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Start der Begehungen und Erhebung

Zensusbeauftragte nehmen ihre Arbeit auf

Freitag, 13. Mai 2022, 10:10 Uhr
Mit dem kommenden Sonntag beginnt die Hauptphase des Zensus 2022. Über einen Erhebungszeitraum von 12 Wochen führen das Thüringer Landesamt und die insgesamt 23 Erhebungsstellen der kreisfreien Städte und Landkreise des Freistaates nun Erhebungen der Haushaltebefragung durch...

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt eine schriftliche Befragung aller Eigentümer, Verwalter oder sonstigen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden in Thüringen. Der Versand der insgesamt rund 600 000 Anschreiben erfolgt gestaffelt und konnte bereits vorfristig in der KW 18 gestartet werden. Bis zum Ende der KW 23 sollen alle Anschreiben an die Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung versandt worden sein. Durch die Staffelung des Versandes soll eine möglichst hohe Erreichbarkeit der Servicehotline ermöglicht werden. Die Auskunftserteilung kann unter www.zensus2022.de selbstständig und umweltschonend mittels PC, Handy oder Tablet abgegeben werden.

Um zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, werden im Rahmen der Haushaltebefragung zusätzlich rund 2 200 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte eingesetzt, um persönliche Befragungen an per Stich- probe ausgewählten Haushalten sowie Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen durchzuführen. Befragt werden rund 370 000 Bürgerinnen und Bürger. Die Erhebungsbeauftragten melden ihren Besuch im Vorfeld über den Einwurf einer Terminankündigung an. Dies erfolgt seit dem 8. Mai 2022 in die Briefkästen der stichprobenartig ausgewählten Haushalte.

Die zum angegebenen Termin stattfindende Befragung wird entsprechend der geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben an der Haus- oder Wohnungstür der Auskunftspflichtigen durchgeführt. Ein Betreten der Wohnräume erfolgt nicht. Neben den persönlichen Angaben wie Vor- und Nachname sowie der Adresse werden auch Angaben zum Geschlecht, der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand erfragt. Zudem ist anzugeben, wie viele Personen im Haushalt leben und ob ein Zweitwohnsitz vorliegt. Für einen Teil der Befragten ist die Erhebung an dieser Stelle bereits beendet. Wurde ein Haushalt für die Befragung von Zusatzmerkmalen (Wohn- und Arbeitssituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung) ausgewählt, erhält jedes Haushaltsmitglied im Anschluss Zugangsdaten, um diese Merkmale selbstständig über einen Online-Fra- gebogen anzugeben.

Für alle Erhebungen im Zensus besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.

Sollten Bürgerinnen und Bürger noch Interesse haben, eine ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungs- beauftragter aufzunehmen, können sie sich an ihre zuständige Erhebungsstelle in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte wenden. Viele Erhebungsstellen suchen auch über den Stichtag hinaus Erhebungsbeauftragte. Für diese Tätigkeit wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt. Informationen zu den Kontaktdaten der Thüringer Erhebungsstellen finden sie unter www.statistik.thueringen.de/zensus2022/erhebungsbeauftragte.asp

Nähere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder www.statis- tik.thueringen.de/zensus2022.
Autor: red

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