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So, 06:53 Uhr
19.06.2022
Regelungen zur Grundsteuer je nach Land unterschiedlich

Immobilienbesitzer müssen handeln

Grundeigentümer müssen bis Ende Oktober 2022 für jedes ihrer Objekte zur Feststellung des Grundbesitzwerts eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Das ist nicht immer einfach, denn je nach Bundesland sind unterschiedlich detaillierte Angaben zu Grund und Immobilie zu machen...

In der Juli-Ausgabe erklärt Finanztest, welche Informationen in welchem Bundesland nötig sind und wie die Grundsteuer berechnet wird.

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Die Abgabe auf Grundbesitz ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Im vergangenen Jahr waren das knapp 15 Milliarden Euro. Allerdings hatte 2018 das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Sie basierte auf sogenannten Einheitswerten aus den Jahren 1964 oder sogar 1935, wie in den neuen Bundesländern. Danach werden für etwa gleichwertige Grundstücke oft stark voneinander abweichende Grundsteuern fällig. Das ist ungerecht, fanden auch die Verfassungsrichter. Nun müssen 36 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke neu bewertet werden, und dafür gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln.

In den meisten Ländern ermittelt das Finanzamt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Dafür benötigt es ziemlich viele Informationen: Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche, Alter des Gebäudes, Immobilienart, statistisch ermittelte Nettokaltmiete. Den Großteil dieser Infos müssen die Grundeigentümer liefern und unter Umständen den Zollstock in die Hand nehmen und selbst nachrechnen. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen geht es weniger bürokratisch zu. Hier liegt überwiegend ein Flächenmodell zugrunde. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der Grundstücks- oder Wohnfläche, eventuell ergänzt um einen Lagefaktor.

Durch die Neuregelung kann die Grundsteuer für ein einzelnes Objekt teurer werden, aber vielleicht auch günstiger. Auch Mieter sind betroffen, denn diese Steuer zählt zu den Nebenkosten. Alle Informationen zur Grundsteuer mit Tipps und Links zu Ausfüllhilfen finden sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/grundsteuerreform.
Autor: red

Kommentare
Gehard Gösebrecht
19.06.2022, 18.07 Uhr
Der Bürger wird nur noch genötigt
Man muß das machen sonst passiert das.
Blühende Landschaften, welche sich in Luft auflösen und nur noch in Drohungen gegen den Bürger enden.
Wenn Sie bis dann nicht das und das machen, dann passiert das und das.
Es wird Zeit, daß sich etwas ändert.
Und nicht nur die Zimmertemperatur bei dem "Spitzenpolitiker " Habeck.
Herr Taft
20.06.2022, 01.18 Uhr
Grundsteuerreform...
... Ist nicht schön, aber überfällig. Die Welt hat sich verändert und daher ist eine Reform notwendig. Schließlich ist es nicht gerecht, dass der Eigentümer eines millionenschweren Grundstücks am Starnberger See weniger bezahlt, als der Eigentümer eines brachlandes bei Bleicherode... Von daher... Ich erkenne den Sinn der Sache. Die Umsetzung des Ganzen steht auf einem anderem Blatt
Ich bin davon in verschiedenen Bundesländern betroffen und kann nur jedem raten, so pragmatisch wie möglich da ran zu gehen... Mit den Ämtern kann man reden, die allermeisten Sachbearbeiter sind gerne bereit zu helfen und haben ebenfalls eigentlich keine Lust die Sache unnötig zu verkomplizieren.

Also Kopf hoch und einfach mal das tun, was notwendig ist.
grobschmied56
20.06.2022, 10.12 Uhr
Grobi wettet seinen Dez ...
... gegen ein Pfund Sülze, daß die Steuereinnahmen sich NICHT vermindern, sondern wie durch Zauberhand VERMEHREN werden. 'Vater Staat' verwandelt sich immer offensichtlicher in einen übergriffigen und gierigen Despoten, der seine Bürger ausplündert, um die nimmersatte Klientel der Transfer-Empfänger zu mästen.
Ob dem vor Verständnis triefenden Lehrer nach der Steuer-Neufestsetzung nicht doch ein paar € in der Börse fehlen werden? Erfahrungsgemäß bleiben dem Bürger nicht mehr sehr viele Groschen in der Tasche, wenn die öffentliche Hand einmal drin war.
RWE
20.06.2022, 12.16 Uhr
Ich finde es generell fragwürdig
auf Eigentum, welches bereits mit, ebenfalls bereits versteuerten, Geld erworben wurde, Jahr für Jahr, Steuern erhoben werden.
PandaR
20.06.2022, 12.43 Uhr
Armutszeugnis für das Finanzamt
Es tut mir leid, aber bisher kann mir niemand schlüssig erläutern, warum diese Leistung durch den Eigentümer erbracht werden muss.
Alle geforderten Daten liegen doch bereits vor oder könnten durch das FA bei einer anderen Behörde abgerufen werden. Warum muss hier der Eigentümer tätig werden? Warum kann ein FA keinen Bodenrichtwert ermitteln oder die Flurstücksnummer beim Grundbuchamt erfragen.
Viele der erforderlichen Daten waren auch für die Festsetzung der Grundsteuer alter Art erforderlich. Was hat das FA denn mit diesen Daten gemacht? Aus Versehen gelöscht?
Eigentlich müssten doch nur die Änderungen / Ergänzungen zu den bereits bekannten Daten abgefragt werden, oder?
In diesem Zusammenhang könnte man jeden Eigentümer im Sinne des Datenschutzes auch einmal darüber informieren, welche Daten, in welcher Form, wie lange, bei welcher Behörde gespeichert sind bzw. werden. Zumal wenn diese aus irgend einem fadenscheinigen Grund erneut und vorzugsweise digital erhoben werde.
Ich sehe es deshalb deutlich anders, als Lehrer Schnauz - von wegen Kopf hoch und einfach mal tun, was eigentlich nicht nötig ist!
Romikon
20.06.2022, 18.11 Uhr
Man hat sich im Leben durch eigene LEISSTUNG etwas Eigenes geschaffen
und dann wird man ausgepresst um für die erbrachte Leistung weitere Leistungen zu erbringen.Eine Endlosschleife bis zum Ableben oder Verkauf.Wobei da auch wieder Steuern anfallen.
Da sind doch die gut dran die ständig nur die Hände aufhalten ,faul oder zu blöd sind sich etwas zu erschaffen.
Also wer und warum hat sich die Grundsteuer ausgedacht? Was für einen Dienst erbringt eigentlich die Gemeinde für die Grundsteuer? Dass wir einen Bürgermeister oder seinen "Rattenschwanz" bezahlen? Sowas kann man auch anders lösen.
Es ist einfach eine Frechheit.Selbst der Boden auf dem die Immobilie steht ist zu 100Prozent bis in eine Tiefe von knapp einem Meter Eigentum.Schon wieder Einschränkungen! Von wegen den möglichen wertvollen Funden in der Erde unter 1Meter.
Die Grundsteuer gehört abgeschafft.Sämtliche Steuern gehören abgeschaft.Die Politiker sollen fürs Volk Werte erbringen und langsam ihr Geld wert sein und nicht umgekehrt.
diskobolos
20.06.2022, 18.15 Uhr
Ach Grobschmied,
mit dem "nimmersatte Klientel der Transfer-Empfänger" meinen Sie aber jetzt nicht die Rentner. Die bekommen nämlich einen großen Teil aus dem Staatssäckel und sind als Wähler eine besonders umworbene Gruppe.
Es gibt bemitleidenswerte Menschen, die fühlen sich das ganze Leben lang abgezockt und benachteiligt. "40 Jahre belochen un betrochen". Und jetzt is auch nicht besser.

Mal ganz sachlich: Immobilienbesitzer werden durch Steuer- und Sozialgesetze gegenüber Wertpapier-Inhabern schon immer bevorzugt. Dann soll sich doch wenigstens die Grundsteuer an den wahren Verhältnissen orientieren und nicht am Einheitswert von 1935.
Nichts anderes hat das Bundesverfasungsgericht beschlossen und wird jetzt umgesetzt.
Kobold2
20.06.2022, 18.29 Uhr
Ich bin mir sicher
Das ein Pfund Sülze das Urteil des BVG von 2018 verstanden hat....
Waldemar Ceckorr
20.06.2022, 19.01 Uhr
...die Rentner. Die bekommen nämlich einen großen Teil aus dem Staatssäckel...
und woher bekommt das staatssäckel die kohle ?
es greift den leuten in die tasche und wenn's nicht reicht wird flugs eine abgabe, steuer oder gebühr erfunden.

der waldi
Herr Taft
20.06.2022, 21.45 Uhr
ähhhmmm... sry
@Disko...das stimmt so nicht...

Immobilienbesitzer versteuern ihre Mieteinnahmen mit ihrem Einkommenssteuersatz , zahlen Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Notar und Makler....mal abgesehen von allerhand Gebühren beim Grundbuchamt. Der Wertpapierbesitzer zahlt auf seine Erträge nur die Kapitalertragssteuer, die i.d.R. deutlich niedriger ist.

Wer Gewinne durch den Kauf und Verkauf von Immobilien erwirtschaftet versteuert den ebenfalls mit seinem Einkommenssteuersatz (bei vermieteten Objekten innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb - Spekulationssteuer, bei selbstgenutzten Immobilien sind es immerhin noch 3 Steuerjahre). Wenn das öfter als 5x vorkommt, wird er zudem als Gewerbetreibender eingestuft.... und nochmals besteuert....

Hier geht es um die Grundsteuer... ich sehe das als Preis für die Eigentümer, den sie nunmal zahlen, damit sie in Deutschland ein Stück Land für sich haben können....und es geht darum, diesen Preis gerechter zu gestalten.
Herr Taft
20.06.2022, 21.56 Uhr
danke für den Lacher....
...@Kobold.... ich geh morgen zum Metzger und kauf mir schlaue Sülze...

Der war richtig gut :-D...
grobschmied56
21.06.2022, 01.58 Uhr
Jo! Die Rentner, die nur zu ihrem Glück auf der Welt sind...
... sind die verwöhnten Hätschelkinder der Nation.
Zitat (Dr. Google):
' Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.'
Bei einer Inflationsrate von aktuell:
Wie hoch ist die Inflation gerade?

'Die Verbraucherpreise lagen 8,6 Prozent höher als vor einem Jahr. Das ist der höchste Wert seit 1981.'

Da werden die meisten Rentner wohl demnächst ein Schild an die Wohnungstür hängen müssen: 'WEGEN REICHTUM GESCHLOSSEN!'

Mit >Transfer-Raffkes< meine ich übrigens weder Rentner, noch Hartz IV Empfänger oder andere arme Schlucker, sondern den ausuferndern Wasserkopf immer neuer Ministerialbeamter im Berliner Regierungsviertel (man studiere mal, was die Ampelmännchen dort laufend für neue Stellen schaffen!) oder auch die Vorstands-Etagen bei unserem Öffentlich- Rechtlichen Schwund-Funk.
Die Intendanten dort bekommen Gehälter, von denen selbst ein Bundeskanzler oder Minister nur träumen kann. Wofür eigentlich?
Man kann sie weder wählen, noch abwählen.
Verantwortung haben sie auch nicht.
Dafür Steuer-Knete in der dicken Brieftasche ohne Ende.
Ist der Grobi neidisch?
Nö, nicht wirklich. Jedenfalls nicht, solange er nicht hungern und frieren muß.
Aber darauf werden wir ja inzwischen systematisch schon mal vorbereitet.
Zitat:
'Beim WDR gibt es das höchste Gehalt der ARD-Landesrundfunkanstalten: Mit einer Grundsumme von rund 404.000 Euro Jahresgehalt war der Intendant Tom Buhrow am besten bezahlt.'
Der wird wohl eher nicht 'Frieren für die Freiheit', wie Herr Gauck es uns schon mal schmackhaft machen möchte. (Herr Gauck natürlich auch nicht)
Wenn Leute mit knurrendem Magen sich den Wintermantel anziehen, um im Winter 2022/2023 zu Bett zu gehen, dann wird es wohl wieder die üblichen Verdächtigen treffen. Prekär Beschäftigte, Geringverdiener, alleinstehende Frauen mit Kindern.
Herr Habeck wird uns dann auch ganz genau erklären können, warum das so sein muß.
diskobolos
21.06.2022, 09.14 Uhr
@ Schnauz und Grobschmied
Wie Sie selbst festellen ist der Gewinn beim Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei. Wann wird man also Immobilien verkaufen? Aktiengewinne waren nach 1 Jahr auch mal steuerfrei. Das wurde 2009 abgeschafft.
Was ich aber meinte ist die unterschiedliche Behandlung des Besitzes von einem Häuschen im Wert von 200 T € und eines Geldvermögens in gleicher Höhe z. B. bei einem Hartz IV- Antrag.

Ja, die Inflation ist zur Zeit höher als die Einkommenszuwächse. Da stehen die Rentner noch relativ gut da. Die aktuellen Tarifabschlüsse liegen weit darunter, wobei man immer die Laufzeit der Verträge beachten muss (6Prozent mehr für 2 Jahre sind nur 3Prozent für ein Jahr)
Letzlich entwickeln sich die Renten wie die AN-Einkommen.
Herr Taft
21.06.2022, 11.40 Uhr
Prinzipiell richtig @Disko,
dennoch verursachen Immobilien (egal ob selbst- oder fremdgenutzt) lfd. Kosten. Neben der Grundsteuer sind das in aller Regel Versicherung, Kaminkehrer (zwingend) , ggf. TÜV (zwingend, wenn ein Aufzug verbaut ist), Wartung von Brandmeldeanlagen (zwingend), Salmonellen-Check (zwingend, wenn vermietet).

Ein Wertpapier-Depot verursacht in aller Regel nur Depot-und Transaktionsgebühren. Zinsen nur, wenn die Wertpapiere auf Kredit gekauft wurden, was allerdings aus meiner Sicht nicht zu empfehlen ist.

Wie bei einem Hartz4-Antrag eigene Immobilien berücksichtigt werden, weiß ich nicht. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass es auf die Wohnfläche ankommt. Ist aber ein interessantes Thema, schließlich kann jeder irgendwann in so eine Situation kommen.

Lange war es so, dass Immobilien als Sparschwein fürs Alter gesehen wurden, da sie auch trotz der oben genannten Aufwendungen ein Wertsteigerungspotenzial hatten. Dieses stagniert mit dem Zinsanstieg gerade. Da Neubauten wegen der Preisentwicklung bei Baustoffen nicht mehr kalkulierbar sind, könnten Bestandsimmobilien noch etwas im Wert steigen, oder wenigstens nichts verlieren. Sobald jedoch die Engpässe bei Handwerkerleistungen/Baumaterialien nicht mehr bestehen, erwarte ich eher zurückgehende Preise bei Bestandsimmobilien.... Auf den Jahrzehnte dauernden Wertzuwachs werden dann wahrscheinlich Jahre der Stagnation kommen, was dann auch die Mieten wieder drücken sollte.
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