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Sa, 00:51 Uhr
10.12.2011

Neues aus Berlin (108)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Bessere Versorgung für Patienten ..

In dieser Woche wurde das GKV-Versorgungsstrukturgesetz behandelt. Spürbar verbessern soll sich der konkrete Versorgungsalltag vieler Patientinnen und Patienten. Ärzte werden entlastet von bürokratischen Hemmnissen bei der Niederlassung. Der Zugang zu erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln wird sichergestellt. Der Sicherung einer flächendeckenden, wohnortnahen medizinischen Versorgung dient auch, dass das System der vertragsärztlichen Vergütung durch Zurücknahme zentraler Vorgaben flexibilisiert und regionalisiert wird.

Erklärtes Ziel des auch „Landärztegesetz“ genannten Vorhabens der Koalition ist es, mehr Ärzte in ländliche Regionen zu locken. Ein Kernpunkt ist die Überarbeitung der so genannten Bedarfsplanung, die sicherstellen soll, dass es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychologen gibt. Es sind finanzielle Anreize für Mediziner
vorgesehen, die sich in unterversorgten Gebieten neu niederlassen oder Praxen übernehmen. Landärzte sollen von Maßnahmen der Budgetbegrenzung ausgenommen werden. Sie können Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten und von Strukturfonds gefördert werden.

Viele bisher stationär erbrachte Behandlungen sollen künftig von ambulanten Fachärzten vorgenommen werden können. Schrittweise wird eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ eingeführt, die gleichermaßen von Krankenhausärzten sowie niedergelassenen Fachärzten erfüllt werden soll. Der neue Versorgungszweig umfasst „die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten“.

Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatologische Erkrankungen, bestimmte Formen der Herzinsuffizienz, Multiple Sklerose, Mukoviszidose, aber auch schwerwiegende immunologische Erkrankungen. Den gesamten Bereich ambulanter Operationen hat die Koalition dagegen aus der „ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ gestrichen. Insbesondere die Länder hatten hier Bedenken geäußert, die Kosten könnten explodieren. Auf Wunsch des Bundesrates wurde im Gesetzentwurf zudem
ergänzt, dass die Auswirkungen dieses Gesetzesteils fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll.

Neu eingeführt wird eine bundesweit einheitliche Notdienst-Rufnummer. Wer außerhalb der Sprechzeiten dringend einen Arzt braucht, kann künftig die Nummer 116 117 wählen. Darüber hinaus verbessert die Koalition die zahnärztliche Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen, die nicht selbst eine Zahnarztpraxis aufsuchen können. Zum Wegegeld wird „das Aufsuchen“ der entsprechenden Patienten extra honoriert.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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