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Fragwürdige Änderung bei Zins­zahlungen

Freitag, 10. Januar 2014, 18:42 Uhr
Der umstrittene Wind­kraft­spezialist Prokon zahlt den Anlegern seiner Genuss­rechte Zinsen nur noch aus, wenn sie dies ausdrück­lich wünschen. Noch im Dezember 2013 hatte er angekündigt, die Zinsen wie üblich auszuzahlen...


Anleger, die ihre Papiere gekündigt haben und ihre Einlage zurück­erhalten wollen, bittet er, das Geld in Raten zurück­zahlen zu dürfen. Prokon warnt vor der Gefahr, nicht alle Auszahlungen frist­gerecht zu leisten, wenn weitere Anleger ihre Genuss­rechte kündigen.

Alles wie gehabt, so schien es, als das "Prokon Team" im Dezember 2013 Anleger anschrieb, die sich die Zinsen für ihre Anlage in Genuss­rechten bisher auszahlen ließen. Prokon Regenerative Energien, eine Tochtergesell­schaft der auf erneuer­bare Energien spezialisierten Prokon Unter­nehmens­gruppe aus Itzehoe, bietet Genuss­rechte mit einer Grund­verzinsung von sechs Prozent pro Jahr und der Chance auf eine Über­schuss­beteiligung an.

Gut 75 000 Anleger haben mehr als eine Milliarde Euro investiert. "Sollten wir nichts anderes von Ihnen hören, über­weisen wir die Zinsen auf Ihr uns bekanntes Konto", ergänzt das Prokon-Team. So sehen es auch die Genuss­rechts­bedingungen vor: Anleger dürfen wählen, ob sie die Zinsen ausgezahlt haben oder den Betrag in neue Genuss­rechte anlegen wollen. Fällig ist das Geld im Januar 2014.
Autor: red

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