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Neues aus Sondershausen

Mit betroffenen Bürgern diskutiert

Dienstag, 04. Oktober 2016, 19:33 Uhr
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger war heute zu einer Diskussionsrunde am Göldner von Sondershausen...

Bei der Diskussion des Behindertenbeauftragten bei der Mitgliederversammlung mit Diskussionsrunde ging es um die aktuellen Behindertenpolitik des "Regionalverbandes hörgeschädigter und tinnitusbetroffener Menschen im Kyffhäuserkreis e.V. Sondershausen" Am Sportzentrum.

Schwerpunkt der Diskussion war die Resolution zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Thüringen.
Der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.V. forderte jüngst die Thüringer Landesregierung auf mit der Verabschiedung des neuen Sinnesbehindertengesetzes ein Gehörlosengeld für Thüringen als Nachteilsausgleich einzuführen.

In der Resulution hieß es im Wortlaut:
"Bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss den je nach Behinderungsart unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden.
Gehörlose Menschen in Thüringen brauchen die Kommunikation mit Hörenden. Die Muttersprache von gehörlosen Menschen ist die Deutsche Gebärdensprache.

Die gehörlosen Menschen stoßen in allen Lebensbereichen auf Kommunikationsbarrieren.
Der Schwerbehindertenausweis (mit dem Merkzeichen „GL“) hilft nicht alle diese Barrieren abzubauen. Im Alltag bei der Kommunikation mit Hörenden bleiben Verständigungsprobleme.

Der Einsatz und die finanziellen Ausgaben für den Gebärdensprachdolmetscher bei privaten Terminen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( z.B.: Volkshochschule, Engagement im ehrenamtlichen Bereich, Besuch kultureller Veranstaltungen).

Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und die Inklusion von gehörlosen Menschen.
Die gehörlosen Menschen benötigen wegen Ihrer Behinderung Hilfsmittel bekommen (z.B.: Lichtsignalanlage für die Türklingel, den Rauchmelder mit Lichtsignal oder einen Wecker mit Lichtsignal usw.). Dazu müssen sie einen Eigenanteil oder selbst einen finanziellen Betrag dazu bezahlen. Weil gehörlose Menschen nicht hören, wenn Maschinen, Geräte oder Autos kaputt sind, haben sie höhere Ausgaben für die Reparaturen. Das ist ein Nachteil wegen der Behinderung. Auch für die Nachteile bei gehörlosen Menschen muss in Thüringen ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Dies ist bereits in Bundesländern wie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg eingeführt worden."


Die Vorsitzende des Sondershäuser Verbandes, Brigitte Neumann hatte bereits in vielen Veranstaltungen vorher auf diese Umstände hingewiesen.
Autor: khh

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