Neue Abmahnwelle rollt!
Dienstag, 10. Dezember 2013, 23:29 Uhr
Richter getäuscht? Momentan rollt eine neue Abmahnwelle wie kn jetzt in einer Meldung erfahren hat. Hier die brandaktuellen Hinweise...
Erstmals werden im großen Stil Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei wegen streaming, also nicht wegen filesharing, ausgesprochen.
Die abmahnende Kanzlei mahnt das streamen von pornographischen Filmen oder Filmausschnitten auf der Plattform redtube.com ab. Diese Abmahnwelle ist juristisch aufgrund folgender Probleme interessant:
1. Die Richter, welche verfügten, dass die entsprechenden Daten der User an die abmahnende Kanzlei herausgegeben werden mussten, sprechen in den Entscheidungen von Tauschbörsen. Es steht zu vermuten, dass die Anträge der Kanzlei dahingehend formuliert waren, obwohl es sich bei redtube.com nicht um eine Tauschbörse handelt. Entsprechende strafrechtliche Untersuchungen laufen, da die Vermutung geäußert wurde, die Richter seine getäuscht worden.
2. Nach gängiger Rechtsprechung ist nicht jeder Pornofilm ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Jedes der abgemahnten Videos wäre genau hierauf zu überprüfen.
Jeder Betroffene sollte sich auf jeden Fall mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr setzen.
Karl Ronald Neumann
Rechtsanwalt, Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser
Autor: khhErstmals werden im großen Stil Abmahnungen durch eine Anwaltskanzlei wegen streaming, also nicht wegen filesharing, ausgesprochen.
Die abmahnende Kanzlei mahnt das streamen von pornographischen Filmen oder Filmausschnitten auf der Plattform redtube.com ab. Diese Abmahnwelle ist juristisch aufgrund folgender Probleme interessant:
1. Die Richter, welche verfügten, dass die entsprechenden Daten der User an die abmahnende Kanzlei herausgegeben werden mussten, sprechen in den Entscheidungen von Tauschbörsen. Es steht zu vermuten, dass die Anträge der Kanzlei dahingehend formuliert waren, obwohl es sich bei redtube.com nicht um eine Tauschbörse handelt. Entsprechende strafrechtliche Untersuchungen laufen, da die Vermutung geäußert wurde, die Richter seine getäuscht worden.
2. Nach gängiger Rechtsprechung ist nicht jeder Pornofilm ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Jedes der abgemahnten Videos wäre genau hierauf zu überprüfen.
Jeder Betroffene sollte sich auf jeden Fall mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr setzen.
Karl Ronald Neumann
Rechtsanwalt, Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei Fliegner & Keyser
