtig Herr Diskuswerfer,der Steuerzahler sollte nicht bei denen die Besitz haben für die Pflegekosten aufkommen..
Nur wie soll er dann akzeptieren für andere,die nie in das Sozialsystem eingezahlt haben und das auch in der Zukunft nicht werden zur Kasse gebeten zu werden?
Siehe nur die steigenden Krankenkassenkosten,Pflegekosten und anderen Sozialleistungen!
Denken Sie die steigen nur deshalb,weil alles teurer wird?
Ist dies nicht eine Ungleichbehandlung der arbeitenden Bevölkerung und der Rentner?
Fakt ist doch,das es durch die DDR Vergangenheit bei weitem nicht so gewachsene Familienvermögen wie in den alten Bundesländern gibt.(außer bei den hiesigen Neureichen,Gewinnern nach der Wende)?
Das ganze führt dahin,das hier die wenigsten etwas an die Familie vererben können.
Alles geht drauf beim Normalos.
Man stelle sich vor,das mühsam zusammen gesparte Häuser und Immobilien letztendlich dem Altersunterhalt dienen,ohne wenn und aber.
Deswegen hier ein Haus zu bauen,wo man viel Geld,Liebe und Arbeit reinsteckt,um es dann nicht vererben zu können,weil dies zu viele Probleme gibt ist irratioanal.
Dann lieber Mietwohnung und kein
en ,nachweisbaren eigener Besitz.Andere,die nichts gespart haben,oder immer gut gelebt haben,müssen dann vom Steuerzahler subventioniert werden.
Ich rede hier nicht von den Reichen,die Ihr Lebensende locker selbst finanzieren können.Ich meine den Normalbürger.
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (3)