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Stadtfinanzen

Neue Regeln für Bürgerbudget in Sondershausen

Freitag, 22. Mai 2026, 10:36 Uhr
Der Sondershäuser Stadtrat hat in seiner Sitzung am 7. Mai die neue Richtlinie für das Bürgerbudget beschlossen. Mit der Neufassung werden die Rahmenbedingungen für die Bürgerbeteiligung weiterentwickelt und an die bisherigen Erfahrungen angepasst...

Die neue Richtlinie tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Gleichzeitig erinnert die Stadtverwaltung daran, dass die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für das Bürgerbudget 2027 am 31. Mai 2026 endet. Für das kommende Bürgerbudget stellt die Stadt – vorbehaltlich der Haushaltsbeschlussfassung – insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit erneut die Möglichkeit, eigene Ideen und Projekte einzubringen und aktiv an der Gestaltung des Stadtlebens mitzuwirken.

Mit der neuen Richtlinie werden unter anderem die Anforderungen an die Einreichung von Vorschlägen konkretisiert. Künftig können alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sondershausen Vorschläge einreichen. Die Vorschläge müssen dem Gemeinwohl dienen, im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen und dürfen eine Kostenhöhe von 10.000 Euro pro Einzelprojekt nicht überschreiten. Zudem sind mindestens 20 Unterstützungsunterschriften erforderlich.

Die Vorschläge sind auf einem dafür vorgesehenen Formular einzureichen. Dieses steht auf der Internetseite der Stadt Sondershausen zum Download bereit und ist außerdem im Bürgerbüro in Papierform erhältlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft die Stadtverwaltung alle eingegangenen Vorschläge hinsichtlich ihrer Zuständigkeit, Umsetzbarkeit und der entstehenden Kosten. Zulässige Projekte werden anschließend veröffentlicht und den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt.
Autor: red

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