Di, 10:33 Uhr
03.03.2026
nnz nachgefragt
Immobilienwerte sichern
Der kommende siebte Immobilienabend des Immobilienexpertenteam-Südharz (IET-Südharz) am 11. März 2026 beschäftigt sich mit der Sicherung von Immobilienwerten. Warum widmet sich das IET-Südharz gerade diesen Themen einen ganzen Abend lang?
Immobilie (Symbolbild) (Foto: Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay)
nnz: Herr Siebold, Sie und Ihr Team bezeichnen die Sicherung von Immobilienwerten als Südharzer Modell. Was muss der Leser darunter verstehen?
Marko Siebold (Rechtsanwalt): In meiner Praxis sehe ich täglich, wieviel Gestaltungsspielraum bei der Eigentumsübertragung auf dem Immobiliensektor besteht. Dies führt in aller Regel dazu, dass eine Immobilie zwar von einer Generation zur nächsten übertragen wird, nicht jedoch in der notwendigen Art und Weise, um das Lebenswerk der Familie zu schützen.
nnz: Warum muss das Immobilieneigentum beim Eigentumsübergang in die nächste Generation überhaupt geschützt werden?
Marko Siebold (Rechtsanwalt): Ein Eigentumsübergang erfolgte in der Regel bislang in der Art und Weise, dass eine Immobilie an die nächste Generation überlassen worden ist. Die Immobilie wurde quasi mit warmer Hand an die nächste Generation weitergegeben. In der Hoffnung, dass diese die Immobilie erhält und sie ihrerseits an die Nächsten weitergeben kann. Nur handelt es sich hierbei um eine Schenkung, welche i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches bei Verarmung des Schenkenden 10 Jahre zurückgeholt werden kann.
nnz: Warum sollte der Schenkende nach der Überlassung des Immobilienbesitzes verarmen?
Marko Siebold (Foto: IET)
Marko Siebold (Rechtsanwalt): Bekanntlich läuft das Leben leider nicht in linearer Form ab. Niemand kann vorhersehen, ob er – vielleicht auch erst im hohen Alter – auf eine professionelle Pflege angewiesen ist. Eine solche Pflege kostet Geld, viel Geld. Wir reden aktuell über Zuzahlungsbeträge bei einer stationären Pflege von ca. 3.000 Euro/Monat. Die Rücklagen sind bei den meisten damit relativ schnell aufgebraucht, so dass die Kosten das Sozialamt übernimmt. In diesem Fall ist dann der Schenkende tatsächlich verarmt und das Sozialamt hat die Aufgabe zu prüfen, ob in den zurückliegen Jahren Schenkungen erfolgt sind, um diese wieder zurückzuholen. Wir als IET-Südharz wollen die Immobilien pflegefest machen, indem diese von der nächsten Generation gekauft wird.
Lutz Engelhardt (Foto: IET)
nnz: Herr Engelhardt, wie läuft so etwa in der Praxis ab?
Lutz Engelhardt (Immobilienwertermittler): Ein Immobilienkauf unter Angehörigen ähnelt einer Immobilienübertragung, bis auf den Punkt, dass keinerlei Schenkung erfolgt.
nnz: Wird so etwas dann per Handschlag geregelt?
Lutz Engelhardt (Immobilienwertermittler): In Deutschland ist dies nicht per Handschlag möglich. Immobilienübertragungen können nur mittels einer notariellen Beurkundung erfolgen. Entscheidend ist, dass der Verkauf der Immobilie kontrolliert erfolgt. Ich meine damit, dass der notariell beurkundete Preis der Immobilie der Realität entspricht. Hierfür ist eine Immobilienbewertung zwingend erforderlich.
nnz: Eine Immobilienbewertung vor dem Verkauf bzw. vor der Grundstücksübertragung? Ist dies nicht zu aufwendig?
Lutz Engelhardt (Immobilienwertermittler): Der Aufwand der Sicherung einer Immobilie ist zwingend erforderlich, denn mit einer solchen Immobilienbewertung werden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Zum einen wird ein belastbarer Wert der Immobilie ermittelt, der beispielsweise eine Belastung durch ein Wohnungs- oder Nießbrauchrecht klärt. Zum anderen wird der Zustand der Immobilie dokumentiert, damit selbst Jahre nach dem Eigentumsübergang nachgewiesen werden kann, dass die Immobilie nicht ganz oder teilweise verschenkt worden ist. Noch einmal – entscheidend ist, dass keine Schenkung bei einer Eigentumsübertragung von einer Generation zur nächsten umgesetzt wird. Nur so können Immobilienwerte gesichert werden. Wir als IET-Südharz haben dazu ein Modell entwickelt, welches Schenkungen von vorn heraus ausschließt.
nnz: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch. Im Terminkalender der nnz gibt es aktuell die konkreten Daten mit allen wichtigen Informationen.
Autor: psg
Immobilie (Symbolbild) (Foto: Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay)
nnz: Herr Siebold, Sie und Ihr Team bezeichnen die Sicherung von Immobilienwerten als Südharzer Modell. Was muss der Leser darunter verstehen?
Marko Siebold (Rechtsanwalt): In meiner Praxis sehe ich täglich, wieviel Gestaltungsspielraum bei der Eigentumsübertragung auf dem Immobiliensektor besteht. Dies führt in aller Regel dazu, dass eine Immobilie zwar von einer Generation zur nächsten übertragen wird, nicht jedoch in der notwendigen Art und Weise, um das Lebenswerk der Familie zu schützen.
nnz: Warum muss das Immobilieneigentum beim Eigentumsübergang in die nächste Generation überhaupt geschützt werden?
Marko Siebold (Rechtsanwalt): Ein Eigentumsübergang erfolgte in der Regel bislang in der Art und Weise, dass eine Immobilie an die nächste Generation überlassen worden ist. Die Immobilie wurde quasi mit warmer Hand an die nächste Generation weitergegeben. In der Hoffnung, dass diese die Immobilie erhält und sie ihrerseits an die Nächsten weitergeben kann. Nur handelt es sich hierbei um eine Schenkung, welche i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches bei Verarmung des Schenkenden 10 Jahre zurückgeholt werden kann.
nnz: Warum sollte der Schenkende nach der Überlassung des Immobilienbesitzes verarmen?
Marko Siebold (Foto: IET)
Marko Siebold (Rechtsanwalt): Bekanntlich läuft das Leben leider nicht in linearer Form ab. Niemand kann vorhersehen, ob er – vielleicht auch erst im hohen Alter – auf eine professionelle Pflege angewiesen ist. Eine solche Pflege kostet Geld, viel Geld. Wir reden aktuell über Zuzahlungsbeträge bei einer stationären Pflege von ca. 3.000 Euro/Monat. Die Rücklagen sind bei den meisten damit relativ schnell aufgebraucht, so dass die Kosten das Sozialamt übernimmt. In diesem Fall ist dann der Schenkende tatsächlich verarmt und das Sozialamt hat die Aufgabe zu prüfen, ob in den zurückliegen Jahren Schenkungen erfolgt sind, um diese wieder zurückzuholen. Wir als IET-Südharz wollen die Immobilien pflegefest machen, indem diese von der nächsten Generation gekauft wird.
Lutz Engelhardt (Foto: IET)
nnz: Herr Engelhardt, wie läuft so etwa in der Praxis ab?
Lutz Engelhardt (Immobilienwertermittler): Ein Immobilienkauf unter Angehörigen ähnelt einer Immobilienübertragung, bis auf den Punkt, dass keinerlei Schenkung erfolgt.
nnz: Wird so etwas dann per Handschlag geregelt?
Lutz Engelhardt (Immobilienwertermittler): In Deutschland ist dies nicht per Handschlag möglich. Immobilienübertragungen können nur mittels einer notariellen Beurkundung erfolgen. Entscheidend ist, dass der Verkauf der Immobilie kontrolliert erfolgt. Ich meine damit, dass der notariell beurkundete Preis der Immobilie der Realität entspricht. Hierfür ist eine Immobilienbewertung zwingend erforderlich.
nnz: Eine Immobilienbewertung vor dem Verkauf bzw. vor der Grundstücksübertragung? Ist dies nicht zu aufwendig?
Lutz Engelhardt (Immobilienwertermittler): Der Aufwand der Sicherung einer Immobilie ist zwingend erforderlich, denn mit einer solchen Immobilienbewertung werden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Zum einen wird ein belastbarer Wert der Immobilie ermittelt, der beispielsweise eine Belastung durch ein Wohnungs- oder Nießbrauchrecht klärt. Zum anderen wird der Zustand der Immobilie dokumentiert, damit selbst Jahre nach dem Eigentumsübergang nachgewiesen werden kann, dass die Immobilie nicht ganz oder teilweise verschenkt worden ist. Noch einmal – entscheidend ist, dass keine Schenkung bei einer Eigentumsübertragung von einer Generation zur nächsten umgesetzt wird. Nur so können Immobilienwerte gesichert werden. Wir als IET-Südharz haben dazu ein Modell entwickelt, welches Schenkungen von vorn heraus ausschließt.
nnz: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch. Im Terminkalender der nnz gibt es aktuell die konkreten Daten mit allen wichtigen Informationen.
