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Do, 11:16 Uhr
08.06.2023
Ein Blick in die Statistik

Kommunen konnten Steuereinnahmekraft steigern

Im Rahmen des jährlich durchzuführenden Realsteuervergleichs liegen dem Thüringer Landesamt für Statistik die Ergebnisse vor. Im Jahr 2022 betrug die Steuereinnahmekraft der 631 Thüringer Gemeinden 2 084 Millionen Euro. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 139 Millionen Euro bzw. 7,2 Prozent mehr als im Jahr 2021...

Je Einwohner entsprach dies einem Anstieg um 61 Euro auf nunmehr 982 Euro. Die Steuereinnahmekraft* der Gemeinden ermittelt sich aus Realsteuern**, Gewerbesteuerumlage*** und den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer***.

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Die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze**** für das Jahr 2022 veränderten sich nur teil- weise und geringfügig. Für die Grundsteuer B bedeutete dies einen Anstieg von 438 auf 439 Prozent und für die Grundsteuer A von 301 auf 303 Prozent. Der landesdurchschnittliche Hebesatz für die Gewerbesteuer (410 Prozent) blieb gegenüber dem Jahr 2021 unverändert. Die Thüringer Gemein- den nahmen 1 294 Millionen Euro an Realsteuern ein, davon 1 039 Millionen Euro an Gewerbesteuer (brutto) und 255 Millionen Euro an Grundsteuern. Das waren 142 Millionen Euro bzw. 12,4 Prozent mehr Realsteuern als im Jahr 2021.

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stiegen gegenüber dem Jahr zu- vor um 17 Millionen Euro bzw. 2,5 Prozent auf 698 Millionen Euro. Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hatten die Gemeinden mit insgesamt 181 Millionen Euro Mindereinnahmen in Höhe von 8 Millionen Euro (-4,2 Prozent) gegenüber dem Jahr 2021.

Die an Bund und Land abzuführende Gewerbesteuerumlage, deren Umlagesatz bei 35 Prozent lag, belief sich im Jahr 2022 auf 89 Millionen Euro. Im Jahr 2021 waren es 77 Millionen Euro bei einem Umlagesatz von ebenfalls 35 Prozent. Regional fiel die Steuereinnahmekraft 2022 in Thüringen sehr unterschiedlich aus. Sie betrug bei den kreisfreien Städten 1 039 Euro je Einwohner (+46 Euro). Die Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden lag bei 963 Euro je Einwohner (+66 Euro).

Unter den kreisfreien Städten lag der Pro-Kopf-Wert der Steuereinnahmekraft in Jena (1 326 Euro) wiederholt am höchsten, gefolgt von Erfurt (1 067 Euro), Suhl (984 Euro), Weimar (819 Euro) und Gera (807 Euro). Außer der Stadt Weimar konnten alle kreisfreien Städte eine Erhöhung ihrer Steuereinnahmekraft verzeichnen.
Kreisangehörige Gemeinden wie Großheringen im Landkreis Weimarer Land (19 420 Euro je Einwohner), Unterbreizbach im Wartburgkreis (6 830 Euro je Einwohner) und Lederhose im Landkreis Greiz (6 343 Euro je Einwohner) erzielten bei den Pro-Kopf-Werten ein Mehrfaches des Landesdurchschnittes. Sie lagen 2022 zwar im Bereich vieler großer Städte der alten Bundesländer, konnten aber wegen ihres relativ geringen Volumens den Thüringer Durchschnitt nur gering beeinflussen.

Die stärksten Rückgänge der Steuereinnahmekraft je Einwohner gegenüber 2021 gab es in den Gemeinden Hohenwarte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (um -7 937 Euro auf 1 336 Euro) und Löberschütz im Saale-Holzland-Kreis (um -5 610 Euro auf 2 454 Euro). Dagegen konnten die Gemeinden Unterbreizbach im Wartburgkreis (+5 044 Euro auf 6 830 Euro) und Zöllnitz im Saale-Holzland-Kreis (+3 848 Euro auf 4 722 Euro) das größte Einnahmeplus ihrer Pro-Kopf-Steuern gegenüber dem Vorjahr verzeichnen.

Insgesamt erreichten 31 der 631 Thüringer Gemeinden bzw. 4,9 Prozent eine Steuereinnahmekraft von über 2 000 Euro je Einwohner. Eine Steuereinnahmekraft zwischen 1 000 und 2 000 Euro je Einwohner konnten 99Gemeinden bzw. 15,7Prozent verzeichnen. Weitere 404Gemeinden bzw. 64,0 Prozent hatten eine Steuereinnahmekraft zwischen 500 und 1 000 Euro je Einwohner. Unter 500 Euro je Einwohner lagen 97 Gemeinden bzw. 15,4 Prozent. Insgesamt 137 Gemeinden bzw. 21,7 Prozent lagen über dem Landesdurchschnitt von 982 Euro je Einwohner.


*Die Steuereinnahmekraft ist eine rechnerische Größe zur Ermittlung landesweit vergleichbarer Werte. Dabei werden auf die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen einer Gemeinde die landes- durchschnittlichen Realsteuerhebesätze angewandt.

**Realsteuern (auch Objekt- oder Sachsteuern genannt) sind Steuern, die auf einzelnen Vermö- gensgegenständen lasten. Sie werden bei denjenigen erhoben, denen die Gegenstände zuzu- rechnen sind. Zu den Realsteuern zählen die Grundsteuern (Grundsteuer A für land- und forst
wirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke) und die Ge- werbesteuer (brutto). Das Aufkommen aus Realsteuern steht nach Art. 106 Abs. 6 GG grundsätz- lich den Gemeinden zu.
***nachderSchlussrechnung

**** Die Realsteuerhebesätze werden bei der Ermittlung der Steuereinnahmekraft als Multiplikator für den Grundbetrag angewendet; Ausschaltung der unterschiedlichen, individuellen Hebesätze.
Autor: red

Kommentare
bleibtmalfeinineurer
08.06.2023, 11.28 Uhr
Na klar...
...aus dem gleichen Grund, aus dem die Unternehmen ihre Umsätze steigern.... wenn die Preise steigen, steigen die Umsätze und damit die Steuereinnahmen. Blöderweise steigen auch die Kosten aufgrund der gestiegenen Preise. Da aber Steuern (außer Umsatzsteuer) auf den Unternehmenserfolg gerechnet werden muss dieser ja ebenfalls gestiegen sein... folglich wurden Margen ausgeweitet oder Absatzzahlen erhöht. Letzteres widerspricht der allgemeinen Konsumzurückhaltung, also bleibt nur die Margenausweitung. Fazit: Unternehmen verdienen mehr.
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