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Diskussionen in Oberheldrungen
Freitag, 22. April 2016, 10:40 Uhr
Soll die Hauptsatzung wichtiger sein, als alle anderen Entscheidungen, die für die Gemeinde Oberheldrungen getroffen wurden/werden? Das fragt Leserin Doris Weber im Forum
Am 25.05.2016 soll die nächste öffentliche Ratssitzung stattfinden und obwohl unser Fraktion Bürger für Oberheldrungen/Harras den Antrag für die Beschlussfassung – Neufassung der Hauptsatzung – nebst der dazugehörigen Beschlussvorlage vor Wochen schon über die Verwaltungsgemeinschaft an die Bürgermeisterin Oberheldrungen per Fax eingereicht hat, lehnt Frau Klimek es ab, unseren Antrag mit auf die Tagesordnung der o. g. Ratssitzung zu nehmen. Einreichung über die VG deshalb, weil nie mehr Unterlagen einfach verschwinden können.
Ich wusste, genau, dass Frau Klimek sich gegen die Änderung der Höhe der Aufwandsentschädigung wieder auflehnen wird. Für mich ist das nur Haarspalterei. Ich denke, wir wissen, wie ernst Frau Klimek die Geldausgaben nimmt, wenn sie nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.
Wie oft hätten wir BVL ablehnen können, weil Frau Klimek uns die Unterlagen dazu nicht nach GO ausgereicht hat, und wie oft legte sie uns BVL einfach zur Ratssitzung vor. Dass wir das monierten war gar keine Frage, aber aus Kulanz lehnten wir nichts ab. Wir wollten miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.
Was wir davon hatten, sehen wir heute, man darf ihr nicht einmal den kleinen Finger reichen …
Nach meiner Meinung schädigt Frau Klimek unseren Gemeindehaushalt ohne Rücksicht auf Verluste.
Hier der Auszug einer E-Mail von ihr:
Die Hauptsatzung ist für alle Kommunen von erheblicher Bedeutung, daher soll der Entwurf rechtzeitig jeder Fraktion/Wählervereinigung und jedem Ratsmitglied zur Bewertung vorliegen. Da der Inhalt des Beschlussantrags die Neufassung der Hauptsatzung ist, und der Entwurf dieser Satzung nicht beigefügt ist, kann der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Wie gesagt, der Termin der öffentlichen Ratssitzung ist erst am 25.05.2016 und rechtzeitig heißt für mich, dass der Entwurf mit der Einladung, die durch die VG ausgeführt, mit ausgereicht wird, so wie es die GO verlangt. Der Entwurf zur Satzung liegt in der VG und ich denke, dass unsere Fraktion nicht verpflichtet ist, selbst so einen Entwurf erarbeiten zu müssen.
Unsere Fraktionsmitglieder, egal wer, erarbeitet sogar die von uns eingereichten BVL selbst, im Gegensatz anderer Ratsmitglieder, bei denen ein formloser Antrag von Frau Klimek akzeptiert wird.
Doris Weber
Autor: khhAm 25.05.2016 soll die nächste öffentliche Ratssitzung stattfinden und obwohl unser Fraktion Bürger für Oberheldrungen/Harras den Antrag für die Beschlussfassung – Neufassung der Hauptsatzung – nebst der dazugehörigen Beschlussvorlage vor Wochen schon über die Verwaltungsgemeinschaft an die Bürgermeisterin Oberheldrungen per Fax eingereicht hat, lehnt Frau Klimek es ab, unseren Antrag mit auf die Tagesordnung der o. g. Ratssitzung zu nehmen. Einreichung über die VG deshalb, weil nie mehr Unterlagen einfach verschwinden können.
Ich wusste, genau, dass Frau Klimek sich gegen die Änderung der Höhe der Aufwandsentschädigung wieder auflehnen wird. Für mich ist das nur Haarspalterei. Ich denke, wir wissen, wie ernst Frau Klimek die Geldausgaben nimmt, wenn sie nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.
Wie oft hätten wir BVL ablehnen können, weil Frau Klimek uns die Unterlagen dazu nicht nach GO ausgereicht hat, und wie oft legte sie uns BVL einfach zur Ratssitzung vor. Dass wir das monierten war gar keine Frage, aber aus Kulanz lehnten wir nichts ab. Wir wollten miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.
Was wir davon hatten, sehen wir heute, man darf ihr nicht einmal den kleinen Finger reichen …
Nach meiner Meinung schädigt Frau Klimek unseren Gemeindehaushalt ohne Rücksicht auf Verluste.
Hier der Auszug einer E-Mail von ihr:
Die Hauptsatzung ist für alle Kommunen von erheblicher Bedeutung, daher soll der Entwurf rechtzeitig jeder Fraktion/Wählervereinigung und jedem Ratsmitglied zur Bewertung vorliegen. Da der Inhalt des Beschlussantrags die Neufassung der Hauptsatzung ist, und der Entwurf dieser Satzung nicht beigefügt ist, kann der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Wie gesagt, der Termin der öffentlichen Ratssitzung ist erst am 25.05.2016 und rechtzeitig heißt für mich, dass der Entwurf mit der Einladung, die durch die VG ausgeführt, mit ausgereicht wird, so wie es die GO verlangt. Der Entwurf zur Satzung liegt in der VG und ich denke, dass unsere Fraktion nicht verpflichtet ist, selbst so einen Entwurf erarbeiten zu müssen.
Unsere Fraktionsmitglieder, egal wer, erarbeitet sogar die von uns eingereichten BVL selbst, im Gegensatz anderer Ratsmitglieder, bei denen ein formloser Antrag von Frau Klimek akzeptiert wird.
Doris Weber
