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Mi, 10:41 Uhr
14.12.2011

Gefahrgut Weihnachtsbaum (2)

Zum Bericht auch nnz/kn zum Thema Gefahrgut Weihnachtsbaum kam ein interessante Lesermeinung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten...

Bisher dachte ich immer das der TÜV eine Prüforganisation darstellt, aber Ihr Artikel beweist das Sie auch für die Verbreitung von Unsinn gut eignet.

§ 22/4 StVO besagt das eine Ladung bis 3 Meter nach hinten überstehen darf, und erst ab einer Wegstrecke von 100 KM nur 1,5 Meter betragen darf.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo
H. Grüner
Autor: khh

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