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Fr, 10:33 Uhr
24.05.2024
Kyffhäuserkreis

Neue Förderrichtlinie für Bürgerbusse

Im ländlichen Raum ist die individuelle Mobilität ein entscheidender Faktor für eine Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Seit dem 1. September 2020 wurde im Zuge dessen mit finanzieller Unterstützung aus dem „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sowie in enger Zusammenarbeit mit der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH ein Bürgerbus ins Leben gerufen...

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Dieses Konzept zur Mobilitätsförderung der Bürgerinnen und Bürger hat sich in den letzten Jahren bewährt, trotz der aufgekommenen Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen zu Beginn des Projektes.

Um das Konzept des Bürgerbusses zu erweitern und dem gesamten Landkreis zugänglich zu machen, erließ dieser am 17. Mai 2024 eine Richtlinie zur Förderung von Bürgerbusprojekten im Rahmen des Nahverkehrsplans des Kyffhäuserkreises. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, weitere ehrenamtliche Bürgerbusprojekte im Landkreis zu fördern.



Gefördert werden neben den Organisationskosten eines solchen Vorhabens, die unter anderem ärztliche Untersuchungen und Schulungskosten des Personals beinhalten, auch die Betriebskosten des ehrenamtlichen Bürgerbusprojektes. Zudem unterstützt der Landkreis finanziell die Antragssteller bei der Erstbeschaffung von Fahrzeugen, die als Bürgerbus eingesetzt werden sollen. Die notwendigen Förderanträge sowie die Richtlinie sollen zeitnah auf der Internetseite des Landkreises interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

„Mit der Förderrichtlinie geht der Landkreis neue Wege, um alternative Angebote zu schaffen, die den Bürgerinnen und Bürgern eine bedarfsgerechtere Mobilität ermöglichen sollen“ erklärte die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Antje Hochwind-Schneider (SPD).
Autor: emw

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