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Fr, 07:57 Uhr
04.12.2015
Kommunalpolitik

Weg frei für die Wahl der Beigeordneten

Im Stadtrat von Sondershausen ging es gestern um die Beschlussfassung in der Hauptsatzung, da es ja nach Wille der Stadträte keinen hauptamtlichen Beigeordneten mehr geben soll...

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss, bei einer Gegenstimme, die Neufassung
der Hauptsatzung der Stadt Sondershausen.

Aufgrund der Abberufung der 1. hauptamtlichen Beigeordneten und durch den Stadtrat geforderten Wahl einer/eines ehrenamtlichen 1. Beigeordneten ist eine Anpassungen der Satzung u. a. im § 10 (Beigeordnete) erforderlich. Weiterhin wurden eine entsprechende Entschädigungsregelung sowie redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen im § 16 (Öffentliche Bekanntmachungen) eingearbeitet.


§ 10
Beigeordnete
(1) Der Stadtrat wählt drei ehrenamtliche Beigeordnete auf die Dauer der Amtszeit
des Stadtrates gemäß § 32 ThürKO.
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch den 1. ehrenamtlichen
ehrenamtlichen Beigeordneten und, wenn auch dieser verhindert ist, durch die weiteren Stellvertreter vertreten. Der Bürgermeister hat die Reihenfolge der Stellvertretung durch die weiteren Beigeordneten vor der Wahl zu bestimmen.


Auch die Entschädigung wurde geregelt:

Der ehrenamtliche 1. Beigeordnete des Bürgermeisters erhält 250,00 Euro pro Monat. Die weiteren Beigeordneten 60 Euro je Monat.

Wesentliche Diskussionen gab es nicht, als die Frage geklärt war, dass es für die Entschädigung der Beigeordneten entsprechende Vorschriften in Thüringen bestehen.

Die redaktionellen Änderungen betreffen einige Präzisierungen bei den Veröffentlichungen, so zum Beispiel im Amtsblatt.
Autor: khh

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