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Thüringer Finanzämter verschicken nichts mehr

Keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen

Sonnabend, 01. April 2023, 15:37 Uhr
Die Thüringer Finanzämter versenden seit diesem Jahr keine Zahlungserinnerungen für fällig werdende Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr. Darüber hatte die Finanzverwaltung mehrfach informiert...

Im November des vergangenen Jahres wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Ende Februar die Öffentlichkeit informiert. Der erste Fälligkeitstermin in diesem Jahr war der 10. März 2023. Nicht alle Steuerpflichtigen haben fristgerecht ihre Vorauszahlungen gezahlt. Die Folge sind Säumniszuschläge, die nun zusätzlich zu den Vorauszahlungen geleistet werden müssen.

„Wir haben in den vergangenen Tagen gemerkt, dass die Information noch nicht bei allen Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen leisten müssen, angekommen ist. Einzelne Bürgerinnen und Bürger reagierten teils mit Unverständnis und teilten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern mit, dass sie die entstandenen Säumniszuschläge nicht zahlen wollen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Säumniszuschläge entstehen immer dann, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Eines besonderen Bescheids bedarf es dafür nicht.

Thüringen war eins der letzten Bundesländer, welches die Erinnerungsschreiben für fällig werdende Vorauszahlungen noch versendet hat. „Inklusive dem Freistaat Thüringen sind es jetzt 15 Bundesländer, die keine Erinnerungsschreiben mehr versenden. Das Postaufkommen der Thüringer Steuerverwaltung verringert sich dadurch um rund 600.000 Briefe pro Jahr und führt damit nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu einer nicht unerheblichen Papier-, Kosten-, Energie- und CO2-Ersparnis“, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb allen Steuerpflichtigen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Damit ist eine pünktliche Steuerzahlung sichergestellt. „Dann entstehen auch keine Säumniszuschläge“, weiß Taubert.
Um am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, müssen Steuerpflichtige einen amtlichen Vordruck ausfüllen und diesen im Original an ihr Finanzamt schicken. Dieser wurde im letzten Hinweisschreiben im November 2022 an die Steuerpflichtigen übermittelt. Alternativ kann das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat auch als pdf-Datei online über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Der Vordruck kann auch beim zuständigen Finanzamt angefordert oder unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/sepa-lastschrift heruntergeladen werden.
Autor: red

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