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So, 08:22 Uhr
07.06.2026
Hundebesitzer ignorieren häufig die Anleinpflicht

Freilaufende Hunde im Wald: Ein unterschätztes Risiko

Mit den heißeren Jahreszeiten bieten viele Hundebesitzende ihrem geliebten Vierbeiner Auslauf im schattenspendenden Wald. Oft genug leider unter Missachtung der gesetzlichen Anleinpflicht. Damit steigt die Gefahr, dass Wildtiere durch freilaufende, ungehorsame oder wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder gar getötet werden...

Oder von der Leine befreite Hunde belästigen andere Erholungssuchende wie etwa Reiterinnen und Reiter oder Radfahrende. Deshalb regelt das Thüringer Waldgesetz, dass jeder Waldbesuchende sich so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Einzig Fellnasen im Jagdeinsatz sind hiervon ausgenommen.

Bild:
Nur Hunde, die zur Jagd verwendet werden, sind von der Anleinpflicht ausgenommen (Foto: ThüringenForst/A. Knoll)

Hunde wittern im Wald die Fährten von Wildtieren oder begegnen diesen direkt und nehmen ggf. die Verfolgung auf. Im Regelfall hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist, je nach Rasse mehr oder weniger, vom Jagdfieber gepackt. Dies kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Besonders das Queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte, hier der Fahrzeugführer, einmal abgesehen.

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Diesem kann man vorbeugen, indem man den Hund, wie im Thüringer Waldgesetz gefordert, anleint. Und noch ein Aspekt ist wichtig: Nicht selten geschieht es, dass freilaufende Hunde durch eine den Nachwuchs führende und damit verteidigungsbereite Wildsau angegriffen werden – mit oft tödlichen Folgen für den Hund.
Autor: red

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Kommentare
Chelios
07.06.2026, 10:10 Uhr
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