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Mi, 10:26 Uhr
23.11.2022
Ein Blick in die Statistik

20 Prozent mehr Pflegebedürftige in Thüringen

Am 15.12.2021 erhielten in Thüringen insgesamt 166 453 Pflegebedürftige Leistungen im Sinne des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das waren laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 30 861 Personen bzw. 22,8 Prozent mehr als zum Stichtag im Dezember 2019…

Mit einem Anteil von 61,4 Prozent waren 102 130 Frauen, und damit rund jede 10. Thüringerin, von Pflegebedürftigkeit betroffen. Dies entspricht einem Anstieg um 22,0 Prozent bzw. 18 441 Fällen im Vergleich zum Referenzzeitraum von 2019. Der Anteil der männlichen Pflegebedürftigen erhöhte sich zeitgleich um 23,9 Prozent auf insgesamt 64 323 Pflegebedürftige. Die meisten Pflegebedürftigen befanden sich in der Altersgruppe zwischen 80 und 89 Jahren. Fast die Hälfte der zu pflegenden Frauen (48 089 Personen bzw. 47,1 Prozent) waren hier vertreten. Bei den männlichen Pflegebedürftigen belief sich der Anteil auf etwas mehr als ein Drittel (21 904 Fälle bzw. 34,1 Prozent).

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Gemessen an der Gesamtbevölkerung waren Ende 2021 von den Thüringerinnen und Thüringern 7,9 Prozent pflegebedürftig. Etwa die Hälfte hiervon (86 158 Personen bzw. 51,8 Prozent) erhielt Pflegegeld, was einem Anstieg um 22,9 Prozent im Vergleich zu 2019 entspricht. Rund ein Viertel (38 649 Personen bzw. 23,2 Prozent) wurde ambulant betreut, womit auch hier ein Anstieg um 12,1 Prozent zu verzeichnen ist. Demgegenüber bleibt die Zahl der in einem Pflegeheim vollstationär versorgten Fälle mit 23 747 Pflegebedürftigen weiter rückläufig (2019: 25 307; -6,2 Prozent).

Durch den Medizinischen Dienst oder ein beauftragtes unabhängiges Gutachten wurden 21 377 Personen bzw. 12,8 Prozent dem Pflegegrad 1 („geringe Beeinträchtigungen“), 67 859 Personen bzw. 40,8 Prozent dem Pflegegrad 2 („erhebliche Beeinträchtigungen“) sowie 49 531 Personen bzw. 29,8 Prozent dem Pflegegrad 3 („schwere Beeinträchtigungen“) zugeordnet. Schwerste Beeinträchtigungen wurden bei 19 776 Personen bzw. 11,9 Prozent festgestellt (Pflegegrad 4). Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung waren bei 7 873 Personen bzw. 4,7 Prozent auszumachen (Pflegegrad 5). Bei 37 Männern und Frauen war die Einstufung zum Erhebungsstichtag 15.12.2021 noch nicht abgeschlossen.
Autor: red

Kommentare
Gehard Gösebrecht
23.11.2022, 10.44 Uhr
Das werden immer mehr werden
Auch die welche auf das sogenannte SGB angewiesen sind, weil die Heimplätze sich mittlerweile auf die 3000,-Euro pro Monat zubewegen.
Wer hat hier schon 3000,-Euro Rente fürs Heim im Monat?
Da werden Immobilien verkauft für die man das ganze Leben gespart und geschuftet hat und vielleicht schon den Enkelkindern geschenkt und überschrieben hat.
Liegen die innerhalb der 10 Jahresfrist muss das alles wieder rückgängig gemacht werden.
Die Enkel müssen wieder raus aus dem Haus in dem bereits kräftig investiert und modernisiert wurde.
Man steht wieder am Anfang und ist vielleicht bereits am Ende, weil Oma oder Opa kein Geld mehr fürs Heim hat.
Erbschaften lösen sich in Luft auf.
Familie brechen auseinander.
Ein schöner Rechtsstaat ist das wo fürs Alter vorgesorgt werden soll, aber zum Schluss doch alles für die Katz war.
Schönen Tag noch Ihr Lieben Mitbundesbürger und viel Erfolg noch in der Zukunft.
Paulinchen
23.11.2022, 12.44 Uhr
Darf ich dazu fragen,...
.... ein Pflegeplatz in einem Heim, ist inzwischen so teuer, dass wohl kaum jemand noch eine Chance hat, in den Genuss einer Aufnahme zu kommen.
Weshalb zählen wir eigentlich alle noch in die Pflegeversicherung ein?
Dieser Tage ging es darum, dass eine Heimbewohnerin das Heim verlassen muss, weil das Geld nicht mehr reicht, denn es gab eine Preiserhöhung. Nur das Omi hat keine Rücklagen mehr. Deshalb wurde von amtswegen eine Vermögenspruefung veranlasst. Ergebnis: Omi hat in der Vergangenheit dem inzwischen 11 jährigen Enkel, monatlich 50 Euro auf sein Sparbuch überwiesen. In Summe etwas über 5.000 Euro. Das war ein Fehler! Der Enkel muss das Geld zurück geben und die liebe Omi kann noch 3 Monate im Heim bleiben.
Der MDR wollte sich der Sache annehmen, das Ergebnis ist mir derzeit nicht bekannt.
Deutschland - ein Sozialstaat? Können wir eigentlich das Geld für die Pflegeversicherung stornieren, weil es liegt eigentlich doch die Erfolglosigkeit einer Aufnahme in ein Pflegeheim vor?
Psychoanalytiker
23.11.2022, 13.24 Uhr
171 zu 32 ...
... das ist laut Internetangaben das Verhältnis zwischen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes, die aktuell im Deutschen Bundestag sitzen.

Wen wundert es dann, dass allein schon diese Politiker nicht wirklich wissen, dass das von Gehard Gösebrecht dargestellte "Heimplatz-/Renten-Verhältnis in einer solch massiven Schieflage ist.

In meiner Familie ist es ja NOCH ein klein wenig "freundlicher" anzuschauen. Bei aktuell 1.580 € Rente ist der Eigenanteil am Heimplatz unter Berücksichtigung aller Gelder "nur" 1.980 €. Da kommt "Freude" auf, zumal in dieser Zuzahlung die Energieerhöhung noch gar nicht nicht eingerechnet ist.

Beamtenpensionen sind da schon höher und der Eigenanteil des Heimplatzes bezahlbarer. Wenn aber die 171 Beamten des Deutschen Bundestages ihre eigenen zukünftigen Pensionen ins Verhältnis zu den Heimkosten setzen, schaut es nicht so düster aus.

Die Empfehlung an meinen Verwandten war: "Beantragen Sie doch beim Sozialamt Hilfe." Gehts noch!!! Da muss ein Rentner mit verhältnismäßig guter Rente zum Sozialamt und Zuschuss zum Heimplatz beantragen. Schlau erdacht, dieser Aufruf. Zum einen "schämen" sich so manche Rentner, trotz ihres Rechtes darauf, "Stütze" zu beantragen und greifen lieber auf ihr Erspartes zurück, zum anderen erfährt der Staat so, wieviel Geld dieser Mensch auf seinem Konto hat.

Wenn bei anderen Menschen, die nie in unserem Land gearbeitet haben, auch solche Maßnahmen ergriffen würden, hätte ich ja noch ein gewisses Verständnis dafür, aber so funktioniert es in unserem Land eben nicht.

Da sind wir wieder bei meiner Auffassung, dass für die, die dieses Land einst aufbauten, ein gewissen Abstand, zu denen, die nie hier arbeiteten, nicht nur gebraucht wird, sondern einen solchen auch verdient.

Wenn für Hierhergekommene Steuergelder ausgegeben werden, kann man dieses, zumindest in meinem Rechts- und Sozialempfinden auch den Heimbewohnern zukommen lassen, ohne dass diese diese Hilfe als "Stütze" empfinden müssen.

Zu gut Deutsch: Die Zuzahlungen zu den Heimplätzen müssen vom Staat automatisch, ohne Antrag, ohne Prüfung der Vermögensverhältnisse so gestaltet werden, dass keine "Ersparnisse" (auch Wohnhaus) gegengerechnet werden.
Gehard Gösebrecht
23.11.2022, 15.17 Uhr
Paulinchen
Wenn das Geld für Oma und Opa nicht reicht springt das Sozialamt und die Pflegeversicherung ein.
Vorher wird erst einmal auf finanzielle Reserven geprüft.
Und das auf 10 Jahre in der Vergangenheit.
Schenkungen und Verkäufe werden dabei durch die Ämter zurückgefordert.
Aber das jemand wegen Zahlungsunfähigkeit aus dem Heim geworfen wird, ist mir nicht bekannt.
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