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Mi, 08:24 Uhr
26.08.2026
Jagd von Bebra nach Immenrode und zum Straußberg

Wilde Flucht über zwei Landkreise

Zu einer Verfolgungsjagd kam es am Dienstagnachmittag in Sondershausen und Umgebung. Nach ersten Informationen beabsichtigten Beamte der Polizeiinspektion Sondershausen ein Fahrzeug im Bereich Sondershausen Bebra zu kontrollieren...

Bild:
Das zurückgelassene Fluchtfahrzeug im Wald bei Immenrode (Foto: S. Dietzel)

Bei dem Fahrer soll es sich um einen "alten Bekannten" gehandelt haben, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ebenso gehörten die an dem PKW angebrachten Kennzeichen nicht zu diesem, so dass kein Versicherungsschutz bestand. Daher gab der Fahrer mächtig Gas und entzog sich der Kontrolle. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf, Unterstützung aus Nordhausen wurde angefordert.

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Die Flucht ging durch den Sondershäuser Ortsteil Jechaburg. Hier raste der Fahrer durch die Unterstraße, später bog er in die Oberstraße ab, wo es zu mehreren brenzligen Situationen kam. Die Flucht ging weiter durch den Wald über den Eichenberger Rundweg bis zum Immenröder Tor.

Danach raste der Flüchtige über einen Feldweg in Richtung Immenrode. Hier verlor sich die Spur kurz vor der Ortslage. Hinzugezogene Kräfte suchten im Nahbereich die Umgebung ab, wurden aber nicht fündig. Zwischenzeitlich wurde ein Polizeihubschrauber bei der Suche eingebunden.

Die flüchtigen PKW Insassen wurden bei Straußberg gesichtet, konnten aber noch vor dem Eintreffen der Polizei entkommen. Am frühen Montagabend wurde dann "Am Gehege" in Immenrode das in einem Wäldchen versteckte und defekte Fluchtfahrzeug entdeckt und sichergestellt.
S. Dietzel

Update der Polizei: Wie die Landespolizeiinspektion mitteilt, wurde die direkte Verfolgungsfahrt abgebrochen, um die Beteiligten oder unbeteiligte Dritte nicht zu gefährden.

Den inzwischen zweifelsfrei identifizierten Fahrer erwarten nun Ermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichendiebstahl, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung sowie wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Hinweise zu den Fahrzeuginsassen nimmt die Polizeiinspektion Kyffhäuser unter der Telefonnummer 0361/5743 65 100 entgegen.

Aktenzeichen: 0216151
Autor: red

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Kommentare
Mike Oxlong
26.08.2026, 09:33 Uhr
Flucht im Turbo Corsa
Hut ab. Mit nem Fluchtwagen, der um die 60 PS hat, seine Verfolger abzuschütteln ist schon eine Leistung. Da fragt man sich, was die Polizisten eigentlich beruflich machen.
Kobold2
26.08.2026, 12:04 Uhr
Naja
In der genannten Fluchtstrecke, kann man die Mehrleistung schlecht bis gar nicht ausspielen.
runkel-ete
26.08.2026, 12:31 Uhr
@Mike Oxlong , Daumen hoch 👍🏻
😆 da nicht 1. April ist, muss die Story wohl war sein. Auf dem Foto sieht man einen Opel Corsa B, welcher seinerzeit vor 35 Jahren im Schnitt mit zwischen 45 - 60 PS motorisiert war.

Laut Recherche sind heutige Verbrenner Streifenwagen in Thüringen je nach Fahrzeugtyp mit ca. zwischen 150 - 250 PS motorisiert.
Entweder muss die Verfolgung durch eine Fahrradstreife erfolgt sein oder durch einen modernen Elektro-Streifenwagen, welcher nur behutsam bewegt werden konnte, da man es sonst nicht wieder zurück bis zur Polizeidirektion zum aufladen geschafft hätte?

Fragen über Fragen…..
Lautaro
26.08.2026, 14:58 Uhr
Dem Herrn Kobold muss ich recht geben !
Auch wenn ich in der Vergangenheit immer wieder leicht spöttisch über E-Scooter-und Radfahrer und ihre Kontrollen kommentierte.
Aber DAS ist etwas anderes !!!!
Ein immerhin 1Tonnen Gefährt vor sich her zu hetzen hat immer die Gefahr inklusive, dass dieses eine unschuldige Person verletzt oder tötet.
Den Beamten gebührt mein Respekt, es wurde niemand verletzt und die Verursacher bekommen sie auch ein paar Wochen später.
Euphrasia
26.08.2026, 16:49 Uhr
alten Bekannten….
oder polizeilich bekannt sind doch Begriffe das Justiz nicht so funktioniert wie es sein soll. Mann hat es nur nett geschrieben.
P.Burkhardt
26.08.2026, 21:45 Uhr
ist doch gut...
...wenn der Übeltäter polizeilich bekannt ist. Jetzt muss nur noch nachgewiesen werden (also mit Beweisen und so...damit auch ganz klar ist, dass es kein anderer Spinner gewesen sein kann.), dass er es auch war... und dann wird er auch verknackt...wenn er schon mal aufgefallen ist, dann gibt es diesmal keine Bewährung.
Ich frage mich nur immer, welcher Bolzen im Kopfgetriebe dieser Menschen gebrochen ist...

Ein dreifach HOCH auf unser funktionierendes Rechtssystem: Jeden, dem eine Untat nachgewiesen werden kann, ereilt seine gerechte Strafe ! Vermuten und Glauben reicht da eben nicht... was wieder all die Unschuldigen schützt - auch nicht so falsch, oder ?

Schuldig ist, wem Schuld nachgewiesen werden kann - ich finde das absolut richtig !
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