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So, 14:24 Uhr
16.08.2026
einheitliche Regelung für alle DDR-Kleinkrafträder

Durchbruch in der Simson-Frage

Der Bund hat entschieden, dass auch reimportierte Kleinkrafträder künftig unter die Bestandsschutzregelung des Einigungsvertrags fallen, sofern sie bis zum 28. Februar 1992 in Verkehr gebracht wurden. Diese Klarstellung geht maßgeblich auf eine Initiative Thüringens zurück...

Damit werden alle DDR-Kleinkrafträder von der 60 km/h-Ausnahmeregelung erfasst, sofern sie die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen.

Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen des am Freitag stattgefundenden Arbeitstreffens der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera verkündet, dass die Übergangsbestimmungen des Einigungsvertrags auch für reimportierte Kleinkrafträder gelten. Bislang war umstritten, ob aus dem Ausland zurückgeführte DDR-Kleinkrafträder von der 60 km/h-Ausnahmeregelung des Einigungsvertrags erfasst sind. Mit der nun getroffenen Entscheidung des Bundes wird die rechtliche Gleichbehandlung tausender Halterinnen und Halter geschaffen.


„Simson ist mehr als ein Fahrzeug, es gehört zu Thüringen und ist für viele ein echtes Stück Heimat“, unterstreicht Ministerpräsident Mario Voigt. „Wir haben bei den Simson-Reimporten nicht lockergelassen, und dieser Einsatz zahlt sich jetzt aus. Der Bund eröffnet endlich einen Weg für eine pragmatische und rechtssichere Lösung. Dafür hat sich Thüringen gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern mit Nachdruck eingesetzt. Für uns war bislang schwer vermittelbar, warum technisch vergleichbare Simson-Mopeds unterschiedlich behandelt werden, nur weil sie ursprünglich für den Export bestimmt waren. Gerade für viele junge Menschen im ländlichen Raum bedeutet Simson bis heute Unabhängigkeit im Alltag und bezahlbare Mobilität. Deshalb ist die neue Rechtsauffassung des Bundes eine gute Nachricht", so Voigt weiter.

Verkehrsminister Steffen Schütz betont: „Das ist ein großer Erfolg für alle Simson-Freunde in Thüringen und darüber hinaus. Wir haben uns seit geraumer Zeit dafür eingesetzt, dass die Ungleichbehandlung beendet wird. Diese Entscheidung würdigt die Bedeutung der Marke Simson im Osten und stärkt zugleich den Wirtschaftsstandort Thüringen, insbesondere die Ersatzteil- und Restaurierungsbetriebe rund um den einstigen Simson-Standort Suhl. Wir werden schnell alles Weitere veranlassen, damit die neue Regelung durch die Zulassungsbehörden umgesetzt wird“, erklärt Schütz.

Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen eines Gutachtens nach §21 StVZO festgestellt wird, dass das reimportierte Kleinkraftrad einem in der DDR genehmigten Fahrzeugtyp entspricht, erstmals bis einschließlich 28. Februar 1992 in den Verkehr gebracht wurde und verkehrssicher ist.
Autor: red

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