Do, 20:57 Uhr
05.01.2023
Unfall auf der Landstraße
Crash nach Sekundenschlaf
Zu einem Verkehrsunfall mit einem Paketzusteller kam es am Donnerstagvormittag auf der Landstraße zwischen Holzthaleben und Großbrüchter...
Der 36-jährige Fahrer eines Paketzulieferers befuhr die Landstraße von Holzthaleben kommend in Richtung Großbrüchter, als er bemerkte, dass ein im Gegenverkehr befindliches Fahrzeug auf seine Fahrspur abkam. Um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern wich der Transporterfahrer nach rechts in den Straßengraben aus. Dabei kippte der Transporter auf die Beifahrerseite. Der Beifahrer des Fahrzeuges blieb unverletzt, der Fahrer kam mit leichten Beinverletzungen in das KMG Klinikum Sondershausen.
Auch der im Gegenverkehr befindliche 55-jährige Fahrer eines Kleinbusses blieb unverletzt. Nach Angaben der Polizei geriet das Fahrzeug in den Gegenverkehr, weil dessen Fahrer einem Sekundenschlaf verlegen war. Nun ermittelt die Polizei gegen den Kleinbusfahrer.
Da der Unfallverursacher angegeben hat, dass er eingeschlafen ist, kann er damit gegen §315c des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Hier heißt es: "Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, kann bei Gefährdung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden, wenn er die Gefahr fahrlässig verursacht." Auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wird in diesen Fällen meist verhängt bzw. ausgesprochen.
Autor: redDer 36-jährige Fahrer eines Paketzulieferers befuhr die Landstraße von Holzthaleben kommend in Richtung Großbrüchter, als er bemerkte, dass ein im Gegenverkehr befindliches Fahrzeug auf seine Fahrspur abkam. Um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern wich der Transporterfahrer nach rechts in den Straßengraben aus. Dabei kippte der Transporter auf die Beifahrerseite. Der Beifahrer des Fahrzeuges blieb unverletzt, der Fahrer kam mit leichten Beinverletzungen in das KMG Klinikum Sondershausen.
Auch der im Gegenverkehr befindliche 55-jährige Fahrer eines Kleinbusses blieb unverletzt. Nach Angaben der Polizei geriet das Fahrzeug in den Gegenverkehr, weil dessen Fahrer einem Sekundenschlaf verlegen war. Nun ermittelt die Polizei gegen den Kleinbusfahrer.
Da der Unfallverursacher angegeben hat, dass er eingeschlafen ist, kann er damit gegen §315c des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Hier heißt es: "Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, kann bei Gefährdung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden, wenn er die Gefahr fahrlässig verursacht." Auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wird in diesen Fällen meist verhängt bzw. ausgesprochen.
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