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Di, 09:29 Uhr
21.02.2012

Richter Kropp: Das vergiftete Kind

Mutterliebe wird oft als das größte Glück beschrieben. Eine Mutter steht vorbehaltlos zu ihren Kindern, in manchen Fällen opfert sie sich geradezu für diese auf. Schlimm wird es, wenn Mütter Probleme mit sich und ihren Kindern haben. Dann kommt es zu Verwahrlosungen oder gar Schlimmerem. Dann sind Jugendämter und Familiengerichte gefragt, wie in dem jüngsten Fall des Amtsgerichts Sondershausen...


Dort hatte Familienrichter Christian Kropp über das Schicksal des 4jährigen Gustav zu entscheiden. Im südlichen Kyffhäuserkreis leben dessen Eltern zusammen mit ihrem Jüngsten.

Schon bei der Geburt des Kindes musste das Jugendamt einschreiten. Während die Eltern feucht-fröhlich feierten, lag der Säugling bei 30 Grad im Wagen. Inzwischen hat sich der Vater gefangen und wird seiner Rolle gerecht. Gustav lebt bei ihm und wächst zu aller Zufriedenheit auf. Das Problem ist die Mutter, die alkoholabhängig und an Borderline erkrankt ist. Anfang 2011 versuchte sie das Kind und sich selbst - glücklicherweise erfolglos - zu vergiften. Das Sondershäuser Amtsgericht reagierte daraufhin umgehend und sprach im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vater das Sorgerecht zu. Die Mutter wurde währenddessen in der Psychiatrie behandelt.

Jetzt standen beide vor dem Amtsgericht Sondershausen und stritten in der Hauptsache um die elterliche Sorge. Ein richtiger Streit war es auch nicht mehr, nachdem eine Gutachterin zu dem Ergebnis gekommen war, dass das Kind keineswegs zur Mutter dürfe. Das Problem war aber der Vater, der mal mit der Mutter zusammenlebt, dann sich wieder von ihr trennt.

„Sie können einfach nicht voneinander lassen, und das ist eine Gefahr für das Kind“, so der Familienrichter. Auf Vorschlag des Jugendamtes wurde das Sorgerecht endgültig auf den Vater übertragen. Für die Weggabe des Kindes zu einer Pflegefamilie sah keiner der Verfahrensbeteiligten einen Anlass. Umfängliche Absicherungen und Kontrollen sollen aber verhindern, dass die Mutter ohne den Vater alleine Zugang zum Kind hat.

Denn die mögliche Schädigung eines Kindes durch die Mutter muss auf jeden Fall vermieden werden.
Autor: nnz

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