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Nach Corona-Krisensitzung im Landratsamt:

Verpflichtende Tests für Schulkinder kommen

Sonnabend, 03. April 2021, 11:00 Uhr
Im Ergebnis der letzten Sitzung des Krisenstabs bei Landrätin Antje Hochwind-Schneider am Gründonnerstag bestätigte der Pressesprecher des Kreises soeben den Kyffhäuser Nachrichten, dass nach den Osterferien verbindliche Corona-Tests für Schüler eingeführt werden sollen. Auch in den Kindergärten soll getestet werden …

Sandro Bauer (DRK), Sandra Böhme (Rettungsassistentin in Schutzkleidung), Landrätin Antje Hochwind-Schneider und Sven Österheld (DRK) vor dem Testmobil des Kreises (v.l.n.r.) (Foto: emw) Sandro Bauer (DRK), Sandra Böhme (Rettungsassistentin in Schutzkleidung), Landrätin Antje Hochwind-Schneider und Sven Österheld (DRK) vor dem Testmobil des Kreises (v.l.n.r.) (Foto: emw)


Momentan seien keine Schließungen der Kindergärten und Schulen in Kyffhäuserkreis vorgesehen, sagte Dr. Heinz-Ulrich Thiele, Pressesprecher des Landratsamtes, heute Vormittag am Telefon. Die Verwaltung wolle die Entwicklung des Inzidenzwertes weiter abwarten und verstärkt auf Tests setzen.

Eine neue Allgemeinverfügung des Kreises zum Infektionsschutzgesetz wird bis Ostermontag überarbeitet und rechtlich geprüft. Dabei sei die Sicht auf die eventuelle Erhöhung der Infektionszahlen der entscheidende Faktor, betonte Dr. Thiele. Heute ist die Inzidenzzahl des Landkreises wieder auf 205 gesunken, nachdem sie gestern einen Spitzenwert von 217 erreicht hatte.

„Für Schüler ab der 5. Klasse sind Selbsttests in Vorbereitung. Mit Wiederbeginn der Schule am 12. April sollen die Testungen der Schüler ein- bis zweimal wöchentlich verpflichtend sein. Die Tests müssen dann vor Schuleintritt vorgenommen werden“, sagte Dr. Thiele weiter. Für die Bereitstellung und die Kosten der Tests ist der Freistaat Thüringen zuständig.

Auch für Kindergartenkinder sind Testungen vorgesehen. Unklar ist hier noch, ab wann die Maßnahmen beginnen sollen. Für die Beschaffung der Tests in diesen Einrichtungen sind die Träger der Kitas zuständig. Das sind in der Regel die Gemeinden, das DRK bzw. freie und kirchliche Träger.

Genaue Angaben zur Modifizierung der bisher geltenden Regeln liefert dann die neue Allgemeinverfügung, über die wir Sie hier in den Kyffhäuser Nachrichten zeitnah informiert werden.
Autor: red

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