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Bürger äußern sich

Mahnwache vor dem Landtag geplant

Montag, 26. September 2016, 19:43 Uhr
Die Bürgerallianz Thüringen hat für den kommenden Donnerstag eine Mahnwache vor dem Thüringer Landtag organisiert und ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. Dazu diese Meldung vom Verein für Bürgerhilfe Sondershausen...

An diesem Tag (29.09.2016 um 16:30 Uhr) findet eine Landtagssitzung statt. Der Vorstand der Bürgerallianz fordert die Abgeordneten zum Dialog auf. Landesregierung und Landtag müssen sich mit dem Ernst der Lage auseinandersetzen und endlich die Ungerechtigkeiten bei Kommunalabgaben beenden.

Die Bürgerallianz Thüringen ist von den bisherigen uns bekannten Ergebnissen und dem schleppenden Verlauf der Gespräche zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) enttäuscht. Wir fordern die Landesregierung auf, sich den Modellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und nun auch Hamburgs anzuschließen, welche keine Straßenausbaubeiträge erheben. Damit wäre die Diskussion für eine neue Stichtagsregelung bei der Rückwirkung von SAB überflüssig.

Sollte die Landesregierung unserer Forderung zur gänzlichen Abschaffung von SAB und Herstellungsbeiträgen für Entwässerungseinrichtungen per Gesetz nicht nachkommen und Die Linke und Bündnis90/Die Grünen ihr Wahlversprechen damit brechen, hat sich die Bürgerallianz Thüringen mit ihrer Stellungnahme vom 01.07.16 für ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zur Begrenzung der Erhebung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen von maximal 4 Jahren ausgesprochen.

Da dies offenbar nicht möglich wird, ist der jetzige Vorschlag, nur für solche Straßen Ausbaubeiträge zu zahlen, die nach dem 1. Januar 2006 fertiggestellt wurden, ein erster richtiger Schritt bis zu einer gänzlichen Abschaffung. Neben der neuen Stichtagsregelung müssen weitere Änderungen dazu führen, dass alle Gemeinden, die sich nicht in einer Haushaltssicherung befinden, also einen genehmigten Haushalt haben, in ihrem Ermessen zukünftig auf die Erhebung von SAB verzichten und auch schon gezahlte SAB zurück zahlen können.

Die Verschuldung einer Gemeinde von derzeit 150 €/pro Kopf (§ 7 Abs. 4a ThürKAG) ist aus unserer Sicht ein schlechtes Kriterium zur Einschätzung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune und blockiert die Möglichkeit eines Beitragsverzichtes. Wir empfehlen die Entkopplung von den Einnahmegrundsätzen nach § 54 Abs. 2 ThürKO und die „Umstellung“ auf das objektive Kriterium der dauernden Leistungsfähigkeit. Zukünftig muss auch auf eine Beitragserhebung nach § 7 Abs. 1 ThürKAG verzichtet werden können, wenn z.B. bei der Definition eines notwendigen Vermögenszuwachses alle Kosten, wie z.B. Personal- oder Sachkosten berücksichtigt werden.

Die Praxis der vergangenen Jahre hat bewiesen, dass die meisten Kommunen ohne SAB auch finanziell auskommen und der Aufwand zur Erhebung in keinem positiven Verhältnis zu den Einnahmen steht.
Aus Sicht der Bürgerallianz entsteht den Grundstückseigentümern auch kein besonderer Vorteil durch die Nutzung einer bestehenden Straße oder deren Nebeneinrichtungen. Der Begriff „besonderer Vorteil“ ist im Gesetz somit konkret zu definieren bzw. zu streichen! Weiterhin fordern wir, dass zukünftig ein Verstoß gegen die Informationspflicht nach § 13 ThürKAG zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden führt und nicht wie bisher als Ordnungswidrigkeit gewertet wird.

Da Entscheidungen für die geplanten Änderungen des ThürKAG durch das Kabinett der Landesregierung erneut verschoben wurden, befürchten wir einen weiteren Zeitverzug, welcher zu unverantwortlichen Rechtsunsicherheiten bei Bürgern und Kommunen führt. Wir fordern daher die Landesregierung auf, bis zur Verabschiedung des geänderten ThürKAG ein Moratorium auf den Weg zu bringen, welches das Aussetzen von Bescheiden für SAB bewirkt. Bis zum Inkrafttreten des geänderten Gesetzes dürfen keine SAB erhoben werden.

Die Bürgerallianz Thüringen kündigt schon heute für die kommende Bundestagswahl und für die Kommunalwahlen und Landtagswahlen in Thüringen eine Wahlempfehlung an, die sich an den Ergebnissen der Wahlversprechen und des geänderten ThürKAG orientieren wird.

Wir fordern weiterhin die Fraktionen der Regierungsparteien und der Opposition auf, gemeinsam mit einer Zweidrittelmehrheit die Thüringer Verfassung zu ändern, um zukünftig Volksbegehren und Volksentscheide ohne Finanzvorbehalt durchführen zu können. Nimmt man die aktuellen politischen Aussagen ernst, wäre dies eine einmalige historische Chance für mehr Demokratie in Thüringen.

Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe
Sondershausen
Autor: khh

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