eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Fr, 10:46 Uhr
31.07.2015
Was darf aus dem Urlaub mitgebracht werden?

Haben sie etwas zu verzollen?

Urlaubszeit ist Reisezeit und für viele die schönste Zeit des Jahres. Viele Sonnenhungrige zieht es gerade jetzt ins Ausland. Natürlich ist das Interesse groß, das eine oder andere Souvenir als Andenken mit nach Hause zu nehmen. Allerdings gibt es bei der Rückkehr aus dem Urlaub einiges zu beachten, wissen die Beamten des Hauptzollamtes Erfurt...

Je nachdem aus welchem Land man nach Deutschland zurückkehrt, sind bei der Einreise bestimmte Mengen- und Wertgrenzen zu beachten, bis zu denen man Waren, also auch Ge-schenke und Souvenirs, einfuhrabgabenfrei einführen darf.

Anzeige symplr (1)
Bei Einreisen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, den Kanarischen Inseln, den französischen Übersee-Departments oder den britischen Kanalinseln sind folgende Mengen einfuhrabgabenfrei:
  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren Hier gilt ein Mindestalter von 17 Jahren
  • 1 Liter Alkohol mit mehr als 22 Vol.% Alkohol oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% Alkohol oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • 4 Liter nichtschäumende Weine und
  • 16 Liter Bier
Auch hier gilt ein Mindestalter von 17 Jahren.

Andere Waren, wie beispielsweise Schmuck, Textilien, Artikel der Unterhaltungselektronik, wie Kameras oder Laptops, dürfen bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) oder 300 Euro (bei Einreise auf dem Landweg) abgabenfrei eingeführt werden.
Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt eine generelle Wertgrenze von 175 Euro. Überschreitet der Wert einer solchen Ware, etwa eine hochwertige Digitalkamera, die genannten Freigrenzen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden.

Zu beachten ist, dass die Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sein müssen. Ein anschließender Verkauf ist nicht möglich.

Wer aus Ländern der Europäischen Union einreist, kann beispielsweise folgende Waren innerhalb der Richtmengen abgabenfrei mitbringen, wenn diese für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind:
  • 800 Zigaretten,
  • 400 Zigarillos,
  • 200 Zigarren,
  • 1 kg Rauchtabak,
  • 10 Liter Alkohol,
  • 60 Liter Schaumwein,
  • 10 kg Kaffee
Wichtig: Zur Zeit ist die Einfuhr von Zigaretten bei Einreisen aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen, Rumänien und Kroatien nur bis 300 Stück steuerfrei.

Vorsichtig sollte man allerdings mit so manchem „Schnäppchen“ sein. In vielen Urlaubsländern kann man Bekleidung, Uhren oder Fanartikel bekannter Marken-Hersteller zu besonders günstigen Preisen erwerben. Die vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich später oft als Plagiate von minderwertiger Qualität, die unter Umständen nicht mal den Sicherheitsbestimmungen in der EU genügen.

Auch von besonders „exotischen“ Souvenirs, wie lebenden oder toten Tieren, Pflanzen oder Produkten aus Tieren oder Pflanzen sollte man lieber die Finger lassen.
Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind bereits vom Aussterben bedroht und unterliegen deswegen sehr strengen Ein- bzw. Ausfuhrbestimmungen, die diese schützen und das Einschleppen von Krankheiten und Schädlingen unterbinden sollen.

Gerade lebende oder präparierte Tiere, Orchideen, Kakteen, Korallen oder Schmuck daraus, Schnitzereien aus seltenen Hölzern oder Accessoires aus Krokodil- oder Schlangenhaut führen immer wieder zu erheblichen Problemen bei der Einreise. Wenn es sich nämlich bei dem „Souvenir“ um ein artengeschütztes Exemplar oder ein Produkt daraus handelt, kann es durch den Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden.

Derartige Probleme vermeidet man, indem man auf den Kauf von lebenden Urlaubssouvenirs und Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren und Pflanzen gänzlich verzichtet.
Mehr Informationen zum Artenschutz findet man unter www.bfn.de oder www.artenschutz-online.de.

Auch auf www.zoll.de kann man sich über alle zollrechtlichen Bestimmungen informieren. Nutzer von Smartphones können sich zudem über die entsprechenden Portale die App „Zoll und Reise“ kostenlos herunterladen, die im Ausland ohne Internetzugang genutzt werden kann.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)