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Verbraucherzentrale

Heizungstausch frühzeitig planen

Sonnabend, 25. September 2021, 08:38 Uhr
Für einen Heizungstausch sprechen oft viele Gründe. So kann die bestehende Heizleistung bereits vor oder auch nach einer Gebäudemodernisierung zu groß sein. Oder es gibt keine Ersatzteile mehr, um die alte Heizung zu reparieren. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, worauf beim Heizungstausch zu achten ist...

„Ein Heizungstausch sollte frühzeitig geplant werden, möglichst bevor die alte Heizung kaputt geht“, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Nach gut 20 Jahren ist die Lebensdauer eines Heizkessels in der Regel erreicht. Bei Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, sollte man auf einen Ausfall vorbereitet sein. Mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf ist ein durchdachter Wechsel der Heiztechnik möglich, zum Beispiel von fossiler zu erneuerbarer Energie.

Die Heizung muss zum Haus passen
„Bei der Auswahl aktueller Heiztechniken hat man die Qual der Wahl“, weiß Ramona Ballod. Das Angebot auf dem Markt reicht von Wärmepumpen über Pelletheizungen, Brennstoffzellen und Blockheizkraftwerken bis hin zu verschiedenen hybriden Systemen. „Nicht jede Heizung ist für jedes Haus und für jedes vorhandene Verteilsystem geeignet. Bei der Entscheidung kann eine unabhängige Energieberatung helfen”, sagt die Expertin. Auch die derzeitigen Förderungen des Bundes machen die Entscheidung für einen frühzeitigen Heizungstausch attraktiv.

Öl und Gas werden teurer
Durch die CO2-Abgabe des Bundes wird das Heizen mit Öl und Gas ab 2021 jedes Jahr teurer. Zudem dürfen ab 2026 keine neuen Ölkessel mehr eingebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass Gasheizungen mittelfristig den Ölheizungen folgen werden. „Bei einer Investition in eine Heizung, die mindestens 15 Jahre lang genutzt wird, sollte das berücksichtigt werden“, so Ballod.

Heizungsoptimierung wird gefördert
Auch die Optimierung des Heizsystems wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, wenn die Anlage älter als zwei Jahre ist. Der Heizungsaustausch selbst ist mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, wenn das Gebäude älter als fünf Jahre ist.

Fragen zu Heizungstechnik und Fördermöglichkeiten beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter Tel. 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.

Veranstaltungshinweis:
Mehr Informationen zum Thema Heizungstausch bietet der Online-Vortrag „Heizungserneuerung: Wie packt man’s richtig an?“ Der Vortrag findet am 5. Oktober 2021 von 18 bis 19.30 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de möglich.
Autor: red

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