Di, 16:03 Uhr
01.10.2024
In der Goldenen Aue
Rastende Kraniche bitte nicht stören
In den kommenden Wochen werden wieder bis zu 40.000 Kraniche auf ihrem langen Flug in den Süden in der Goldenen Aue einen Zwischenstopp einlegen, rund um den Stausee Kelbra und die angrenzenden Felder...
Die Vögel brauchen eine ruhige Rast, um ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen und dürfen daher nicht aufgeschreckt werden. Um die Kraniche zu schützen, hat der Landkreis Nordhausen in Zusammenarbeit mit dem Nachbarlandkreis Mansfeld-Südharz eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Oktober die erforderlichen Schutzmaßnahmen regelt. Bis Ende Dezember darf das Gebiet in der Goldenen Aue zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße L2079 nicht betreten oder befahren werden. Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in diesem Bereich. Auch eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich. Allerdings sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da die Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren. Nachzulesen ist die Allgemeinverfügung unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung.
Wer einen Blick auf die beeindruckende Zahl von Kranichen werfen will, sollte dies nur aus der Ferne tun, um die Tiere nicht zu stören. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt daher, eine der Vogelbeobachtungsstationen am Stausee zu nutzen und bei einer Wanderung die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Vögel nur aus der Distanz mit einem Fernglas zu beobachten. Wer sich unter fachkundiger Führung das Schauspiel anschauen möchte, der kann beispielsweise die geführten Kranichwanderungen des Naturparks Kyffhäuser nutzen, die Termine stehen unter www.naturpark-kyffhaeuser.de.
Autor: redDie Vögel brauchen eine ruhige Rast, um ihre Kraftreserven wieder aufzufüllen und dürfen daher nicht aufgeschreckt werden. Um die Kraniche zu schützen, hat der Landkreis Nordhausen in Zusammenarbeit mit dem Nachbarlandkreis Mansfeld-Südharz eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Oktober die erforderlichen Schutzmaßnahmen regelt. Bis Ende Dezember darf das Gebiet in der Goldenen Aue zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße L2079 nicht betreten oder befahren werden. Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in diesem Bereich. Auch eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin möglich. Allerdings sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da die Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren. Nachzulesen ist die Allgemeinverfügung unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung.
Wer einen Blick auf die beeindruckende Zahl von Kranichen werfen will, sollte dies nur aus der Ferne tun, um die Tiere nicht zu stören. Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt daher, eine der Vogelbeobachtungsstationen am Stausee zu nutzen und bei einer Wanderung die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Vögel nur aus der Distanz mit einem Fernglas zu beobachten. Wer sich unter fachkundiger Führung das Schauspiel anschauen möchte, der kann beispielsweise die geführten Kranichwanderungen des Naturparks Kyffhäuser nutzen, die Termine stehen unter www.naturpark-kyffhaeuser.de.
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