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Mi, 19:56 Uhr
28.09.2022
Bitte von offizieller Stelle:

Rastende Kraniche bitte nicht stören

Jedes Jahr im Herbst erlebt die Region ein besonderes Naturschauspiel: Bis zu 40.000 Kraniche rasten auf ihrem langen Flug in den Süden in der Goldenen Aue, rund um den Stausee Kelbra. Die Vögel brauchen eine ruhige Rast, um ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen und dürfen daher nicht aufgeschreckt werden...

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Um die Kraniche zu schützen, hat der Landkreis Nordhausen in Zusammenarbeit mit dem Nachbarlandkreis Mansfeld-Südharz eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Oktober die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Wildvögel festlegt. Bis Ende Dezember darf das Gebiet in der Goldenen Aue zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße L2079 nicht betreten oder befahren werden. Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in diesem Bereich. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich.

Wer einen Blick auf die beeindruckende Zahl von Kranichen werfen will, sollte dies nur aus der Ferne tun, um die Tiere nicht zu stören. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt daher, eine der Vogelbeobachtungsstationen am Stausee zu nutzen und bei einer Wanderung die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Vögel nur aus der Distanz mit einem Fernglas zu beobachten. Es sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren.

Wer sich unter fachkundiger Führung die Kraniche anschauen möchte, der kann beispielsweise an den Kranichwanderungen der Naturparke Südharz und Kyffhäuser teilnehmen, die Termine stehen unter www.naturpark-kyffhaeuser.de und www.naturpark-suedharz.de.
Autor: red

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