Neues aus Berlin (96)
Montag, 02. Juli 2012, 14:33 Uhr
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Zukunft der Solarförderung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat für die Förderung von Solarstrom folgenden Kompromiss erzielt: Die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt bestehen. Bundestag und Bundesrat haben das Ergebnis diese Woche beraten. Der Bundestag hat am Donnerstag zugestimmt. Sofern der Bundesrat am heutigen Freitag keinen Einspruch erhebt, wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt.
Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90 % der Jahresstrommenge gesetzlich vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.
Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung. Mit Erreichen des Gesamtausbauziels entfällt sofort jedwede Förderung für dann neue Anlagen. Derzeit laufen rund 28 GW installierte PV-Leistung. Der Einspeisevorrang bleibt für zusätzliche neue Anlagen auch nach Erreichen des Gesamtausbauziels gesichert.
Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt erhalten.
Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.
Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.
In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khhDer Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat für die Förderung von Solarstrom folgenden Kompromiss erzielt: Die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bleibt bestehen. Bundestag und Bundesrat haben das Ergebnis diese Woche beraten. Der Bundestag hat am Donnerstag zugestimmt. Sofern der Bundesrat am heutigen Freitag keinen Einspruch erhebt, wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Es tritt rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Änderungen gibt es allerdings bei der Einteilung der Leistungsklassen: eine eigene Förderklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung erhält künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt.
Kleine Anlagen bis 10 kW werden vom Marktintegrationsmodell ausgenommen, um den technischen Aufwand gering zu halten. Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden 90 % der Jahresstrommenge gesetzlich vergütet. Diese Regelung gilt für alle neu ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen Anlagen. Die vergütungsfähige Jahresstrommenge wird jedoch erst ab dem 1. Januar 2014 begrenzt.
Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung. Mit Erreichen des Gesamtausbauziels entfällt sofort jedwede Förderung für dann neue Anlagen. Derzeit laufen rund 28 GW installierte PV-Leistung. Der Einspeisevorrang bleibt für zusätzliche neue Anlagen auch nach Erreichen des Gesamtausbauziels gesichert.
Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 Kilometern. Die Begrenzung auf 10 Megawatt bleibt erhalten.
Im EEG wird eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen.
Die Übergangsbestimmungen für Dachanlagen, für die vor dem 24. Februar ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde, und Freiflächenanlagen, für die vor dem 1. März ein Planungsverfahren begonnen wurde, bleiben unverändert.
In einer Protokollerklärung sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
