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Wohnungsgesellschaft auf juristischen Abwegen?

Dienstag, 22. April 2014, 00:07 Uhr
Die Sondershäuser Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“ hat mit einem Schreiben für Aufregung im Östertal von Sondershausen gesorgt. Worum es ging, erfahren Sie hier...

Bei der Einwohnerversammlung für die Wohngebiete Stadtmitte/Östertal/Hasenholz hatte sich ein Bürger über Ablagerungen vor einigen Häusern im Östertal beschwert, die nicht von den Bürgern entfernt werden. Die Stadt in Form der ersten Beigeordnete Cornelia Kraffzick (SPD) wollte sich darum kümmern.

Offensichtlich hat man wohl der Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“ auf die „Füße getreten“, denn seit kurzem hängt in zwei Wohnblöcken in den jeweiligen vier Haustüren ein Schreiben.

Der erste Teil des Aufrufs ist ja noch nachvollziehbar.

Wohnungsgesellschaft auf juristischen Abwegen? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Wohnungsgesellschaft auf juristischen Abwegen? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Beim zweiten Teil begibt man sich klar auf juristisches Glatteis, denn rechtlich gibt es wohl keine Grundlage, diesen Schritt begründen oder gar durchsetzen zu können.

Der einzig richtige rechtlich Weg ist, den Verursacher zu ermitteln. Ob das Ordnungsamt eigenständige Ermittlung anstellt, oder gar die Polizei zur Ermittlung des Verursachers einschaltet, kann die restlichen Bewohner der Straße eigentlich egal sein. Wird der Verursacher nicht ermittelt, hat die „Allgemeinheit“, sprich Landkreis die Kosten zu tragen.

Eine „Sippenhaftung“ ala „Wohnungsgenossenschaft“ ist rechtlich mit großer Sicherheit nicht durchsetzbar und die Wohnungsgenossenschaft sollte nicht nur das Schreiben schnellsten entfernen, sondern sich bei den betreffenden Mietern, die nichts mit den Ablagerungen zu tun haben, für die rechtliche Entgleisung entschuldigen, kann hier nur die Empfehlung lauten.

Eine Mieterin brachte es im Gespräch mit kn auf den Punkt, „die sehen von mir keinen Cent“.

Es wäre wohl angebracht, wenn die „Glückauf“ öffentlich mal darlegen würde, mit welchen rechtlichen Grundlagen sie den zweiten Teil begründen wöllte, denn dies Sache hat durchaus auch Bedeutung in anderen Fällen.
Autor: khh

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