eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 10:21 Uhr
03.07.2022
Das steht Betroffenen bei Flugausfällen zu

Von Ausgleichszahlungen bis Übernachtungskosten

Chaos an den Flughäfen. Wegen Personalmangels beim Flughafen-, Abfertigungs- oder Kabinenpersonal und Streiks streichen Fluggesellschaften derzeit viele Flüge. Die Sommerferien starten und eine Besserung der Lage scheint nicht in Sicht. Welche Rechte betroffene Fluggäste in solchen Fällen haben und wie man sich am Flughafen richtig verhält, erklären ADAC Clubjuristen...

Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern.

Anzeige symplr
Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Während der Wartezeit am Flughafen muss die Airline die Passagiere mit Essen und Getränken verpflegen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.

Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet. Die ADAC Clubjuristen raten: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.

Tipps für richtiges Verhalten am Flughafen: Wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wird, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline Informationen besorgen und sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Von nun an sollten außerdem alle Belege für anfallende Verpflegungskosten aufbewahrt werden. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, sollte man umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren.
Autor: red

Kommentare
Bebo
03.07.2022, 18.19 Uhr
Nur mal so nebenbei.
Wir haben z.Z. ca 2,3 Millionen Arbeitslose.
Herr Taft
03.07.2022, 19.14 Uhr
Stimmt...
... Wir haben 2,3 Mio. Arbeitslose, die sind alle körperlich fit und wohnen in flughafennähe, oder bereit umzuziehen oder zu pendeln, sind sind absolut bereit einen solchen Job zu machen und außerdem ausreichend qualifiziert... Genau deswegen werden die Flughäfen gerade mit Bewerbungen überschwemmt.
Kobold2
04.07.2022, 17.22 Uhr
Immer wieder schön
Das solche Milchmädchenrechnungen noch beklatscht werden.
Aber vielleicht findet sich ja von kühlen Rechnern jemand, der die 2,3 Mio nich nur auf das fehlende Flughafenpersonal aufteilt.
Neben Gastronomie und Pflege fehlen aktuell, ca. 60Tausend Berufskraftfahrer und ca. 250 Tausend Handwerker, quer durchs Spektrum.
Woran liegts wohl ????
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr