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Aufregung in einem Nordhäuser Wahllokal heute Morgen

Wie muss ein Wahlhelfer gekleidet sein?

Sonntag, 26. September 2021, 15:35 Uhr
Heute Mittag bekamen wir die Zuschrift eines Lesers, der verärgert aus dem Wahllokal in der Käthe-Kollwitz-Schule zurückgekehrt war. Grund seiner Aufregung war nicht das Verhalten eines der Wahlhelfer, wohl aber seine Bekleidungsordnung …

„Hallo, bei der heutigen Bundestagswahl im Wahllokal in der Nordhäuser Käthe-Kollwitz Schule hatte ein Wahlhelfer ein T-Shirt an auf dem in großen Buchstaben stand "Refugies welcome". Ich sehe mich hier in meiner freien Wahlentscheidung beeinträchtigt“, schrieb uns Jens U. aus Nordhausen und fährt fort: „Nach meinem Kenntnisstand ist das laut Wahlgesetz verboten.“

Nach unseren ersten Recherchen ist laut deutscher Gesetzgebung das Tragen eines solchen Shirts als Wahlhelfer aber wohl eher nicht strafbar. An Bekleidungsgegenständen ist am Wahltag für Wähler und Helfer alles erlaubt, was nicht Symbole, Zeichen oder Slogans einer an der Wahl beteiligten Partei abbildet. Allerdings gilt der Grundsatz, dass sich Wähler und Wahlhelfer politisch neutral verhalten sollen und alles vermeiden müssen, was als Wahlbeeinflussung gewertet werden kann. Hier stellt sich jedoch die Frage, was gilt als Beeinflussung und wie fließend sind bei einer unvermeidlich subjektiven Betrachtung dieser Frage die Grenzen?

Selbstverständlich ist es beispielsweise verboten, andere Wähler anzusprechen und zu einer bestimmten Stimmabgabe zu überreden zu wollen. Aber hätte der Leiter des Wahllokals den Helfer heute Morgen wieder nach Hause schicken müssen, damit er sich noch einmal umzieht?

Schreiben Sie uns doch bitte Ihre Meinung zu diesem Fall und diskutieren Sie diese Fragen in unserer Kommentarfunktion.

kleines Update 20:58 Uhr
Die Polizei war da. Der »Übeltäter« hat sich bereit erklärt, das T-Shirt rum zu drehen.
Autor: red

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