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So, 16:07 Uhr
19.07.2026
NABU kritisiert Jagdverordnung

Angriff auf den Artenschutz

Zugunsten der Jagd möchte die Thüringer Landesregierung, allen voran Thüringens Umweltminister Tilo Kummer, demnächst Graugans, Goldschakal und Wolf in die Thüringer Jagdzeitenverordnung aufnehmen.
Damit ebnet der Minister den Weg, dass diese eigentlich geschützten Arten in Zukunft abgeschossen werden dürfen. Das kritisiert der Naturschutzbund NABU...

Auch Rabenkrähen sollen in der neuen Verordnung eine längere Jagdzeit bekommen. Der NABU Thüringen verurteilt die Praxis des Umweltministers aufs Schärfste. Geschützte Arten, von denen manche in Thüringen noch nicht einmal einen günstigen Erhaltungszustand haben, gehören nicht ins Jagdgesetz und auch nicht in eine Jagdzeitenverordnung. Selbst wenn dort vorerst keine Jagdzeiten dazu aufgeführt sind.


Durch die Jagd selbst können Schäden in der Landwirtschaft zunehmen
Thüringens Umweltminister nimmt neben dem Wolf nun auch andere geschützte Arten ins Visier. Nach Ansicht des Verbandes werden diese von ihm ohne eine fachlich hinreichende Begründung als Schädlinge deklariert. Damit macht er den Weg frei für die Bejagung dieser Tiere. Bedient werden mit solchen Maßnahmen vor allem Lobbyinteressen der Jagd und partiell auch unsachlich vorgetragene Landnutzerinteressen.

Marcus Orlamünder, der Naturschutzreferent des NABU Thüringen, erklärt an einigen Beispielen, welche negativen Folgen die vom Umweltminister geplante Jagd haben kann: „Die Jagd auf geschützte Tiere ist keine Lösung, um Landnutzern bei der Vermeidung von Schäden zu helfen. Das Gegenteil kann der Fall sein und die vermeintlichen Schäden können sogar zunehmen. Graugänse rasten auf dem Zug zum Beispiel oft gemeinsam mit anderen Gänsearten in großen Schwärmen. Werden die Tiere durch die Schüsse beim Fressen gestört, führt das bei den Vögeln zu einem höheren Energiebedarf, infolgedessen es zu einem gesteigerten Nahrungsbedarf kommt. Auch beim Wolf kann die Jagd zu mehr Rissen führen. Wird durch eine Bejagung die Rudelstruktur zerstört, kann sich das Verhalten der Wölfe unvorhersehbar ändern und selbst gut geschützte Herden können dann von Rissen betroffen sein. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich am Beispiel Frankreichs. Dort hat die Erhöhung der Quoten bei der Wolfsjagd zu einem Anstieg der Angriffe auf Weidetiere geführt.“ Der NABU-Naturschutzreferent berichtet von Untersuchungen an Rabenkrähen, dass diese in Gebieten, in welchen die Jagd verboten wurde, nicht weiter zunehmen. In Revieren mit intensiver Verfolgung werden dagegen die jagdbedingten Verluste durch mehr Nachkommen ausgeglichen.

Umweltminister riskiert durch die Jagd auf geschützte Arten EU-rechtliche Folgen
Etwa 100 Brutpaare von Graugänsen, sieben Wolfsrudel und eine bislang unbekannte, maximal einstellige Zahl an Goldschakalen kommen in Thüringen vor. Alle drei Arten genießen einen hohen EU-rechtlichen Schutz. Die Jagd kann sich bei allen drei in Thüringen vorkommenden heimischen Tierarten negativ auf den Erhaltungszustand innerhalb der Fläche des Freistaates auswirken. Für einen günstigen Erhaltungszustand dieser und anderer geschützter Arten hat Thüringen allerdings Verantwortung und eine explizite Verpflichtung zum Schutz der Arten selbst und deren Lebensräume.

Silvester Tamás, der Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen, sagt: „Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, beziehungsweise die Jagdzeitenverordnung in Thüringen gefährdet bei einer Anzahl von aktuell nur sieben Wolfsrudeln den Erhaltungszustand der Art Wolf im Freistaat unmittelbar massiv. Zudem würde eine Jagd nicht die wirtschaftlichen Probleme von Weidetierhaltenden lösen und schon gar nicht den Herdenschutz ersetzen. Das ist ein bewusst kommunizierter Trugschluss von Jagdbefürwortern. Allein der Umstand, dass die Wolfszahlen in den letzten Jahren leicht zugenommen haben, spricht noch nicht für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes insgesamt und schon gar nicht in Thüringen. Grundsätzlich ist jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat und in Deutschland jedes einzelne Bundesland dazu verpflichtet, seinen Beitrag für die Ermittlung des Wolfsbestandes und dessen Entwicklung hin zu einem günstigen Erhaltungszustand zu leisten. Darüber hinaus ist ein Automatismus für die Bejagung von geschützten Arten, die der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG unterliegen und den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, nicht vorgesehen.“

Prävention und Bürokratieabbau statt Angriffe auf den Artenschutz
Der NABU fordert mit seinem Positionspapier „Ausrichtung der Jagd in Deutschland” schon seit Jahren eine deutliche Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten. Anstatt jetzt noch Graugans, Wolf und Goldschakal in eine Jagdzeitenverordnung aufnehmen zu wollen, sollte Thüringens Umweltminister sich vielmehr Gedanken darum machen, wie man Landnutzern wirklich helfen und Lebensräume für wildlebende Tiere besser schützen kann. Bei Wolf und Goldschakal sind der flächendeckende Ausbau des Herdenschutzes und eine ausreichende Förderung der Weidetierhaltung der wirksamste Weg, um Konflikte zu entschärfen und bestenfalls zu vermeiden. Bei den Graugänsen sind unbürokratische Ausgleichszahlungen für tatsächlich entstandene Schäden der sinnvollere Weg und bei Rabenvögeln sind es praxistaugliche Präventionsmaßnahmen.
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
19.07.2026, 17:24 Uhr
Wie wäre es....
wenn der NABU die Schäden finanziell reguliert, welche der Wolf in der Weidetierhaltung anrichtet? Diese Kosten dem Steuerzahler aufs Auge zu drücken, ist nicht mehr zu ertragen. Es ging über viele Jahre, auch ohne Wolf, den unsere Urgroßväter 1927 in Deutschland ausgerottet haben und das nicht ohne Grund. Es gibt genügend Räuber in unseren ausgedünnten Wälder. Und nicht vergessen, der Wolf will nicht nur spielen....
Suedharzer123
19.07.2026, 19:18 Uhr
War klar ..
Das die ersten Aufschreie vom NABU,BUND,Grünen etc kommen. Die Damen und Herren "Naturschützer" sollten sich mal mit der Realität auseinandersetzen, das es kaum noch Weidetierhalter gibt die schützenswerte Flächen bewirtschaften wollen und können aufgrund zb,des Wolfes .Das Graugänse und ihre Artverwandten immense Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Aber Hauptsache der Nabu beauftragt Firmen, die dann von Nabu -Geld (Steuergeld) Flächen wieder Renaturierung sollen was auch eine Schafherde hätte machen können .
Mike Oxlong
19.07.2026, 19:18 Uhr
Märchenbuch bitte zuklappen
@Paulinchen zum Glück haben wir nicht mehr 1927 und die meisten Menschen mit Verstand glauben nicht mehr an das Märchen vom großen bösen Wolf.
Wir haben heute ganz andere Rahmenbedingungen um mit einer gefährdeten Art umzugehen, die in unseren Wäldern eine wichtige Aufgabe übernimmt.
Bitte klären Sie mich auf, welche anderen Räuber es in unseren Wäldern gibt. Regulieren Luchs und Fuchs jetzt die Rehpopulation? Na Prost Mahlzeit!

Kaum ist die Freude darüber verklungen, dass eine verloren geglaubte Art zurückgekehrt ist, bekommen Menschen wieder Ausrottungsfantasien. Einfach nur traurig.
Pe_rle
20.07.2026, 12:49 Uhr
Artenschutz
das der blöde Mensch immer alles töten muß. Ich wünschte mir manchmal eine
Spezies die mal dem Menschen die Grenzen aufzeigt.
Den Klimawandel und die Veränderung der Erde haben nicht die ausgerotteten Tiere zu verantworten sondern der Mensch mit seinem Bestimmersyndrom.
rasska86
20.07.2026, 20:57 Uhr
Pe_rle,
genau so ist es. Das dümmste aller Lebewesen ist der Mensch, auch wenn er sich noch so gern als Krone der Schöpfung sieht.
Wir zerstören die Umwelt, die eigenen Lebensgrundlagen, glauben aber andere Mitgeschöpfe abschießen zu müssen, weil sie uns unbequem sind. Dabei sind wir es selbst, die unsere Existenz gefährden.
OkBoomer
21.07.2026, 07:01 Uhr
An die 3 Kommentatoren über mir...
... vielen Dank für Eure Kommentare. Endlich mal Leute, die nicht vom Wickeltisch gefallen sind :)
RWE
21.07.2026, 18:06 Uhr
Ja, Leute die Landwirtschaft als nur aus der Ferne kennen
sehen natürlich kein Problem mit Wolfsschäden. Der grün wählende Städter hat damit kein Problem. Weltweit gesehn war der Wolf aber nie vom Aussterben bedroht.
Und auch jetzt ist der Wolf geschützt. Man darf Wölfe nicht einfach nach Belieben jagen. Die Art genießt weiterhin rechtlichen Schutz. Abschüsse oder Regulierungen sind nur im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben, Schonzeiten und behördlicher Genehmigungen erlaubt.
Wo ist das Problem?
Wenn Wölfe Menschen oder Nutztieren zu nahe kommen, dann müssen sie eben entnommenwerden. Der wolf muss lernen den Menschen wieder zu fürchten, dann ist ein Zusammenleben möglich. Und ja, ich bin Anhänger des Anthropozentrismus und des Speziesismus.
Wir leben hier in einer dicht Kulturlandschaft und in Alska oder Sibirien.
Mike Oxlong
22.07.2026, 07:19 Uhr
@RWE
Dass Sie als waschechter Bauer bei diesem Thema emotional werden verstehe ich aber vielleicht nochmal sachlich:
Niemand will das Problem der durch den Wolf angerichteten Schäden klein reden, aber der Abschuss ist halt einfach der falsche Weg. Der Wolf erfüllt eine wichtige Ökologische Funktion. Rehe und Wildschweine richten auch erhebliche Schäden für Forst- und Landwirtschaft an, da ist der Wolf als Beutegreifer halt einfach ein wichtiger Gegenspieler.
Statt den Wolf zum Feindbild zu machen, ist es deutlich sinnvoller den Herdenschutz auszubauen und weiter zu fördern.
Problematische Einzeltiere können auch heute schon unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden. Eine generelle Aufnahme in die Jagdzeitenverordnung ist nicht nötig.
RWE
22.07.2026, 11:12 Uhr
Mike Oxlong
In der Praxis sehen das eben viele anders. Ja, Rehe und Wildschweine richten auch Schäden an, deshalb werden sie bejagt, was nebeher auch noch die eine pder andere leckere Mahlzeit mit sich bringt.Herdenschutz ausbauen und fördern-das bedeutet Geld. Sowohl Landwirte als auch Steuerzahler sind wohl nicht schon genug belastet? In der links-grünen Welt wachst das Geld ja auf Bäumen...
Außerdem ist der Wolf gut darin, solche Maßnahmen zu umgehen. Bisher, ja sie haben die falsche Zeitform gewählt, den dass Gestz ist seit April durch, konnten Problemwölfe nur durch artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung entnomen werden. Was hat sich geändert? Obwohl der Wolf laut § 2 des Bundesjagdgesetzes nun offiziell als „Wild“ gilt, steht er weiterhin unter strengem Artenschutz. Er darf daher nicht einfach frei geschossen werden und hat grundsätzlich eine ganzjährige Schonzeit. Aber, wenn Wölfe nachweislich Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde überwinden und Nutztiere reißen, können sie künftig deutlich schneller und rechtssicherer entnommen (abgeschossen) werden.
Nochmal, wo ist das Problem?
Wer hier etwas von Ausrotten schreibt, verbreitet absichtlich Lügen.
Unsere Wälder sind zu Großteil Wirtschaftswälder. Keine Urwälder. Wir brauchen sie als Holzlieferant und Naherholungsgebiete.
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