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Thüringer Landesamt für Statistik

Zahl der Empfänger von Hilfe weiter rückläufig

Freitag, 05. August 2022, 10:04 Uhr
Am 31. Dezember vergangenen Jahres erhielten in Thüringen 4 770 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), davon 2 765 außerhalb und 2 000 Personen innerhalb von Einrichtungen...

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik war das gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Rückgang um 60 Leistungsempfänger bzw. 1,2 Prozent.
800 Kinder und Jugendliche unter 18Jahren (16,8 Prozent) bezogen Ende 2021 Hilfe zum Lebensunterhalt.

Weitere 215 Personen bzw. 4,5 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Mehr als die Hälfte der Hilfebedürftigen (2 675 Personen bzw. 56,1 Prozent) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 085 Personen (22,7 Prozent) 65 Jahre und älter. Das Durch- schnittsalter betrug 47,6 Jahre.

Die 4770Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger lebten in 4645 Personengemein- schaften, darunter 56,9 Prozent (2645 Personengemeinschaften) außerhalb und 43,1Prozent (2 000 Personengemeinschaften) innerhalb von Einrichtungen.

Der durchschnittliche Bruttobedarf für Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen lag im Jahr 2021 bei monatlich 791 Euro (2020: 781 Euro). Nach Abzug aller Einkommen betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 512 Euro (2020: 495 Euro).

Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2021 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 25,4 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 0,5 Millionen Euro bzw. 1,9 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 2,5 Millionen Euro (2020: 2,4 Millionen Euro) verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 22,9 Millionen Euro netto und damit 0,6 Millionen Euro bzw. 2,5 Prozent weniger als 2020.

Bitte beachten:
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er- Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.

Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren.
Autor: red

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