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Mo, 10:03 Uhr
10.08.2026
Sondershausen weist auf Abstimmungsregeln hin

Bürgerbudget: Bereits mehr als 1.000 Stimmen abgegeben

De Abstimmung über die Vorschläge zum Bürgerbudget 2027 stößt auf großes Interesse: Seit dem Start am 1. August wurden bereits mehr als 1.000 Stimmen abgegeben. Stand Freitag, 7. August, zeigt sich jedoch auch, dass ein Teil der abgegebenen Stimmen ungültig ist...

Die Stadt Sondershausen freut sich über die hohe Beteiligung, möchte aber noch einmal ausdrücklich auf die geltenden Abstimmungsmodalitäten hinweisen. Denn nur Stimmen, die den Vorgaben der Richtlinie zum Bürgerbudget entsprechen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden.

Wer darf abstimmen?
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sondershausen, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sondershausen haben. Jede Person darf genau eine Stimme abgeben. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum angegeben werden. Bei minderjährigen Abstimmenden ist außerdem die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.


Gerade bei jungen Menschen unter 18 Jahren kam es bereits zu ungültigen Stimmabgaben. Eine Teilnahme am Bürgerbudget ist zwar ab 16 Jahren möglich, bei Minderjährigen ist jedoch die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Für Bürgerinnen und Bürger zwischen 16 und 17 Jahren ist daher die Stimmabgabe in Papierform im Bürgerbüro erforderlich. Dort kann die notwendige Unterschrift der Erziehungsberechtigten geleistet werden.

Darüber hinaus wurden Stimmen von Personen abgegeben, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Sondershausen haben. Auch diese Stimmen können nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden mehrfach abgegebene Stimmen ungültig.

„Alle abgegebenen Stimmen werden genau gemäß der Richtlinie geprüft“, sagt Pressesprecherin Janine Skara. „Wir freuen uns sehr über die große Teilnahme an der Abstimmung zum Bürgerbudget. Gleichzeitig möchten wir noch einmal auf die geltenden Richtlinien hinweisen, damit möglichst keine Stimmen aufgrund formaler Fehler ungültig werden.“

Insgesamt stehen 14 Vorschläge zur Auswahl. Für das Bürgerbudget 2027 sind 50.000 Euro vorgesehen. Da die geschätzten Kosten aller zugelassenen Vorschläge zusammen 113.390 Euro betragen, entscheidet das Abstimmungsergebnis darüber, welche Projekte in der Reihenfolge ihrer erreichten Stimmenzahlen und im Rahmen des verfügbaren Budgets umgesetzt werden.

Die Abstimmung läuft noch bis zum 13. September 2026. Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme online über die Internetseite der Stadt abgeben. Die Papierform ist im Bürgerbüro des Sondershäuser Rathauses erhältlich.

Die Stadtverwaltung bittet alle Teilnehmenden, vor der Stimmabgabe die Teilnahmevoraussetzungen zu beachten. So kann sichergestellt werden, dass die abgegebene Stimme bei der Auszählung auch tatsächlich berücksichtigt werden kann.

Die Auszählung der Stimmen ist für den 22. September 2026 vorgesehen. Weitere Informationen, die zugelassenen Vorschläge und die Möglichkeit zur Online-Abstimmung gibt es unter www.sondershausen.de/buergerbudget.html.
Autor: red

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