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Do, 16:15 Uhr
27.08.2026
Teufels Werk und mein heutiger Beitrag

0x08 - Vorsicht bei Kleinanzeigen: Betrugsversuch mit Scheckzahlung

Ein Verkäufer aus dem Landkreis meldet uns eine verdächtige Zuschrift. Die Masche ist alt, funktioniert aber immer noch. Leider sind auch wir immer wieder betroffen...

Bild: Tastatur
Tastatur (Foto: vgf)

Ein Leser hat sich bei der nnz Redaktion gemeldet, weil ihm eine Zuschrift auf seine Kleinanzeige merkwürdig vorkam. Er hatte einen ungebremsten PKW Anhänger für 700 Euro angeboten. Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Interessent, der sich "William Reiter" nannte und über eine Freemailadresse schrieb. Der Verkäufer wurde misstrauisch, leitete den Mailverkehr an die Redaktion weiter und will nun ausschließlich auf persönlichen Kontakt bestehen. Genau das ist die richtige Reaktion.

Wie die Anfrage aussah
Die erste Nachricht kam über das Kontaktformular der nnz Kleinanzeigen und war in auffällig holprigem Deutsch verfasst. Der Interessent schrieb, er habe die Beschreibung gelesen und glaube, »dass es noch in gutem Zustand ist«, und bat um den Endpreis. Eine Besichtigung erwähnte er mit keinem Wort.

Nachdem der Verkäufer auf den in der Anzeige genannten Preis verwiesen hatte, kam die eigentliche Masche. Der angebliche Käufer erklärte sich sofort mit dem Preis einverstanden und kündigte an, »die Zahlung erfolgt per Scheck zu leisten, den Sie bei Ihrer Bank einlösen können, sobald Sie ihn vom Postboten erhalten haben«.

Dann folgte die Datenabfrage. Wörtlich hiess es: »Bitte senden Sie mir die folgenden Informationen, damit der Scheck ausgestellt und an Sie versandt werden kann.« Verlangt wurden Vorname, Nachname, Strasse und Hausnummer, Stadt, Postleitzahl, Festnetznummer und Handynummer. Abgeholt werden sollte der Anhänger erst später: "Ich werde für die Abholen arrangieren nach der Scheck auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird."

Warum das gefährlich ist
Der Ablauf entspricht einem seit Jahren bekannten Muster, dem sogenannten Scheckbetrug. Die Täter täuschen Interesse an einer Ware vor und vereinbaren die Zahlung per Scheck. Der Empfänger muss den Scheck bei seiner Hausbank einreichen, die Gutschrift erfolgt aber zunächst nur unter Vorbehalt. Bei deutschen Konten ist eine Rückbuchung bis zu zehn Tage lang möglich, bei ausländischen Konten kann die Frist mehrere Monate bis zu einem Jahr betragen.

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Häufig ist der Scheck anschliessend über eine deutlich höhere Summe ausgestellt als vereinbart. Der Verkäufer soll die Differenz dann auf ein meist ausländisches Konto überweisen oder bar an einen angeblichen Spediteur übergeben. Stellt die Bank später fest, dass der Scheck gefälscht oder ungedeckt ist, wird der Betrag zurückgebucht, und der Verkäufer bleibt auf dem Schaden sitzen. Die Verbraucherzentrale führt gefälschte Schecks ausdrücklich als eine der Maschen, mit denen gezielt Verkäufer abgezockt werden, und weist darauf hin, dass Opfer teilweise unwissentlich für Geldwäsche eingespannt werden.

Ein zweiter Punkt ist mindestens ebenso heikel: Auch wenn nie ein Scheck eintrifft, hat der Täter am Ende einen vollständigen Datensatz mit Name, Anschrift und zwei Rufnummern. Solche Daten lassen sich weiterverkaufen oder für Bestellbetrug im Namen des Opfers nutzen.

Woran man solche Anfragen erkennt
  • Der Interessent will die Ware kaufen, ohne sie gesehen zu haben, und akzeptiert den Preis ohne jedes Handeln.
  • Es wird eine ungewöhnliche Zahlungsart angeboten, hier ein Scheck per Post.
  • Vor der Zahlung sollen umfangreiche persönliche Daten herausgegeben werden.
  • Die Abholung übernimmt angeblich ein Dritter, ein Spediteur oder ein Bekannter.
  • Der Text ist grammatikalisch fehlerhaft und wirkt übersetzt.
  • Der Kontakt findet nur per Mail statt, ein Telefonat wird vermieden.


Was die nnz Redaktion empfiehlt
Ware gegen Bargeld, vor Ort, bei persönlicher Übergabe. Wer aus dem Umkreis verkauft, hat keinen Grund, sich auf Fernabwicklungen einzulassen. Schecks sollten Privatverkäufer grundsätzlich nicht annehmen. Die Polizei rät, auf entsprechende Vorschläge gar nicht erst einzugehen und stattdessen die Polizei zu verständigen. Persönliche Daten gehören erst dann auf den Tisch, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt, und auch dann nicht per Mail an eine unbekannte Freemailadresse.
Nachrichten-kl

Wer eine solche Zuschrift erhält, sollte nicht antworten, den Mailverkehr sichern und Anzeige wegen versuchten Betrugs erstatten. Ein Hinweis an die nnz Redaktion hilft ausserdem dabei, auffällige Absender aus dem Kleinanzeigenteil fernzuhalten.

Zum Schluss der übliche Hinweis in eigener Sache: Die nnz Kleinanzeigen sind ein kostenloses Angebot für die Region. Anfragen laufen über ein Kontaktformular, die Redaktion prüft die Angaben der Absender nicht und kann für deren Richtigkeit keine Verantwortung übernehmen. Die Verantwortung für die Abwicklung liegt bei den Beteiligten selbst.
Volker Georg Franke
technischer Support nnz
Autor: vgf

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Kommentare
Audio
27.08.2026, 17:55 Uhr
Sehr guter Beitrag, Herr Franke !
Es macht mich immer wieder traurig, wenn ich von den professionellen Betrügereien und anderen Verbrechen lese. Ohne die DDR zu loben, kann ich bestätigen, als Jugendlicher in diesem diktatorischen Staat sicherer und ruhiger gelebt zu haben. Wohlgemerkt - ich möchte die DDR nicht wieder haben, wünschte mir aber, dass die Bundesrepublik für Rechtsbrecher härtere Gesetze hätte, damit die ehrlichen Bürger stressfreier und sicherer leben könnten.
Danimaus
27.08.2026, 18:42 Uhr
Vor 2 Jahren....
...habe ich mein Auto verkaufen wollen und ein Interessent bot mir spontan 5.000 € an, welche er perScheck (per Post) bezahlt.
Am Folgetag der Scheckeinlösung (4 Tage später) rief mich meine Bank an, das der Scheck gefälscht ist....
Zum Glück hatte ich mein Auto noch und habe SOFORT Anzeige bei der Polizei erstattet. Den gesamten Schriftverkehr mit dem Betrüger hatte ich dabei inklusive eine Kopie des "Schecks", die ich (intuitiv aus einem inneren Gefühl heraus, zum Glück) bei Erhalt gemacht habe.
Opi
27.08.2026, 22:14 Uhr
Betrugsversuch auch bei mir.
Auch bei mir hat dieser William Ritter auf meine Annonce geantwortet. Aber ich habe gleich auf einen Direkttermin hingewiesen mit Barauszahlung. Seitdem keine Antwort mehr.
Ihr Artikel ist deshalb sehr wichtig gewesen, gerade für ältere und unbeleckte Menschen.
RWE
28.08.2026, 10:31 Uhr
Kleinanzeigen bietet den Service ,Sicher bezahlen „ an
Das bringt sowohl Käufer und Verkäufer etwas mehr Sicherheit. Cash ist hier natürlich am besten. Und mal ehrlich, wer zahlt in Zeiten von Echtzeitüberweisungen und Bezahldiensten noch mit Schecks. Nan sollte auch mitdenken.
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