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Di, 00:01 Uhr
03.07.2012

Neues aus Berlin (98)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: Renten für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR

Der Petitionsausschuss spricht sich für eine gesetzliche Neureglung der Rentenansprüche für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR aus, die nach 1936 geboren wurden. Am Mittwoch beschloss der Ausschuss einstimmig, eine Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, auch für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzuwenden. Flüchtlinge und Aussiedler sollen wie Berufskollegen behandelt werden, die immer in den alten Bundesländern rentenversichert waren. Durch die Rentenversicherungsträger erfolgte nach 1990 eine Berechnung wie für Versicherte, bei denen der Verdienst, für den Beiträge zur Sozialversicherung der DDR gezahlt wurden, maßgeblich ist. Die Wiederausgliederung aus dem westdeutschen Rentensystem führt zu teils erheblichen Rentenminderungen und behandle die Betroffenen nachträglich wieder als DDR-Bürger.

Der Petitionsausschusses stellte fest, dass im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) 1991 festgelegt war, dass die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten nach dem Fremdrentenrecht ihre Legitimation verloren habe und für die Rentenberechnung die tatsächlichen Entgelte maßgeblich sein sollen. Mit dem Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz sei dies aber geändert worden. Anstelle des Rentenbeginns wurde nunmehr auf das Geburtsjahr der Versicherten abgestellt, wodurch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung erreicht worden sei. Außerdem sollten Renten nicht für mehrere Jahrzehnte nach zweierlei Recht bewertet werden. Aus den Unterlagen zur Gesetzgebung des RÜG geht jedoch nicht hervor, ob die sich für Übersiedler ergebenden Folgen "absehbar und gewollt waren".

Nach Auffassung des Ausschusses sollten DDR-Übersiedler und Flüchtlinge in den Bestand der Eingliederung vertrauen können, wie es etwa bei deutschstämmigen Aussiedlern aus Polen der Fall sei.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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