Frische Raumluft:
Klimageräte brauchen regelmäßige Wartung
Montag, 03. Oktober 2016, 10:35 Uhr
An heißen Tagen werden Klimageräte in Gebäuden besonders stark beansprucht. Doch oftmals wird der Klimaanlage im Auto mehr Beachtung geschenkt als so manchem festinstalliertem Klimagerät. Der Betrieb raumlufttechnischer Anlagen birgt bei vernachlässigter Wartung allerdings einige Gefahren, weiß Andrè Arnold vom TÜV Thüringen. Gerade nach dem Sommer ist eine Wartungsrevision besonders zu empfehlen...
Wer möchte heutzutage schon im Büro, beim Einkaufen oder gar in den eigenen vier Wänden auf klimatisierte Räume verzichten. Das ist in unseren Breitengraden zwar noch lange nicht Standard, dennoch werden in Neubauten vermehrt raumlufttechnische Anlagen (RLT) eingebaut. Diese werden gerade im Sommer besonders beansprucht. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung der RLT-Anlage ist daher für einen sicheren Betrieb und eine gesundheitlich zuträgliche Raumluft unerlässlich.
Andrè Arnold ist Experte für Klima- und Lüftungstechnik beim TÜV Thüringen und kennt die Probleme und Gefahren, die schlecht oder unregelmäßig gewartete Klimageräte mit sich bringen. Die von den raumlufttechnischen Anlagen und Geräten abgegebene Luft darf nicht schlechter sein als die von der Anlage angesaugte Luft. Die Raumlufttechnik darf auf keinen Fall zu Verunreinigungen der Atemluft führen, erläutert Andrè Arnold.
Damit dies nicht passiert, sorgen entsprechende Filter für hygienisch saubere Luft. Doch diese verschmutzen im laufenden Betrieb und setzen sich zu. Verdreckte Filter sind ein Herd für Krankheitserreger und müssen im Zuge der Wartung gewechselt werden, sie gehören in den Sondermüll.
Für eine ordnungsgemäße Wartung sowie die gesetzlich und normativ durchzuführenden Prüfungen und Inspektionen ist der Betreiber verantwortlich. Die vorgegebenen Wartungsintervalle sind dabei unbedingt einzuhalten.
Lüftungsanlagen verfügen über sicherheitstechnische Überwachungseinheiten, die normalerweise einen unbedenklichen Betrieb gewährleisten. Trotzdem müssen Anlagen in prüfpflichtigen Gebäuden wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Schulen alle 3 Jahre durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit hin überprüft werden. Zusätzlich ist die Hygiene von Lüftungsanlagen zu prüfen. Bei Anlagen ohne Befeuchter hat dies alle 3 Jahre und bei Anlagen mit Befeuchter sogar alle 2 Jahre zu erfolgen. Bei Lüftungsanlagen mit Kühlung und einer Leistung von mindestens 12 kW ist darüber hinaus der Energieverbrauch regelmäßig durch einen Fachingenieur zu überprüfen.
Generell sollte die Filteranlage zweimal pro Jahr kontrolliert und verschmutze Filter ausgetauscht werden. Dabei sollte auf Laufgeräusche der Lüfter geachtet, die Kabelverbindungen einer Sichtprüfung unterzogen sowie das Kondenswasser beobachtet werden. Ordnungsgemäß gewartete und mängelfreie Anlagen erhalten die Bestätigung betriebssicher. Dadurch wird nicht nur die Luftqualität erhöht, auch der Energieverbrauch wird gesenkt und die Lebensdauer der Anlage wird erhöht.
Autor: nnzWer möchte heutzutage schon im Büro, beim Einkaufen oder gar in den eigenen vier Wänden auf klimatisierte Räume verzichten. Das ist in unseren Breitengraden zwar noch lange nicht Standard, dennoch werden in Neubauten vermehrt raumlufttechnische Anlagen (RLT) eingebaut. Diese werden gerade im Sommer besonders beansprucht. Eine regelmäßige Wartung und Prüfung der RLT-Anlage ist daher für einen sicheren Betrieb und eine gesundheitlich zuträgliche Raumluft unerlässlich.
Andrè Arnold ist Experte für Klima- und Lüftungstechnik beim TÜV Thüringen und kennt die Probleme und Gefahren, die schlecht oder unregelmäßig gewartete Klimageräte mit sich bringen. Die von den raumlufttechnischen Anlagen und Geräten abgegebene Luft darf nicht schlechter sein als die von der Anlage angesaugte Luft. Die Raumlufttechnik darf auf keinen Fall zu Verunreinigungen der Atemluft führen, erläutert Andrè Arnold.
Damit dies nicht passiert, sorgen entsprechende Filter für hygienisch saubere Luft. Doch diese verschmutzen im laufenden Betrieb und setzen sich zu. Verdreckte Filter sind ein Herd für Krankheitserreger und müssen im Zuge der Wartung gewechselt werden, sie gehören in den Sondermüll.
Für eine ordnungsgemäße Wartung sowie die gesetzlich und normativ durchzuführenden Prüfungen und Inspektionen ist der Betreiber verantwortlich. Die vorgegebenen Wartungsintervalle sind dabei unbedingt einzuhalten.
Lüftungsanlagen verfügen über sicherheitstechnische Überwachungseinheiten, die normalerweise einen unbedenklichen Betrieb gewährleisten. Trotzdem müssen Anlagen in prüfpflichtigen Gebäuden wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Schulen alle 3 Jahre durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit hin überprüft werden. Zusätzlich ist die Hygiene von Lüftungsanlagen zu prüfen. Bei Anlagen ohne Befeuchter hat dies alle 3 Jahre und bei Anlagen mit Befeuchter sogar alle 2 Jahre zu erfolgen. Bei Lüftungsanlagen mit Kühlung und einer Leistung von mindestens 12 kW ist darüber hinaus der Energieverbrauch regelmäßig durch einen Fachingenieur zu überprüfen.
Generell sollte die Filteranlage zweimal pro Jahr kontrolliert und verschmutze Filter ausgetauscht werden. Dabei sollte auf Laufgeräusche der Lüfter geachtet, die Kabelverbindungen einer Sichtprüfung unterzogen sowie das Kondenswasser beobachtet werden. Ordnungsgemäß gewartete und mängelfreie Anlagen erhalten die Bestätigung betriebssicher. Dadurch wird nicht nur die Luftqualität erhöht, auch der Energieverbrauch wird gesenkt und die Lebensdauer der Anlage wird erhöht.
