Mi, 22:57 Uhr
04.07.2012
Schrottdiebe gefasst
Manche Diebe sind selbst zum Schrott klauen zu blöd. Gestern traten wieder zwei den Beweis an. Wo das passierte, erfahren Sie hier.
Gestern Nachmittag konnten bei Roßleben (Kyffhäuserkreis) zwei Metalldiebe bei einem Verladevorgang dingfest gemacht werden. Dank eines vorausgeeilten Hinweises eines Zeugen über das Auffinden von vermutlichem Diebesgut (mehrere Kanaldeckel und anderer Schrott), wurden kurze Zeit später ein 25-jähriger aus Artern sowie ein 22-jähriger Freyburger auf einem Feldweg von einem Kollegen beobachtet, wie diese ihr vermeintliches Diebesgut auf ein Auto verladen wollten. Ein Fluchtversuch des 25-jährigen mit dem Pkw blieb erfolglos. Ein Polizeiwagen befand sich bereits vor ihm.
Nicht nur wegen Diebstahl werden die beiden angezeigt. Der 25-jährige muss sich weiterhin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie Kennzeichenmissbrauchs verantworten. Er besaß keine gültige Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war nicht angemeldet und er hatte entstempelte nicht zu dem Fahrzeug gehörige Kennzeichen angebracht.
Das Fahrzeug sowie die Kennzeichen wurden sichergestellt. Beide Täter wurden nach den polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.
Autor: khhGestern Nachmittag konnten bei Roßleben (Kyffhäuserkreis) zwei Metalldiebe bei einem Verladevorgang dingfest gemacht werden. Dank eines vorausgeeilten Hinweises eines Zeugen über das Auffinden von vermutlichem Diebesgut (mehrere Kanaldeckel und anderer Schrott), wurden kurze Zeit später ein 25-jähriger aus Artern sowie ein 22-jähriger Freyburger auf einem Feldweg von einem Kollegen beobachtet, wie diese ihr vermeintliches Diebesgut auf ein Auto verladen wollten. Ein Fluchtversuch des 25-jährigen mit dem Pkw blieb erfolglos. Ein Polizeiwagen befand sich bereits vor ihm.
Nicht nur wegen Diebstahl werden die beiden angezeigt. Der 25-jährige muss sich weiterhin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie Kennzeichenmissbrauchs verantworten. Er besaß keine gültige Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war nicht angemeldet und er hatte entstempelte nicht zu dem Fahrzeug gehörige Kennzeichen angebracht.
Das Fahrzeug sowie die Kennzeichen wurden sichergestellt. Beide Täter wurden nach den polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt.