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Altersrente bei Schwerbehinderung

Dienstag, 30. Juli 2013, 06:31 Uhr
Vom Verband der Behinderten des Kyffhäuserkreises kamen folgende Tipps: Altersrente bei Schwerbehinderung

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf 62 Jahre angehoben
Wer dann mit 62 statt 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17.11. 1950 geboren ist und spätestens am 16.11.2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren in Rente gehen.
Autor: khh

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