Eilmeldung: Pachtvertrag gekündigt
Mittwoch, 04. Dezember 2013, 18:11 Uhr
Die außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages der Betreibung des Kyffhäuserdenkmals stand heute auf der Tagesordnung des Kreisausschusses des Kreistags des Kyffhäuserkreises...
Der Kreisausschuss beschloss, den mit dem Tourismusverband Kyffhäuser e.V. (TVK) bestehenden Pachtvertrag vom 15. Oktober 2004 in der Änderungsfassung vom 10. Mai 2006 über die Betreibung des Kyffhäuserdenkmals außerordentlich und ersatzweise ordentlich zu kündigen.
Die Kündigung wurde bei einer Gegenstimme laut Beschlussantrag beschlossen. Klaus Mehle (SPD) hatte sich gegen diese Kündigung ausgesprochen. Er hält sie nicht für sinnvoll.
Bei diesem Beschluss war großes Stühle rücken notwendig, weil einige Mitglieder des Kreisausschusses Vorstandsmitglieder des TVK sind und auf die Besucherplätze verbannt werden mussten, weil sie sonst in Interessenskonflikte gekommen wären, so Landrätin Antje Hochwind (SPD), Cornelia Kraffzick (SPD) und Torsten Blümel (Die Linke).
Für Kraffzick rückte Babette Pfefferlein in den Kreisausschuss nach, da sie offizielle Vertreterin von Kraffzick ist, und als Besucher an der Sitzung teilgenommen hatte.
Bedingt durch die außerordentliche Kündigung hat der Kyffhäuserkreis nunmehr nur noch Anspruch auf die Pachtzahlung vom 01.01.2013 bis zum Datum der Kündigung. Es entstehen Mindereinnahmen ab dem Kündigungsdatum bis 31.12.2013.
Aus der Begründung des 1. Beigeordneten
Die Vertreter des Vorstandes des TVK haben am 28.10.2013 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Der Vorstand des TVK hatte dies in seiner außerordentlichen Sitzung am 25.10.2013 entschieden. Hintergrund ist die Ablehnung des Antrages auf Pachterlass für die Betreibung des Kyffhäuserdenkmals durch den Kreisausschuss des Kreistages des Kyffhäuserkreises auf seiner Sitzung am 23.10.2013.
Der Kyffhäuserkreis ist Eigentümer des Kyffhäuserdenkmals und damit angehalten, unabhängig von der Zukunft des TVK sein Eigentum gemäß § 66 (3) ThürKO (§ 114 ThürKO) pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Eine eventuelle Einbindung in das zu erwartende Insolvenzverfahren muss verhindert werden.
Weiterhin steht zu befürchten, dass der eingesetzte Insolvenzverwalter aus einer weiteren Betreibung des Kyffhäuserdenkmals etwaige finanzielle Forderungen gegenüber dem Kreis aufmacht, um das zu erwartende Defizit aus der Betreibung in den ersten Monaten des Jahres 2014 auszugleichen. Damit würde der finanzielle Schaden für den Kreis noch bedeutend höher ausfallen, als ohnehin bereits eingetreten.
Zuvor hatte der 1. Beigeordnete Holger Häßler die Teilnehmer über eine Eilentscheidung zur Kündigung informiert, die dann aber nicht wirksam wurde und den heutigen Beschluss nach Ansicht der Kreisverwaltung notwendig machte. Einzelheiten zu diesem Thema gibt es in einem weiteren Bericht, da noch ein weiterer Beschluss gefasst werden musste (Bestzung Gläubigerausschuss).
Autor: khhDer Kreisausschuss beschloss, den mit dem Tourismusverband Kyffhäuser e.V. (TVK) bestehenden Pachtvertrag vom 15. Oktober 2004 in der Änderungsfassung vom 10. Mai 2006 über die Betreibung des Kyffhäuserdenkmals außerordentlich und ersatzweise ordentlich zu kündigen.
Die Kündigung wurde bei einer Gegenstimme laut Beschlussantrag beschlossen. Klaus Mehle (SPD) hatte sich gegen diese Kündigung ausgesprochen. Er hält sie nicht für sinnvoll.
Bei diesem Beschluss war großes Stühle rücken notwendig, weil einige Mitglieder des Kreisausschusses Vorstandsmitglieder des TVK sind und auf die Besucherplätze verbannt werden mussten, weil sie sonst in Interessenskonflikte gekommen wären, so Landrätin Antje Hochwind (SPD), Cornelia Kraffzick (SPD) und Torsten Blümel (Die Linke).
Für Kraffzick rückte Babette Pfefferlein in den Kreisausschuss nach, da sie offizielle Vertreterin von Kraffzick ist, und als Besucher an der Sitzung teilgenommen hatte.
Bedingt durch die außerordentliche Kündigung hat der Kyffhäuserkreis nunmehr nur noch Anspruch auf die Pachtzahlung vom 01.01.2013 bis zum Datum der Kündigung. Es entstehen Mindereinnahmen ab dem Kündigungsdatum bis 31.12.2013.
Aus der Begründung des 1. Beigeordneten
Die Vertreter des Vorstandes des TVK haben am 28.10.2013 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Der Vorstand des TVK hatte dies in seiner außerordentlichen Sitzung am 25.10.2013 entschieden. Hintergrund ist die Ablehnung des Antrages auf Pachterlass für die Betreibung des Kyffhäuserdenkmals durch den Kreisausschuss des Kreistages des Kyffhäuserkreises auf seiner Sitzung am 23.10.2013.
Der Kyffhäuserkreis ist Eigentümer des Kyffhäuserdenkmals und damit angehalten, unabhängig von der Zukunft des TVK sein Eigentum gemäß § 66 (3) ThürKO (§ 114 ThürKO) pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Eine eventuelle Einbindung in das zu erwartende Insolvenzverfahren muss verhindert werden.
Weiterhin steht zu befürchten, dass der eingesetzte Insolvenzverwalter aus einer weiteren Betreibung des Kyffhäuserdenkmals etwaige finanzielle Forderungen gegenüber dem Kreis aufmacht, um das zu erwartende Defizit aus der Betreibung in den ersten Monaten des Jahres 2014 auszugleichen. Damit würde der finanzielle Schaden für den Kreis noch bedeutend höher ausfallen, als ohnehin bereits eingetreten.
Zuvor hatte der 1. Beigeordnete Holger Häßler die Teilnehmer über eine Eilentscheidung zur Kündigung informiert, die dann aber nicht wirksam wurde und den heutigen Beschluss nach Ansicht der Kreisverwaltung notwendig machte. Einzelheiten zu diesem Thema gibt es in einem weiteren Bericht, da noch ein weiterer Beschluss gefasst werden musste (Bestzung Gläubigerausschuss).


